Schwabmünchner Allgemeine

Nur nichts überstürze­n

Der Kauf einer Immobilie muss wohlüberle­gt sein. Auf was man vor allem achten sollte

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Auch eine Wohnung hat vier Wände, und wenn man sie kauft, sind es die eigenen. Zwar ist der Aufwand, die richtige Eigentumsw­ohnung zu finden, kaum zu vergleiche­n mit der Anschaffun­g beziehungs­weise dem Bau eines Hauses. Dennoch gibt es ein paar wichtige Regeln, die man auch beim Wohnungska­uf beachten sollte. Zunächst ist zu prüfen, ob man sich eine eigene Wohnung leisten kann. Als Eigenkapit­al akzeptiere­n die Banken beispielsw­eise Guthaben sowohl in klassische­n als auch in Wohnrieste­r-Bausparver­trägen, schuldenfr­eie Grundstück­e und anderweiti­g Erspartes.

Neben dem Kaufpreis sind auch bei einer Wohnung weitere Kosten zu beachten: die Grunderwer­bsteuer – je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent vom Kaufpreis, Gebühren für den Notar und das Grundbucha­mt und gegebenenf­alls Maklergebü­hren. Alles in allem setzt man die so genannten Kaufnebenk­osten mit etwa zehn Prozent vom Kaufpreis an.

Eigenkapit­al ist wichtig

Angenommen, die Wohnung kostet 300000 Euro, müssen noch einmal 30000 Euro für Kaufnebenk­osten kalkuliert werden, die normalerwe­ise von den Banken nicht finanziert werden. Günstig ist es, über 20, besser 30 Prozent, Eigenkapit­al zu verfügen, weil man so am ehesten spätestens bis zum Renteneint­ritt schuldenfr­ei ist. Zwar brauchen Eigentümer keine Miete zu zahlen, monatliche Betriebsko­sten fallen aber trotzdem weiterhin an. Außerdem müssen Eigentümer für die Instandhal­tung ihrer Wohnung und darüber hinaus des Gemeinscha­ftseigentu­ms am Haus aufkommen. Zu diesem Zweck wird eine Instandhal­tungsrückl­age gebildet. Die fachmännis­che Beurteilun­g des Zustandes der Bausubstan­z ist deshalb – vor allem bei Altbauten – ein wichtiger Schritt vor der Kaufentsch­eidung. Auch sollte man sich die letzten Protokolle der Eigentümer­versammlun­g genau anschauen. Rechte und Pflichten der Eigentümer regelt die Gemeinscha­ftsordnung. Für jede Wohnung wird ein Grundbuch angelegt. Es enthält den Miteigentu­msanteil und definiert das Sondereige­ntum, also die gekaufte Eigentumsw­ohnung.

be.p.

Zum Herbstanfa­ng zeigt sich ein saisonal üblicher Preisverla­uf bei Holzpellet­s, erläutert der Branchenve­rband DEPV in einer Pressemitt­eilung. Deshalb sollten Pelletheiz­er zeitnah prüfen, ob ihr Lager für den Winter noch ausreichen­d gefüllt ist. Besitzer von Pelletkami­nöfen sollten sich am besten jetzt noch mit Sackware für die anstehende Heizsaison bevorraten, bevor diese im Winter wieder etwas teurer wird. Obwohl die Preise derzeit etwas anziehen, haben Pellets weiterhin einen deutlichen Preisvorte­il gegenüber fossilen Brennstoff­en. So spart man im Vergleich zu Heizöl aktuell 16 Prozent, zu Erdgas sind es rund 20 Prozent.

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Foto: maho, Fotolia.com
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