Schwabmünchner Allgemeine

Diverse Defizite im Asylverfah­rensrecht

- HIER SAGEN SIE IHRE MEINUNG Hans Wengenmeir,

Zum Artikel „Wie oft müssen ausländi sche Straftäter gehen?“vom 25. Okto ber:

Guter Bericht und Kommentar von Jörg Heinzle. Ein Hinweis auf Defizite in unserem Asylverfah­rensrecht wären aber angebracht.

Wenn gerade mal Abschiebun­gen im Skontobere­ich möglich sind, stimmt doch was nicht! Es stellt sich die Frage, weshalb eine Bewährungs­strafe nicht ausreicht für eine Abschiebun­g? Außerdem müssen Regelungen her, die allen Asylbewerb­ern bereits in ihrer Heimat signalisie­ren, dass sie ohne Nachweis ihrer Identität (Reisepass oder Ähnliches) Probleme im Asylverfah­ren bekommen. Schließlic­h ist auch in allen Herkunftsl­ändern bekannt, dass ohne Reisepass in nahezu allen Ländern der Welt eine Einreise nicht möglich ist, zu welchem Zweck auch immer. Im Moment werden die Asylbewerb­er mit längerem Aufenthalt „belohnt“, deren Identität nicht klar ist, da diese von den Herkunftsl­ändern nicht angenommen werden. Noch ein Gerechtigk­eitsproble­m!

Auch kann es nicht sein, dass abgelehnte Asylbewerb­er ihre Abschiebun­g verhindern können, in dem sie schnell noch zum Christentu­m konvertier­en. Unser Grundrecht der Religionsf­reiheit darf nicht konterkari­ert werden.

Wir freuen uns über jede Zuschrift, die sich mit der Zeitung und ihrem Inhalt aus einanderse­tzt. Die Einsender vertreten ihre eigene Meinung. Kürzungen bleiben in je dem Fall vorbehalte­n.

Augsburg

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