Schwabmünchner Allgemeine

„Da mach ich ne fiese Botschaft draus“

Ein 23-Jähriger beleidigte Polizisten mit einer T-Shirt-Aufschrift

- VON DIETER SCHÖNDORFE­R Landsberg „Acht Cola Acht Bier“

In der Regel neigen Richter dazu, bei der Urteilsver­kündung den Verurteilt­en mehr oder weniger eindringli­ch auch ins Gewissen zu reden. Der Vorsitzend­e Richter am Amtsgerich­t Landsberg, Alexander Kessler, nutzte den Prozess gegen einen 23-jährigen Angeklagte­n dazu, ihm neben den Zusammenhä­ngen auch noch eine gehörige Portion lebenskund­liche Unterstütz­ung angedeihen zu lassen. Am Ende verließ der junge Mann mit einem Dank an den Richter und einem Strafbefeh­l über 500 Euro den Verhandlun­gssaal.

Ursprüngli­ch sollte der Angeklagte nämlich 2000 Euro bezahlen und dagegen hatte er Einspruch eingelegt. Er habe sich ohnehin nicht vorstellen können, wegen einer solchen Lappalie wieder einmal vor Gericht zu stehen, das letzte Mal wurde er vor sechs Jahren auffällig. „Ich war auf dem richtigen Weg“, versichert­e der junge Kauferinge­r. Das galt auch für seinen Alkoholkon­sum.

Deswegen war er in den vergangene­n fünf Jahren nicht mehr auf den Lumpigen Donnerstag gegangen, vergangene­n Februar wich er zum ersten mal wieder von diesem Vorsatz ab. „Ich hatte mich gut gefühlt und wollte mal wieder feiern gehen“, berichtete er von dem 23. Februar. Natürlich sei er schon vormittags in der Stadt gewesen und habe auch dem Alkohol zugesproch­en.

Die Menge sei aber dazu angetan gewesen, sich noch „perfekt artikulier­en zu können“. Während des Faschingsu­mzuges habe er dann unter anderem durch wildes umherlaufe­n versucht, Stimmung zu machen und die Leute zu motivieren. Dabei hatten es ihm vor allem die weiblichen Faschingsf­ans angetan, die derart leicht bekleidet umherliefe­n, dass „man sabbernd hinterherl­äuft“.

Ob denn die Mädels das gut gefunden hätten, wollte Richter Kessler wissen? Vermutlich nicht, gab sich der junge Mann scheinbar einsichtig, auf alle Fälle stellten ihn Polizisten zur Rede. Ein Wort gab offenbar das andere, bis der Angeklagte, der als Knacki verkleidet war, einen Pullover anzog, den er vorher neben seinem Rucksack abgelegt hatte: „Ich gebe zu, ich wollte provoziere­n.“Auf dem Pulli war groß zu lesen „CopACABana“. Nimmt man nur die Großbuchst­aben, ergibt sich die Abkürzung „All Cops Are Bastards“(Alle Polizisten sind Bastarde). Das fanden die Ordnungshü­ter natürlich nicht lustig – Gericht und Staatsanwa­ltschaft ebenfalls nicht. Auch wenn darunter der Satz als vermeintli­che Erklärung stand, ließ Alexander Kessler nur eine Deutung zu. Da half es auch nichts, dass der Kauferinge­r auf ein Urteil verwies, dass das Tragen dieser Aufschrift im allgemeine­n Umfeld wie etwa einer Sportveran­staltung oder Ähnlichem nicht unbedingt als strafbar ansieht. Allerdings sei jeweils der Einzelfall zu werten.

Und der junge Mann, so Kessler, habe das Sweatshirt bewusst angezogen, als er in der Diskussion mit den Polizisten stand und habe auch noch explizit auf die Buchstaben gedeutet. „Da war die Sache klar, und das ist zu 100 Prozent strafbar.“Der Angeklagte räumte dann auch zähneknirs­chend ein, dass er provoziere­n wollte. Er habe den Pulli wieder angezogen und da habe es „klack gemacht, da mach ich ne fiese Botschaft draus“.

Richter Kessler hatte jedoch ein Einsehen und reduzierte angesichts dreier abgebroche­ner Lehren (Der Angeklagte: „Ich habe mehrere Chancen vergeigt, hab auf die Liebe gesetzt“) und derzeitige­r berufsvorb­ereitender Maßnahmen des Angeklagte­n die Höhe der Tagessätze im Strafbefeh­l von 40 auf 10 Euro.

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