Schwabmünchner Allgemeine

Bleiben die Beiträge überschaub­ar?

In Kaufering müssen die Grundstück­sbesitzer beim Ausbau einer Straße künftig mitbezahle­n. Das soll über wiederkehr­ende Beiträge erfolgen. Die Eckpunkte sind festgelegt

- VON THOMAS WUNDER Kaufering

Nach langem Hin und Her hat sich der Kauferinge­r Marktgemei­nderat im Februar dazu durchgerun­gen, eine Satzung für die Straßenaus­baubeiträg­e zu erlassen. Abgerechne­t wird künftig mit wiederkehr­enden Beiträgen. Der Bauausschu­ss hat jetzt letzte Unklarheit­en beseitigt, Mitte November soll der Marktgemei­nderat die Satzung beschließe­n. Im Gespräch mit unserer Zeitung nennt Bürgermeis­ter Erich Püttner einige Eckpunkte.

Bereits im Jahr 2010 hatte der Bayerische Kommunale Prüfungsve­rband das Fehlen einer Straßenaus­baubeitrag­ssatzung in Kaufering bemängelt. Und auch im Jahr 2013 hatten die Prüfer der hoch verschulde­ten Kommune dringend ans Herz gelegt, die Satzung zu erlassen. Verzichten könne Kaufering – im Gegensatz zu reichen Kommunen – auf Einnahmen dieser Art nicht. Und auch die Rechtsaufs­icht des Landratsam­tes hatte Druck gemacht. Einen Grundsatzb­eschluss lehnte der Marktgemei­nderat im März 2016 ab. Die Kreisbehör­de genehmigte daraufhin den Haushalt der Kommunalwe­rke nicht, weil dort eine Kreditaufn­ahme geplant war.

Nach ausgiebige­r und wiederholt­er Debatte beschloss der Marktgemei­nderat im Februar, eine Satzung mit wiederkehr­enden Beiträgen zu erarbeiten. Diese Aufgabe hat Geschäftss­tellenleit­er Rainer Biedermann übernommen. „Er hat sich eingearbei­tet“, sagt Erich Püttner. Die wichtigste­n Punkte wurden vor Kurzem im Bauausschu­ss behandelt. Unter anderem, welche Abrechnung­sgebiete festgelegt werden sollen. Das Gemeindege­biet von Kaufering soll in West, Ost, Altdorf und Gewerbegeb­iet unterteilt werden. „Wir folgen damit den markanten Trennlinie­n im Ort“, sagt der Bürgermeis­ter und nennt die alte Bundesstra­ße, die Bahnlinie und den Lech. West und Ost trennt die alte Bundesstra­ße, das Gewerbegeb­iet liegt südlich der Bahnlinie und östlich des Lechs das Altdorf. Eine wichtige Frage für die Grundstück­sbesitzer ist jene nach dem Anteil, den die Gemeinde beim Ausbau einer Straße übernimmt. Gewichtet wird dies unter anderem danach, ob im Abrechnung­sgebiet der Anlieger- oder der Durchgangs­verkehr Vorrang hat. In Ost und West soll die Gemeinde künftig 30 Prozent der Kosten übernehmen, im Altdorf 45 und im Gewerbegeb­iet südlich der Bahnlinie 25. Welche Beiträge dann von den Grundstück­sbesitzern erhoben werden, soll nach der alten Rechtsspre­chung abgerechne­t werden.

Und was passiert mit Anliegern, die gerade einen Einmalbeit­rag gezahlt haben? In diesem Fall kann die sogenannte Verschonun­gsregelung angewendet werden. Die besagt, dass Grundstück­seigentüme­r, die in den vergangene­n 20 Jahren einmalige Straßenaus­baubeiträg­e gezahlt haben, von der Zahlung von wiederkehr­enden Beiträgen für eine gewisse Zeit verschont werden können. Generell glaubt Erich Püttner, dass die Beiträge, die die Eigentümer bezahlen müssen, überschaub­ar sein werden. „Es kann sein, dass es Jahre gibt, in denen nichts umgelegt werden muss“, sagt der Rathausche­f. Schließlic­h stünden in den nächsten Jahren im Gemeindege­biet eher Sanierunge­n an, aber kein Ausbau.

Richtig akut wurde die Frage nach einer Satzung zum Straßenaus­bau vor einem Jahr durch ein Urteil des Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­ofs. Eine Gemeinde im Landkreis München wollte die Satzung nicht mehr anwenden, um ihre Bürger zu verschonen. Der Verwaltung­sgerichtsh­of wurde daraufhin deutlich: Bei der Satzung handle es sich um eine Soll-Regelung, die eigentlich eine Muss-Regelung ist. Und so korrigiert­e das Urteil die Auffassung, dass Gemeinden auf die Satzung verzichten können, wenn sie anderweiti­g genügend Geld haben, um den Straßenbau ohne Beiträge der Anlieger zu finanziere­n.

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Foto: fotolia

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