Stadtrat bleibt bei seiner Linie
Ausnahmeregelung zu Opfern soll aber präzisiert werden
Es bleibt dabei: Bei der nächsten Verlegungsaktion von Stolpersteinen mit Künstler Gunter Demnig am 14. Oktober genehmigt die Stadt nur drei der acht beantragten Erinnerungszeichen für Opfer des Nationalsozialismus, fünf weitere werden nicht zugelassen, weil sie nicht dem festgelegten Opferbegriff entsprechen. Der Stadtrat bestätigte am Donnerstagabend in nichtöffentlicher Sitzung die geltende Linie für die Verlegung der Stolpersteine.
Laut Kulturreferent Thomas Weitzel wurde das Regelwerk mit großer Mehrheit bestätigt. Danach werden Stolpersteine zunächst nur für Opfer zugelassen, die unter den Nationalsozialisten zu Tode kamen oder an den Folgen von Inhaftierung, Flucht oder Zwangsarbeit starben. Überlebende Opfer sollen kein solches Erinnerungszeichen bekommen.
Weitzel zufolge gibt es jedoch eine Anregung aus der Mitte des Stadtrates, die Ausnahmeregelung unter Ziffer 6 noch einmal sprachlich zu überarbeiten, um für eine „unmissverständliche Formulierung“zu sorgen. Denn die Auslegung dieser Regel sorgt immer wieder für heftige Debatten zwischen dem Kulturreferenten auf der einen Seite und dem Augsburger Initiativkreis für Stolpersteine sowie einigen Angehörigen von NS-Opfern auf der anderen Seite.
Weitzel betont, dass mit der geltenden Regelung in Augsburg das Leid überlebender Opfer nicht relativiert werden soll. „Keinem Menschen, der unter den Nazis gelitten hat und verfolgt wurde, soll der Opferstatus abgesprochen werden.“Es gebe jedoch noch andere Möglichkeiten, solcher Opfer zu gedenken. Aus seiner Sicht wären an Verfolgungsund Täterorten in der Zeit des Nationalsozialismus Stelen oder Gedenktafeln für NS-Opfer vorstellbar, die überlebt haben. Nun sei beabsichtigt, gemeinsam in der Kommission für Erinnerungskultur ein Konzept zu entwickeln.