Streit um Auto endet mit Freispruch
Zwei junge Männer standen wegen schwerer Vorwürfe vor Gericht, von denen am Ende nicht viel übrig blieb
Die Vorwürfe waren hart: Zwei junge Männer, 25 und 21 Jahre alt, die nun vor Gericht standen, sollten im Juli 2014 einen anderen Mann vor einer Kneipe in Augsburg massiv bedroht haben: Einer der beiden Angeklagten soll damals laut Anklage einen 65 Zentimeter langen Baseballschläger dabei gehabt haben, der andere einen Radschraubenschlüssel und mit Sand befüllte Handschuhe, wie sie in Straßenkämpfen getragen werden. Der angebliche Hintergrund des Ganzen: ein Streit um ein Auto. Der Ex-Freund der Schwester eines der Angeklagten hatte den Wagen der Frau demnach noch in seinem Besitz, obwohl es ihm nicht gehörte. Der eingeschüchterte Mann soll schließlich ein anderes Auto angeboten haben.
Doch die Anklage der Staatsanwaltschaft reichte noch weiter: Im Oktober 2014 sollen die beiden Angeklagten Akteure in einer offenkundig recht unübersichtlichen Situation um eine Gruppe am Busbahnhof neben der Eishalle in Königsbrunn gewesen sein: Der 21-Jährige habe damals einem Mann ein Messer an den Hals gehalten und gedroht, ihn umzubringen, einen weiteren Mann habe er geschlagen, der 25-jährige Angeklagte soll diesem das Handy gestohlen haben.
Durchaus schwere Vorwürfe also, von denen am Ende des Prozesses vor dem Augsburger Amtsgericht allerdings nicht viel übrig blieb. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Bernhard Kugler sprach den 25-jährigen Angeklagten, der von Rechtsanwalt Werner Ruisinger verteidigt wurde, frei. Der 21-Jährige, verteidigt von Rechtsanwalt Moritz Bode, erhielt ein mildes Urteil: eine Verwarnung sowie die Auflage, 1200 Euro an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen. Der 21-Jährige hatte am ersten Prozesstag im August eingeräumt, zwei Mal ohne Fahrerlaubnis unterwegs gewesen zu sein, was ebenfalls Bestandteil der Anklage gewesen war. Daneben sah das Gericht nur im Fall der Situation in Königsbrunn einen Faustschlag des Angeklagten als erwiesen an – und alle anderen Vorwürfe nicht.
Das Gericht folgte damit weitgehend den Plädoyers der Verteidiger. Die Staatsanwältin hatte für den 25-Jährigen eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen und für den 21-Jährigen eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten unter Einbeziehung eines vorherigen Urteils gefordert. Schon am ersten Prozesstag im August hatte sich allerdings angedeutet, dass die Beweislage dünn bleiben würde: Die Angeklagten hatten die meisten Vorwürfe ohnehin bestritten, viele Zeugen konnten sich an die Vorfälle nicht mehr genau erinnern oder entlasteten die beiden eher. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.