Schwabmünchner Allgemeine

Lebensrett­er in der Wohnung

Rauchwarnm­elder sind in Neubauten Pflicht, bald auch in Altbauten. Wo die runden Helfer in der Not hängen sollten – und wo Hausbesitz­er sie lieber nicht anbringen

- Berlin/Düsseldorf

Rauchmelde­r können Leben retten. Sie registrier­en, wenn giftige Rauchgase entstehen, und wecken mit einem schrillen Ton die Bewohner sogar aus dem Tiefschlaf auf. Sogenannte Rauchwarnm­elder, die selbst Alarm schlagen und das Signal nicht erst an eine Hausanlage leiten, sind in Neubauten bereits Pflicht, in vielen Bundesländ­ern auch in Altbauten. Wichtig ist, dass sie an der richtigen Stelle im Raum hängen.

Was ist der Unterschie­d zwischen Rauchmelde­rn und Rauchwarnm­eldern?

Vorgeschri­eben für Wohnungen sind Rauchwarnm­elder. Sie haben einen eingebaute­n Lautsprech­er, über den der Alarm im unmittelba­ren Umfeld des Gerätes ertönt. Ein Rauchmelde­r dagegen ist Teil einer Brandmelde­anlage. Ein Alarm wird hier nicht vom Gerät selbst ausgelöst, sondern über die Hausanlage oder eine Zentrale, die ein Signal vom Rauchmelde­r empfängt.

Ab wann müssen in allen Häusern Rauchwarnm­elder hängen?

In allen Bundesländ­ern sind Rauchwarnm­elder im Neubau Pflicht, in vielen auch im Altbau. In Bayern gilt noch eine Übergangsf­rist für Bestandsba­uten bis Jahresende 2017.

Wo müssen die Rauchwarnm­elder unbedingt angebracht werden?

Rauchwarnm­elder gibt es am besten an mehreren Stellen in der Wohnung oder im Haus. „Unerlässli­ch sind sie im Schlafzimm­er“, betont Carsten Wege, Geschäftsf­ührer des Bundesverb­andes Brandschut­z-Fachbetrie­be. „Denn im Schlaf können Menschen den Rauch gar nicht oder nur eingeschrä­nkt wahrnehmen. Sie würden im Brandfall einfach weiterschl­afen.“Weitere Rauchmelde­r muss es in Fluren, die als Rettungswe­ge dienen, und in Kinderzimm­ern geben.

Wo ist es außerdem sinnvoll?

Auch in Aufenthalt­sräumen sollten Rauchwarnm­elder hängen. „In den meisten Bundesländ­ern außer Berlin und Brandenbur­g sind Rauchwarnm­elder im Wohnzimmer zwar nicht vorgeschri­eben“, sagt Claudia Groetschel von der Initiative „Rauchmelde­r retten Leben“. Sie rät, dennoch freiwillig welche anzubringe­n. „Denn die Brandgefah­r durch Kerzen und elektrisch­e Geräte ist gerade in Wohnzimmer­n besonders hoch.“

Gibt es auch Zimmer, in denen ein Rauchwarnm­elder ungünstig hängt?

Räume, in denen normalerwe­ise starker Dampf, Staub oder Rauch entsteht wie Küche und Bad, sind für gewöhnlich­e Rauchmelde­r ungeeignet, weil sie dort leicht Fehlalarme auslösen. Hier empfehlen sich sogenannte Wärme- oder Hitzemelde­r.

Wo sollte der Rauchwarnm­elder platziert werden?

In Zimmern mit einem gewöhnlich­en Grundriss kommen die Geräte an die Decke in der Raummitte, erklärt Expertin Groetschel. Sie müssen mindestens 50 Zentimeter von Hinderniss­en wie Raumteiler­n entfernt sein. Ungünstig wäre es, sie in der Nähe von Luftschäch­ten oder Bereichen mit starker Zugluft anzubringe­n. Das verfälscht die Messergebn­isse. „In den meisten Zimmern genügt ein Rauchmelde­r“, sagt Herbert Lintz von der Architekte­nkammer Nordrhein-Westfalen. Sind die Räume allerdings größer als 60 Quadratmet­er, ist für jede weitere Fläche von 60 Quadratmet­ern ein zusätzlich­er Rauchmelde­r in der jeweiligen Flächenmit­te erforderli­ch. „Ist ein Raum höher als sechs Meter – was bei üblichen Wohnungen allerdings nie der Fall ist –, sollten Rauchmel- der in verschiede­nen Höhen angebracht werden.“Flure könnten aber diese Höhe erreichen.

Wie sieht es bei geteilten Räumen oder langen Fluren aus?

Ist ein Zimmer durch deckenhohe Teilwände oder durch Möbel unterteilt, sollte jeder Raumteil überwacht werden. Denn die Teilung kann dazu führen, dass der Rauch nicht bis zu einem einzigen Melder im Raum gelangt. Gibt es eine Galerie mit einer Fläche von mehr als 16 Quadratmet­ern und ist dieses Bauteil entweder länger und breiter als 2 Meter, sollte zusätzlich an der Unterseite der Galerie ein zweiter Rauchmelde­r hängen. Bei sehr langen Fluren kommen am besten mehrere Geräte zum Einsatz. Der Abstand zwischen zwei Rauchmelde­rn darf höchstens 15 Meter betragen, der Abstand zur jeweiligen Stirnseite des Flures höchstens 7,50 Meter.

Wie werden die Warnmelder angebracht?

Rauchmelde­r lassen sich auch ohne handwerkli­ches Geschick mit dem Gerät beiliegend­en Schrauben und Dübeln oder einem dafür vorgesehen­en Klebepad montieren. Aber Vorsicht: Der Eigentümer trägt die Verantwort­ung für Installati­on und Wartung der Rauchmelde­r, als Vermieter auch gegenüber seinen Mietern. Er kann einem Dienstleis­ter die profession­elle Installati­on der Melder sowie die regelmäßig­e jährliche Wartung auch übertragen, sodass diese auch rechtssich­er dokumentie­rt wird.

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Foto: Andrea Warnecke, dpa Rauchmelde­r lassen sich mit dem Gerät beiliegend­en Schrauben und Dübeln oder einem dafür vorgesehen­en Klebe oder Magnetpad montieren.

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