„Da mach ich ne fiese Botschaft draus“
Ein 23-Jähriger beleidigte Polizisten mit einer T-Shirt-Aufschrift
In der Regel neigen Richter dazu, bei der Urteilsverkündung den Verurteilten mehr oder weniger eindringlich auch ins Gewissen zu reden. Der Vorsitzende Richter am Amtsgericht Landsberg, Alexander Kessler, nutzte den Prozess gegen einen 23-jährigen Angeklagten dazu, ihm neben den Zusammenhängen auch noch eine gehörige Portion lebenskundliche Unterstützung angedeihen zu lassen. Am Ende verließ der junge Mann mit einem Dank an den Richter und einem Strafbefehl über 500 Euro den Verhandlungssaal.
Ursprünglich sollte der Angeklagte nämlich 2000 Euro bezahlen und dagegen hatte er Einspruch eingelegt. Er habe sich ohnehin nicht vorstellen können, wegen einer solchen Lappalie wieder einmal vor Gericht zu stehen, das letzte Mal wurde er vor sechs Jahren auffällig. „Ich war auf dem richtigen Weg“, versicherte der junge Kauferinger. Das galt auch für seinen Alkoholkonsum.
Deswegen war er in den vergangenen fünf Jahren nicht mehr auf den Lumpigen Donnerstag gegangen, vergangenen Februar wich er zum ersten mal wieder von diesem Vorsatz ab. „Ich hatte mich gut gefühlt und wollte mal wieder feiern gehen“, berichtete er von dem 23. Februar. Natürlich sei er schon vormittags in der Stadt gewesen und habe auch dem Alkohol zugesprochen.
Die Menge sei aber dazu angetan gewesen, sich noch „perfekt artikulieren zu können“. Während des Faschingsumzuges habe er dann unter anderem durch wildes umherlaufen versucht, Stimmung zu machen und die Leute zu motivieren. Dabei hatten es ihm vor allem die weiblichen Faschingsfans angetan, die derart leicht bekleidet umherliefen, dass „man sabbernd hinterherläuft“.
Ob denn die Mädels das gut gefunden hätten, wollte Richter Kessler wissen? Vermutlich nicht, gab sich der junge Mann scheinbar einsichtig, auf alle Fälle stellten ihn Polizisten zur Rede. Ein Wort gab offenbar das andere, bis der Angeklagte, der als Knacki verkleidet war, einen Pullover anzog, den er vorher neben seinem Rucksack abgelegt hatte: „Ich gebe zu, ich wollte provozieren.“Auf dem Pulli war groß zu lesen „CopACABana“. Nimmt man nur die Großbuchstaben, ergibt sich die Abkürzung „All Cops Are Bastards“(Alle Polizisten sind Bastarde). Das fanden die Ordnungshüter natürlich nicht lustig – Gericht und Staatsanwaltschaft ebenfalls nicht. Auch wenn darunter der Satz als vermeintliche Erklärung stand, ließ Alexander Kessler nur eine Deutung zu. Da half es auch nichts, dass der Kauferinger auf ein Urteil verwies, dass das Tragen dieser Aufschrift im allgemeinen Umfeld wie etwa einer Sportveranstaltung oder Ähnlichem nicht unbedingt als strafbar ansieht. Allerdings sei jeweils der Einzelfall zu werten.
Und der junge Mann, so Kessler, habe das Sweatshirt bewusst angezogen, als er in der Diskussion mit den Polizisten stand und habe auch noch explizit auf die Buchstaben gedeutet. „Da war die Sache klar, und das ist zu 100 Prozent strafbar.“Der Angeklagte räumte dann auch zähneknirschend ein, dass er provozieren wollte. Er habe den Pulli wieder angezogen und da habe es „klack gemacht, da mach ich ne fiese Botschaft draus“.
Richter Kessler hatte jedoch ein Einsehen und reduzierte angesichts dreier abgebrochener Lehren (Der Angeklagte: „Ich habe mehrere Chancen vergeigt, hab auf die Liebe gesetzt“) und derzeitiger berufsvorbereitender Maßnahmen des Angeklagten die Höhe der Tagessätze im Strafbefehl von 40 auf 10 Euro.