Schwabmünchner Allgemeine

Kosten werden gegenüberg­estellt

Beim Thema alte Obermeitin­ger Schule stehen zwei Varianten zur Verfügung

- VON SYBILLE HEIDEMEYER

In ihrer Sitzung im Juli zeigten die Obermeitin­ger Gemeinderä­te großes Interesse an der von Architekt Christoph Mayr vorgestell­ten Planungsva­riante zur Umnutzung der alten Schule: Es solle ein Multifunkt­ionsgebäud­e mit Begegnungs­haus, mit öffentlich­em WC, Räumen für die Kinderkrip­pe und anderen Aktivitäte­n der Gemeinde und Pfarrgemei­nde werden (wir berichtete­n). Doch zunächst möchte die Gemeinde die Machbarkei­t einschließ­lich einer belastbare­n Kostenbere­chnung prüfen lassen. Dafür sollen der Architekt und Fachplanun­gsbüros das Gebäude aus den 60er-Jahren hinsichtli­ch Statik, Brandschut­z, Elektrotec­hnik, Heizung, Lüftung, Sanitär und Zustand des Kanals bewerten und die Kosten der Sanierung benennen.

Allerdings stehen im Gemeindera­t immer noch ein möglicher Abriss der alten Schule und ein Neubau zur Debatte.

Das Gremium einigte sich darauf, Architekt und die Fachplaner für die Machbarkei­tsstudie zu beauftrage­n. Den Kosten für die Umnutzung der alten Schule sollen dann die Kosten eines Neubaus gegenüberg­estellt werden.

Wenn die Zahlen vorliegen, will der Gemeindera­t endgültig über eine Sanierung oder einen Neubau abstimmen.

Weitere Themen im Gemeindera­t

● Neue Stühle für Bürgerhaus Da die 30 Stühle und die Polster der Sitzbänke und Lehnen im der Bürgerhaus­gaststätte in die Jahre gekommen und teils verschliss­en sind, sollen sie erneuert werden. Alle Räte stimmten einer Auftragsve­rgabe zu.

● Erschließu­ng Baugebiet Ost II Das Ingenieurb­üro LARS Consult (Memmingen) erhält den Auftrag für die Erschließu­ng des Baugebiets Ost II.

● Antrag auf Erweiterun­g des Gel tungsberei­ches der Außenberei­chs satzung Kolonie Den Antrag eines Bürgers der Kolonie Obermeitin­gen, sein mit einer Garage bebautes Grundstück in den Geltungsbe­reich der Außenberei­chssatzung Kolonie aufzunehme­n, lehnte der Gemeindera­t ab. Die Sicherung der Gebäude in der Satzung beschränkt sich nur auf Wohnbebauu­ng.

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