Geisterfahrer tötet drei Menschen
Laster wendet auf der Autobahn. Polizei: Fahrer wusste, was er tat
Es war eine Spontanidee mit tödlichen Folgen: Bei einem Geisterfahrer-Unfall in der Nähe des Frankfurter Flughafens sind am Samstagabend drei Menschen gestorben und fünf weitere verletzt worden.
Nach Angaben der Polizei in Darmstadt hat der Fahrer eines Kleinlastwagens am Samstagabend auf der A67 bei Rüsselsheim an einem Stauende gewendet und war mit hoher Geschwindigkeit entgegen der Fahrtrichtung zurückgefahren. Dabei rammte er zwei entgegenkommende Autos. Die drei Insassen des ersten Wagens – ein 53 Jahre alter Mann und zwei 51 und 20 Jahre alte Frauen aus den Niederlanden – starben am Unfallort. Die vier Frauen aus dem zweiten Auto wurden leicht verletzt. Der 34-jährige Verursacher aus Polen wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Krankenhaus gebracht. Der Kleinlastwagen hatte sich nach dem Aufprall überschlagen, der Fahrer musste herausgeschnitten werden.
Wieso er mit seinem 3,5-Tonner wendete, war zunächst völlig unklar. Wegen seiner schweren Verletzungen konnte er nach Angaben der Autobahnpolizei bis gestern nicht vernommen werden. „Es passiert manchmal, dass Autofahrer in Stausituationen mit Warnblinkanlage und auf dem Standstreifen rückwärts fahren. Aber so etwas habe ich noch nicht erlebt“, sagte ein Polizeisprecher. Wegen umfangreichen Aufräum- und Bergungsarbeiten blieb die Autobahn zwischen dem Rüsselsheimer Dreieck und dem Mönchhof-Dreieck in Richtung Norden bis etwa vier Uhr morgens gesperrt. Es entstand ein Schaden von mehreren zehntausend Euro.
Die A67 gilt an der Unfallstelle als Nadelöhr. Dort kommt es immer wieder zu Staus. Der 34-Jährige war bei Rüsselsheim-Ost in nördlicher Richtung auf die Autobahn aufgefahren. Als er den Stau bemerkte, wendete er und fuhr auf der linken Spur in Richtung Süden. Nach Einschätzung eines Polizeisprechers muss ihm klar gewesen sein, was er tat. Dennoch kann ein Irrtum oder Fahrfehler nicht eindeutig ausgeschlossen werden. Ob sein Manöver juristisch als Tötungsdelikt zu bewerten ist, entscheidet die Staatsanwaltschaft.