Es ist eine Frage der Gerechtigkeit
Wer nach Deutschland kommt und Straftaten begeht, missbraucht sein Gastrecht. Er stößt jene vor den Kopf, die sich für Zuwanderer engagieren. Und er schadet allen, die hier Zuflucht suchen und sich an die Regeln halten. Im Grundsatz sind sich daher viele einig: Kriminelle auszuweisen und abzuschieben, ist nicht unmenschlich, sondern konsequent. Die Betroffenen haben das schließlich selbst zu verantworten.
Doch der Teufel sitzt im Detail: Wie ist es bei einem sonst anständigen jungen Mann, der sich in der Hitze eines Streits einmal mit einem Gleichaltrigen prügelt? Wie ist es bei einem, der beim Schwarzfahren erwischt wird und es bereut? Ist es angemessen, auch in solchen Fällen Menschen zurückzuschicken in gefährliche Länder? Es ist daher gut, dass die Behörden bei ihrer Entscheidung einen Spielraum haben, um Einzelfällen gerecht werden zu können. Zu viel Rücksicht wäre aber falsch. Denn von einer drohenden Ausweisung geht auch ein abschreckendes Signal aus.
Ärgerlich ist: Oft scheitert eine Ausweisung gar nicht am Willen der Behörden, sondern daran, dass die Herkunftsländer einen Straftäter nicht aufnehmen wollen. Den Behörden sind dann die Hände gebunden. Daraus entstehen Ungerechtigkeiten, die nur schwer zu ertragen sind: Einem angehenden Krankenpfleger am Klinikum etwa droht die Abschiebung, obwohl man ihn dort gut brauchen könnte. Umgekehrt bleibt ein Drogenhändler hier, weil ihn sein Heimatland nicht aufnehmen will.