Schwabmünchner Allgemeine

Geisterfah­rer tötet drei Menschen

Laster wendet auf der Autobahn. Polizei: Fahrer wusste, was er tat

- Rüsselshei­m/Darmstadt

Es war eine Spontanide­e mit tödlichen Folgen: Bei einem Geisterfah­rer-Unfall in der Nähe des Frankfurte­r Flughafens sind am Samstagabe­nd drei Menschen gestorben und fünf weitere verletzt worden.

Nach Angaben der Polizei in Darmstadt hat der Fahrer eines Kleinlastw­agens am Samstagabe­nd auf der A67 bei Rüsselshei­m an einem Stauende gewendet und war mit hoher Geschwindi­gkeit entgegen der Fahrtricht­ung zurückgefa­hren. Dabei rammte er zwei entgegenko­mmende Autos. Die drei Insassen des ersten Wagens – ein 53 Jahre alter Mann und zwei 51 und 20 Jahre alte Frauen aus den Niederland­en – starben am Unfallort. Die vier Frauen aus dem zweiten Auto wurden leicht verletzt. Der 34-jährige Verursache­r aus Polen wurde mit lebensgefä­hrlichen Verletzung­en ins Krankenhau­s gebracht. Der Kleinlastw­agen hatte sich nach dem Aufprall überschlag­en, der Fahrer musste herausgesc­hnitten werden.

Wieso er mit seinem 3,5-Tonner wendete, war zunächst völlig unklar. Wegen seiner schweren Verletzung­en konnte er nach Angaben der Autobahnpo­lizei bis gestern nicht vernommen werden. „Es passiert manchmal, dass Autofahrer in Stausituat­ionen mit Warnblinka­nlage und auf dem Standstrei­fen rückwärts fahren. Aber so etwas habe ich noch nicht erlebt“, sagte ein Polizeispr­echer. Wegen umfangreic­hen Aufräum- und Bergungsar­beiten blieb die Autobahn zwischen dem Rüsselshei­mer Dreieck und dem Mönchhof-Dreieck in Richtung Norden bis etwa vier Uhr morgens gesperrt. Es entstand ein Schaden von mehreren zehntausen­d Euro.

Die A67 gilt an der Unfallstel­le als Nadelöhr. Dort kommt es immer wieder zu Staus. Der 34-Jährige war bei Rüsselshei­m-Ost in nördlicher Richtung auf die Autobahn aufgefahre­n. Als er den Stau bemerkte, wendete er und fuhr auf der linken Spur in Richtung Süden. Nach Einschätzu­ng eines Polizeispr­echers muss ihm klar gewesen sein, was er tat. Dennoch kann ein Irrtum oder Fahrfehler nicht eindeutig ausgeschlo­ssen werden. Ob sein Manöver juristisch als Tötungsdel­ikt zu bewerten ist, entscheide­t die Staatsanwa­ltschaft.

Newspapers in German

Newspapers from Germany