Neue Satzung
Bobinger müssen keine Nachzahlung für alte Straßenbauten fürchten
17 Paragrafen umfasst eine neue Satzung über die Erhebung sogenannter Erschließungsbeiträge, die der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen hat. Eine Überarbeitung war notwendig geworden, sagte Barbara Tugemann von der Bauverwaltung, weil sich vergangenes Frühjahr die gesetzlichen Vorgaben geändert hatten. Für die Bürger habe das keine negativen finanziellen Auswirkungen.
Für Erschließungsanlagen kann die Stadt keine Beiträge mehr erheben, wenn seit dem Beginn ihrer erstmaligen technischen Herstellung mindestens 25 Jahre vergangen sind. Für diese Anlagen können nach dem Willen des Gesetzgebers künftig nur noch Straßenausbaubeiträge mit einem geringeren Anliegeranteil erhoben werden. Enstprechend fällt der Anteil der Kommune höher aus: Während der Eigenanteil der Stadt bei Erschließungsbeiträgen einheitlich zehn Prozent beträgt, liegt er bei Ausbaumaßnahmen zwischen 35 und 75 Prozent.
Der Stadtrat bestätigte einen alten Beschluss aus dem Jahr 1982, wonach die bestehenden Straßen in den Stadtteilen alle als erstmalig hergestellt gelten. So muss die Verwaltung nicht Jahrzehnte alte Vorgänge rekonstruieren, die sich großteils gar nicht mehr nachvollziehen lassen. „Denn aus den Stadtteilen liegen keine alten Akten vor und alleine die eindeutige Erhebung der maßgeblichen Straßen würde viele Monate in Anspruch nehmen“, sagte Tugemann im Stadtrat.
Ein solcher Aufwand sei mit dem Personal im Rathaus gar nicht zu leisten. Der Stadtrat wird im Rahmen der Haushaltsberatungen und zur Aufstellung des Finanzplans die Reihenfolge der künftig auszubauenden Straßen sowie den entsprechenden Zeitplan festlegen.