Diese Regel stiftet Ärger
Gerichtliche Auslöser und der daraus folgende gesetzliche beziehungsweise rechtliche Rahmen für die Straßenausbaubeitragssatzung haben die Welt nicht besser und leichter gemacht. Im Gegenteil: Sie bringt Ärger von Schleswig Holstein bis Bayern. Im Grunde geht es wohl darum, Kosten nach dem Verursacherprinzip umzulegen und Bürger direkt zu beteiligen.
Dieses Denken betrifft übrigens nicht nur den Straßenbau. Die Betrachtung kommunaler Einrichtungen als eigenständige Einheiten, die möglichst kostendeckend arbeiten und Bürger zur Kasse bitten, mag ihr Vorbild in der Wirtschaft haben, oft nachvollziehbar und für den Bürger kalkulierbar sein. Bei der Wasserversorgung etwa oder im Friedhofsbereich. Im Straßenbau bricht er jedoch über Grundbesitzer mit der Bedrohlichkeit eines Blitzschlags herein, er erscheint zunächst nicht selten existenziell bedrohlich. Nicht nur Rentnern kann die Forderung eines fünftstelligen Eurobetrags die eigene Zukunftsplanung über den Haufen werfen.
Zusammen mit den Betroffenen haben dies die Kommunen auszubaden, denen der Schwarze Peter zufällt. Glücklich scheint keiner. Selbst Wehringen, das aufgrund sprudelnder Steuereinnahmen den Straßenbau gerne aus eigener Kasse zahlen würde, muss kräftig kassieren. Und Bobingen ist nicht die erste Kommune, die mit ihren Plänen zum Straßenausbau auf Widerstand stößt. Dem Problem auszuweichen und es diplomatisch zu regeln, geht vielleicht eine befristete Zeit, aber auf Dauer wird der Nachholbedarf umso größer. Eigentlich kann die Ausbaubeitragssatzung so keine Zukunft haben. Ein Solidarmodell wäre möglich und für den Bürger kalkulierbarer, scheint aber noch komplizierter. Die Frage ist, ob die Gemeinden den Ball nochmals an den Freistaat zurückspielen können. Die derzeitige Mustersatzung stiftet nur Ärger.