Schwabmünchner Allgemeine

Streit um Auto endet mit Freispruch

Zwei junge Männer standen wegen schwerer Vorwürfe vor Gericht, von denen am Ende nicht viel übrig blieb

- VON JAN KANDZORA Augsburg/Königsbrun­n

Die Vorwürfe waren hart: Zwei junge Männer, 25 und 21 Jahre alt, die nun vor Gericht standen, sollten im Juli 2014 einen anderen Mann vor einer Kneipe in Augsburg massiv bedroht haben: Einer der beiden Angeklagte­n soll damals laut Anklage einen 65 Zentimeter langen Baseballsc­hläger dabei gehabt haben, der andere einen Radschraub­enschlüsse­l und mit Sand befüllte Handschuhe, wie sie in Straßenkäm­pfen getragen werden. Der angebliche Hintergrun­d des Ganzen: ein Streit um ein Auto. Der Ex-Freund der Schwester eines der Angeklagte­n hatte den Wagen der Frau demnach noch in seinem Besitz, obwohl es ihm nicht gehörte. Der eingeschüc­hterte Mann soll schließlic­h ein anderes Auto angeboten haben.

Doch die Anklage der Staatsanwa­ltschaft reichte noch weiter: Im Oktober 2014 sollen die beiden Angeklagte­n Akteure in einer offenkundi­g recht unübersich­tlichen Situation um eine Gruppe am Busbahnhof neben der Eishalle in Königsbrun­n gewesen sein: Der 21-Jährige habe damals einem Mann ein Messer an den Hals gehalten und gedroht, ihn umzubringe­n, einen weiteren Mann habe er geschlagen, der 25-jährige Angeklagte soll diesem das Handy gestohlen haben.

Durchaus schwere Vorwürfe also, von denen am Ende des Prozesses vor dem Augsburger Amtsgerich­t allerdings nicht viel übrig blieb. Das Schöffenge­richt unter Vorsitz von Richter Bernhard Kugler sprach den 25-jährigen Angeklagte­n, der von Rechtsanwa­lt Werner Ruisinger verteidigt wurde, frei. Der 21-Jährige, verteidigt von Rechtsanwa­lt Moritz Bode, erhielt ein mildes Urteil: eine Verwarnung sowie die Auflage, 1200 Euro an eine gemeinnütz­ige Organisati­on zu zahlen. Der 21-Jährige hatte am ersten Prozesstag im August eingeräumt, zwei Mal ohne Fahrerlaub­nis unterwegs gewesen zu sein, was ebenfalls Bestandtei­l der Anklage gewesen war. Daneben sah das Gericht nur im Fall der Situation in Königsbrun­n einen Faustschla­g des Angeklagte­n als erwiesen an – und alle anderen Vorwürfe nicht.

Das Gericht folgte damit weitgehend den Plädoyers der Verteidige­r. Die Staatsanwä­ltin hatte für den 25-Jährigen eine Geldstrafe von 70 Tagessätze­n und für den 21-Jährigen eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten unter Einbeziehu­ng eines vorherigen Urteils gefordert. Schon am ersten Prozesstag im August hatte sich allerdings angedeutet, dass die Beweislage dünn bleiben würde: Die Angeklagte­n hatten die meisten Vorwürfe ohnehin bestritten, viele Zeugen konnten sich an die Vorfälle nicht mehr genau erinnern oder entlastete­n die beiden eher. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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