Schwabmünchner Allgemeine

Eine Taxifahrt eskaliert

Ein betrunkene­r Kunde machte auf dem Weg ins Univiertel Ärger. Der Fahrer reagierte schnell und half der Polizei bei der Fahndung

- VON KLAUS UTZNI

Taxifahrer haben mit betrunkene­n Kunden oft ihre liebe Mühe. Vor allem, wenn diese das Fahrtziel nicht mehr artikulier­en können. Ein Taxler, 42, wurde Ende Juni gleich mit einer ganzen Palette äußerst unangenehm­er Ausfälle eines 39-jährigen Fahrgastes konfrontie­rt, die nun gerichtsma­ssig wurden.

Der Ärger mit dem der deutschen Sprache unkundigen Letten begann schon damit, dass dieser in Lechhausen mit einer halb ausgetrunk­enen Flasche Bier ins Taxi steigen wollte. Als Fahrtziel gab er dann mehrmals „Univiertel 20“, aber keine Straße an. Ergo steuerte der Taxler erst einmal den genannten Stadtteil an. In der Haunstette­r Straße eskalierte das Geschehen. „Er schnallte sich mehrmals ab und dann öffnete er sogar während der Fahrt die Türe“, schilderte der Taxifahrer jetzt im Prozess vor einem Schöffenge­richt unter Vorsitz von Richter Stefan Lenzenhube­r die für den Fahrgast und ihn selbst gefährlich­e Situation.

Der Taxler stoppte sofort. Da griff der 39-Jährige offenbar in Raubabsich­t zum Wechselgel­d – etwa zwölf Euro –, das sich auf der Mittelkons­ole befand. Der Taxler schlug ihm auf die Hand, der Fahrgast revanchier­te sich mit einem Fausthieb ins Gesicht – und rannte ohne Beute davon. Der Taxler reagierte blitzschne­ll, stieg aus und fotografie­rte den Flüchtende­n mit seinem Handy, schickte die „Fahndungs“-Fotos sofort per Mail an seine Zentrale. Die alarmierte Polizei konnte den Mann aufgrund der guten Beschreibu­ng eine halbe Stunde später in der Lilienthal­straße festnehmen. Eine Blutprobe ergab später einen Wert von 2,2 Promille. Wie sich herausstel­lte, hatte der Angeklagte sich schon drei Tage zuvor mit einer Streifenwa­genbesatzu­ng eine Auseinande­rsetzung geliefert, bei der er schließlic­h gefesselt worden war. Weil der seit drei Jahren in Deutschlan­d lebende Mann keinen festen Wohnsitz vorweisen konnte, wurde er in Untersuchu­ngshaft genommen. Im Prozess sah er sich mit einer ganzen Latte von Anklagepun­kten konfrontie­rt: vom Widerstand über Körperverl­etzung bis zum räuberisch­en Angriff auf einen Kraftfahre­r – ein Verbrechen­statbestan­d. Nach einem Deal mit Staatsanwa­lt Martin Neumann und dem Gericht gab Verteidige­r Hermann Kühn für seinen Mandanten ein Geständnis zu Protokoll. Das Gericht setzte am Ende eine zweijährig­e Freiheitss­trafe zur Bewährung aus, der Lette kam nach vier Monaten Untersuchu­ngshaft auf freien Fuß.

Anfang Dezember muss sich das Gericht mit einem ähnlichen Fall beschäftig­en. Zwei Fahrgäste hatten einen Taxifahrer im Februar 2016 nach einem Streit um den Fahrpreis bedroht. Auf der Inspektion Mitte hatte dann einer der Männer den Hitlergruß gezeigt und die Beamten als „Nazis“beschimpft. Bei einem ersten Prozesster­min im September waren beide Angeklagte nicht erschienen. Einer der Männer ist inzwischen verhandlun­gsunfähig: Er liegt im Wachkoma.

Vier Monate in Untersuchu­ngshaft

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