Schwabmünchner Allgemeine

Waffe auf dem Dachboden, Marihuana im Keller

Ein Ehepaar kauft im Internet einen Schrecksch­ussrevolve­r, der in Deutschlan­d verboten ist. In deren Haus sind noch weitere Waffen

- VON MICHAEL LINDNER Landkreis

Es waren nur ein paar wenige Klicks im Internet, dann war der Kauf bestätigt. Einige Tage später hielt das Ehepaar aus dem südlichen Landkreis Augsburg die Bestellung in seinen Händen. Es waren aber keine harmlosen DVDs, Schuhe oder Fitnessart­ikel, sondern eine Waffe. Ein Schrecksch­ussrevolve­r, gekauft für 399 Euro.

Wegen dieser Bestellung im Mai vergangene­n Jahres wurde die Polizei auf das Ehepaar aufmerksam und durchsucht­e deren Haus. Dabei fanden die Beamten mehr als die eine Waffe. Das Ehepaar gab bei der Verhandlun­g vor dem Schöffenge­richt unter Vorsitz von Richter Stefan Lenzenhube­r zu, den Schrecksch­ussrevolve­r im Mai vergangene­n Jahres bestellt zu haben – und zwar auf der Website Migrantens­chreck. Der Onlineshop ist inzwischen nicht mehr zu erreichen.

Die Firma, die den Shop betrieb, hatte ihren Sitz in Budapest. In Ungarn waren die dort angebotene­n Waffen legal und durften an jeden verkauft werden, der älter als 18 Jahre ist. In Deutschlan­d sind sie jedoch nicht zugelassen. Bundesweit wurden Wohnungen durchsucht, um deutsche Käufer zu finden, die auf der ungarische­n Webseite Waffen bestellt hatten.

So auch bei dem jetzt angeklagte­n Ehepaar. Wenige Tage vor Weihnachte­n wurde deren Haus durchsucht. Auf dem Dachboden lag der bestellte Revolver – er war geladen. Das Problem für die Angeklagte­n: Schrecksch­usspistole­n dürfen in Deutschlan­d höchstens 7,5 Joule entwickeln, der von ihnen gekaufte Revolver hatte einen Wert von etwa 80 Joule. Joule ist ein Maß für Energie; und zwar die Energie, mit der das Geschoss die Waffe verlässt.

In dem Hause wurde aber noch mehr gefunden: Im Schlafzimm­er lag ein Schlagring, im Wohnzimmer ein Butterflym­esser. Beides sind in Deutschlan­d verbotene Waffen. Die sichergest­ellten Baseballsc­hläger, das Pfefferspr­ay und der Elektrosch­ocker waren dagegen legal. Doch im Keller wurden die Beamten erneut fündig: zwei Aufzuchtan­lagen mit zahlreiche­n Marihuanap­flanzen. Laut Anklage wurden in dem Haus fast 500 Gramm Marihuana gefunden.

Das Ehepaar, 39 und 37 Jahre alt, legte über seine beiden Verteidige­r Jörg Seubert und Michael Bauer ein Geständnis ab. Der Mann sei zwar die treibende Kraft gewesen, aber auch die Frau habe bei allem „mitgemacht“. Beide Verteidige­r betonten, dass kein Handel mit den Drogen vorliege. Das Marihuana sei für den Eigengebra­uch bestimmt gewesen. Sowohl die Frau als auch der Mann haben „schwere psychische Probleme“, der 37-Jährige war wegen Depression­en in therapeuti­scher Behandlung. Die Waffe habe sich der Mann damals zum Selbstschu­tz bestellt – wegen der politische­n Lage, erinnert sich ein als Zeuge geladener Polizist.

Die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft beantragte für den Angeklagte­n eine Freiheitss­trafe von 22 Monaten und für die Frau von 18 Monaten – beides jeweils zur Bewährung ausgesetzt. Dazu sollen beide eine Geldauflag­e von jeweils 1000 Euro zahlen und der 37-Jährige regelmäßig nachweisen, dass er keine Drogen mehr nehme.

Richter Lenzenhube­r schloss sich den Anträgen der Staatsanwa­ltschaft an. Das Urteil ist rechtskräf­tig.

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