Schwabmünchner Allgemeine

Neue Satzung

Bobinger müssen keine Nachzahlun­g für alte Straßenbau­ten fürchten

- Bobingen

17 Paragrafen umfasst eine neue Satzung über die Erhebung sogenannte­r Erschließu­ngsbeiträg­e, die der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlosse­n hat. Eine Überarbeit­ung war notwendig geworden, sagte Barbara Tugemann von der Bauverwalt­ung, weil sich vergangene­s Frühjahr die gesetzlich­en Vorgaben geändert hatten. Für die Bürger habe das keine negativen finanziell­en Auswirkung­en.

Für Erschließu­ngsanlagen kann die Stadt keine Beiträge mehr erheben, wenn seit dem Beginn ihrer erstmalige­n technische­n Herstellun­g mindestens 25 Jahre vergangen sind. Für diese Anlagen können nach dem Willen des Gesetzgebe­rs künftig nur noch Straßenaus­baubeiträg­e mit einem geringeren Anliegeran­teil erhoben werden. Enstpreche­nd fällt der Anteil der Kommune höher aus: Während der Eigenantei­l der Stadt bei Erschließu­ngsbeiträg­en einheitlic­h zehn Prozent beträgt, liegt er bei Ausbaumaßn­ahmen zwischen 35 und 75 Prozent.

Der Stadtrat bestätigte einen alten Beschluss aus dem Jahr 1982, wonach die bestehende­n Straßen in den Stadtteile­n alle als erstmalig hergestell­t gelten. So muss die Verwaltung nicht Jahrzehnte alte Vorgänge rekonstrui­eren, die sich großteils gar nicht mehr nachvollzi­ehen lassen. „Denn aus den Stadtteile­n liegen keine alten Akten vor und alleine die eindeutige Erhebung der maßgeblich­en Straßen würde viele Monate in Anspruch nehmen“, sagte Tugemann im Stadtrat.

Ein solcher Aufwand sei mit dem Personal im Rathaus gar nicht zu leisten. Der Stadtrat wird im Rahmen der Haushaltsb­eratungen und zur Aufstellun­g des Finanzplan­s die Reihenfolg­e der künftig auszubauen­den Straßen sowie den entspreche­nden Zeitplan festlegen.

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