Waffe auf dem Dachboden, Marihuana im Keller
Ein Ehepaar kauft im Internet einen Schreckschussrevolver, der in Deutschland verboten ist. In deren Haus sind noch weitere Waffen
Es waren nur ein paar wenige Klicks im Internet, dann war der Kauf bestätigt. Einige Tage später hielt das Ehepaar aus dem südlichen Landkreis Augsburg die Bestellung in seinen Händen. Es waren aber keine harmlosen DVDs, Schuhe oder Fitnessartikel, sondern eine Waffe. Ein Schreckschussrevolver, gekauft für 399 Euro.
Wegen dieser Bestellung im Mai vergangenen Jahres wurde die Polizei auf das Ehepaar aufmerksam und durchsuchte deren Haus. Dabei fanden die Beamten mehr als die eine Waffe. Das Ehepaar gab bei der Verhandlung vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Stefan Lenzenhuber zu, den Schreckschussrevolver im Mai vergangenen Jahres bestellt zu haben – und zwar auf der Website Migrantenschreck. Der Onlineshop ist inzwischen nicht mehr zu erreichen.
Die Firma, die den Shop betrieb, hatte ihren Sitz in Budapest. In Ungarn waren die dort angebotenen Waffen legal und durften an jeden verkauft werden, der älter als 18 Jahre ist. In Deutschland sind sie jedoch nicht zugelassen. Bundesweit wurden Wohnungen durchsucht, um deutsche Käufer zu finden, die auf der ungarischen Webseite Waffen bestellt hatten.
So auch bei dem jetzt angeklagten Ehepaar. Wenige Tage vor Weihnachten wurde deren Haus durchsucht. Auf dem Dachboden lag der bestellte Revolver – er war geladen. Das Problem für die Angeklagten: Schreckschusspistolen dürfen in Deutschland höchstens 7,5 Joule entwickeln, der von ihnen gekaufte Revolver hatte einen Wert von etwa 80 Joule. Joule ist ein Maß für Energie; und zwar die Energie, mit der das Geschoss die Waffe verlässt.
In dem Hause wurde aber noch mehr gefunden: Im Schlafzimmer lag ein Schlagring, im Wohnzimmer ein Butterflymesser. Beides sind in Deutschland verbotene Waffen. Die sichergestellten Baseballschläger, das Pfefferspray und der Elektroschocker waren dagegen legal. Doch im Keller wurden die Beamten erneut fündig: zwei Aufzuchtanlagen mit zahlreichen Marihuanapflanzen. Laut Anklage wurden in dem Haus fast 500 Gramm Marihuana gefunden.
Das Ehepaar, 39 und 37 Jahre alt, legte über seine beiden Verteidiger Jörg Seubert und Michael Bauer ein Geständnis ab. Der Mann sei zwar die treibende Kraft gewesen, aber auch die Frau habe bei allem „mitgemacht“. Beide Verteidiger betonten, dass kein Handel mit den Drogen vorliege. Das Marihuana sei für den Eigengebrauch bestimmt gewesen. Sowohl die Frau als auch der Mann haben „schwere psychische Probleme“, der 37-Jährige war wegen Depressionen in therapeutischer Behandlung. Die Waffe habe sich der Mann damals zum Selbstschutz bestellt – wegen der politischen Lage, erinnert sich ein als Zeuge geladener Polizist.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten und für die Frau von 18 Monaten – beides jeweils zur Bewährung ausgesetzt. Dazu sollen beide eine Geldauflage von jeweils 1000 Euro zahlen und der 37-Jährige regelmäßig nachweisen, dass er keine Drogen mehr nehme.
Richter Lenzenhuber schloss sich den Anträgen der Staatsanwaltschaft an. Das Urteil ist rechtskräftig.