Diverse Defizite im Asylverfahrensrecht
Zum Artikel „Wie oft müssen ausländi sche Straftäter gehen?“vom 25. Okto ber:
Guter Bericht und Kommentar von Jörg Heinzle. Ein Hinweis auf Defizite in unserem Asylverfahrensrecht wären aber angebracht.
Wenn gerade mal Abschiebungen im Skontobereich möglich sind, stimmt doch was nicht! Es stellt sich die Frage, weshalb eine Bewährungsstrafe nicht ausreicht für eine Abschiebung? Außerdem müssen Regelungen her, die allen Asylbewerbern bereits in ihrer Heimat signalisieren, dass sie ohne Nachweis ihrer Identität (Reisepass oder Ähnliches) Probleme im Asylverfahren bekommen. Schließlich ist auch in allen Herkunftsländern bekannt, dass ohne Reisepass in nahezu allen Ländern der Welt eine Einreise nicht möglich ist, zu welchem Zweck auch immer. Im Moment werden die Asylbewerber mit längerem Aufenthalt „belohnt“, deren Identität nicht klar ist, da diese von den Herkunftsländern nicht angenommen werden. Noch ein Gerechtigkeitsproblem!
Auch kann es nicht sein, dass abgelehnte Asylbewerber ihre Abschiebung verhindern können, in dem sie schnell noch zum Christentum konvertieren. Unser Grundrecht der Religionsfreiheit darf nicht konterkariert werden.
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Augsburg