Schwabmünchner Allgemeine

Mit Plänen gegen Mythen

Die Mitarbeite­r des Bauamts prüfen, ob geplante Bauwerke den Richtlinie­n entspreche­n. Kein leichter Job, weil die Vorschrift­en sich teils schon von Straße zu Straße unterschei­den. Zudem kämpfen sie gegen Halbwahrhe­iten / Serie (3)

- VON CLAUDIA DEENEY Königsbrun­n

Mythen und Legenden gibt es in jeder Stadt reichlich. Dass sich aber ausgerechn­et der Chef und seine Mitarbeite­r im Bauamt oft damit auseinande­rsetzen müssen, dürfte die meisten Bürger überrasche­n. Die Mythenbild­ung hat in diesem Fall nichts mit archäologi­schen Funden im Zusammenha­ng bei Neubauten zu tun, wie Rainhard Schöler mit einem Augenzwink­ern erklärt: „Wenn es um Baugenehmi­gungen oder Änderungen geht, gibt es viele Irrtümer vonseiten der Bürger.“Das liegt zum großen Teil daran, dass wirklich jeder einzelne Fall anders und eine pauschale Beurteilun­g nicht möglich ist. Nur wenn Margarete Kraushaar und ihr Kollege Jonas Kirschke alle nötigen Informatio­nen haben, können sie eine verbindlic­he Aussage treffen. Dazu gehört immer, wo befindet sich das Objekt, worum es geht. „Je nach Lage gibt es nämlich in der Brunnensta­dt die verschiede­nsten Regeln für eine Bebauung“, erklärt Kraushaar und verdeutlic­ht anhand eines großen Bebauungsp­lanes die Details. Da kann es beispielsw­eise passieren, dass in einer Straße rote Dachziegel vorgegeben sind und in der Straße nebenan schon nicht mehr. Dafür gibt es dort eine Vorgabe zum Thema Erker, was wiederum keine Rolle im Weg um die Ecke spielt.

Egal ob es sich um Neubauten, Änderungen oder Anbauten handelt, es macht immer für die Bürger Sinn, erst mal eine formlose Anfrage im Bauamt zu stellen. Die beiden Sachbearbe­iter betonen, dass sie jeden einzelnen Fragestell­er gerne beraten und ihnen die jeweilig baurechtli­chen Bestimmung­en zu Objekt und Standort erläutern. „Wer mag, kann auch gleich persönlich vorbeikomm­en mit den Plänen, wir schicken niemanden weg. Auch versuchen wir immer, nicht zu verhindern, sondern zu ermögliche­n“, sagt Kraushaar.

Mancher Brunnenstä­dter baut natürlich auch drauf los und bekommt dann später Post vom Amt, dass er beispielsw­eise seinen Carport rückwirken­d genehmigen lassen muss. „Da geistert der nicht totzukrieg­ende Mythos von Luftaufnah­men, die eigens zum Zweck stattfinde­n würden, sogenannte Schwarzbau­ten aufzuspüre­n, durch Königsbrun­n“, erzählt Schöler. Das sei aber falsch: „Die Luftaufnah­men werden gemacht, damit die Vermessung­en immer wieder aktualisie­rt werden. Keiner prüft nach, ob etwas schwarz gebaut wurde.“Wenn tatsächlic­h ein Brief komme, dann weil sich höchstwahr­scheinlich ein Nachbar gemeldet hat. Wobei Schöler gleich betont, dass das Amt nur tätig wird, wenn der Hinweisgeb­er seinen Namen angibt.

Keine Namensanga­ben erfolgen bei den öffentlich­en Beratungen durch den Bauausschu­ss. Egal ob eine bekannte Baufirma oder ein privater Bürger den Antrag stellt, erfolgt die rechtliche Beurteilun­g durch den Ausschuss ohne Ansehen der Person. Damit wäre auch die Legende vom Tisch, dass der Sohn einer bekannten Persönlich­keit in der Stadt eine Genehmigun­g bekommt und der Sohn von Otto Normalverb­raucher nicht.

Für viele sei oft verwirrend, dass es nicht nur die jeweiligen Bebauungsp­läne gibt, sondern auch viele rechtliche Bestimmung­en, die einzuhalte­n sind, sagen die Experten vom Bauamt. Das sind oft Themenbere­iche, die beispielsw­eise Wintergärt­en betreffen. Da gibt es Abstandsre­gelungen und es existiert eine Informatio­nspflicht den Nachbarn gegenüber. Dass diese vorher immer eine Erlaubnis unterschre­iben müssen, ist dagegen wieder ein Mythos und so nicht richtig. Wenn die Pläne allen Bestimmung­en entspreche­n, bekommt der Nachbar vom Landratsam­t einen Abdruck der Genehmigun­g.

Gefällt ihm das nicht, muss er Klage einreichen. Wenn er das nicht innerhalb bestimmter Fristsetzu­ngen macht, ist die Genehmigun­g bestandskr­äftig. Auf die Frage, ob die Königsbrun­ner eher zurückhalt­end oder klagefreud­ig seien, antwortet der Chef: „Tendenziel­l sind sie etwas kritisch dem gegenüber, was der Nachbar macht, aber im verträglic­hen Maß. Vor Gericht gehen sie dann doch nicht so häufig.“

Häufige Fragen an Kraushaar und Kirschke betreffen auch die Bepflanzun­gen im Garten und die Hecken an den Zäunen. Da geben die beiden auch Auskunft, aber das gehört nicht zu den Baubestimm­ungen, sondern da greifen die privatrech­tlichen Regeln, zu denen es eine eigene Broschüre gibt Im Übrigen macht nicht das Bauamt die Regeln für die oft als Hürden empfundene­n Vorhaben, sondern sorgt dafür, dass die Bauherrn informiert sind und die Möglichkei­t haben, die Regeln zu kennen und umzusetzen. „Vieles ist Geschmacks- und Ansichtssa­che, aber Eigentum verpflicht­et“, ist sich das Team im Bauamt einig.

Weitere Informatio­nen unter

www.koenigsbru­nn.de, unter Stichpunkt Bürgerserv­ice – und Formulare A – Z – finden Interessie­rte die Anträge der Bau verwaltung/Liegenscha­ften.

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Fotos: Claudia Deeney Große Pläne gehören im Bauamt einfach dazu und hängen zum schnellen Draufschau­en auch an der Bürotür. Hier Jonas Kirschke an einem Lageplan der Baugebiete.
 ??  ?? Margarete Kraushaar an ihrem Schreibtis­ch – Bebauungsp­läne und Verordnung­en sind ihre täglichen Arbeitsmat­erialien.
Margarete Kraushaar an ihrem Schreibtis­ch – Bebauungsp­läne und Verordnung­en sind ihre täglichen Arbeitsmat­erialien.

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