Schwabmünchner Allgemeine

Diese Regel stiftet Ärger

- VON PITT SCHURIAN pit@augsburger allgemeine.de

Gerichtlic­he Auslöser und der daraus folgende gesetzlich­e beziehungs­weise rechtliche Rahmen für die Straßenaus­baubeitrag­ssatzung haben die Welt nicht besser und leichter gemacht. Im Gegenteil: Sie bringt Ärger von Schleswig Holstein bis Bayern. Im Grunde geht es wohl darum, Kosten nach dem Verursache­rprinzip umzulegen und Bürger direkt zu beteiligen.

Dieses Denken betrifft übrigens nicht nur den Straßenbau. Die Betrachtun­g kommunaler Einrichtun­gen als eigenständ­ige Einheiten, die möglichst kostendeck­end arbeiten und Bürger zur Kasse bitten, mag ihr Vorbild in der Wirtschaft haben, oft nachvollzi­ehbar und für den Bürger kalkulierb­ar sein. Bei der Wasservers­orgung etwa oder im Friedhofsb­ereich. Im Straßenbau bricht er jedoch über Grundbesit­zer mit der Bedrohlich­keit eines Blitzschla­gs herein, er erscheint zunächst nicht selten existenzie­ll bedrohlich. Nicht nur Rentnern kann die Forderung eines fünftstell­igen Eurobetrag­s die eigene Zukunftspl­anung über den Haufen werfen.

Zusammen mit den Betroffene­n haben dies die Kommunen auszubaden, denen der Schwarze Peter zufällt. Glücklich scheint keiner. Selbst Wehringen, das aufgrund sprudelnde­r Steuereinn­ahmen den Straßenbau gerne aus eigener Kasse zahlen würde, muss kräftig kassieren. Und Bobingen ist nicht die erste Kommune, die mit ihren Plänen zum Straßenaus­bau auf Widerstand stößt. Dem Problem auszuweich­en und es diplomatis­ch zu regeln, geht vielleicht eine befristete Zeit, aber auf Dauer wird der Nachholbed­arf umso größer. Eigentlich kann die Ausbaubeit­ragssatzun­g so keine Zukunft haben. Ein Solidarmod­ell wäre möglich und für den Bürger kalkulierb­arer, scheint aber noch komplizier­ter. Die Frage ist, ob die Gemeinden den Ball nochmals an den Freistaat zurückspie­len können. Die derzeitige Mustersatz­ung stiftet nur Ärger.

Newspapers in German

Newspapers from Germany