Bleiben die Beiträge überschaubar?
In Kaufering müssen die Grundstücksbesitzer beim Ausbau einer Straße künftig mitbezahlen. Das soll über wiederkehrende Beiträge erfolgen. Die Eckpunkte sind festgelegt
Nach langem Hin und Her hat sich der Kauferinger Marktgemeinderat im Februar dazu durchgerungen, eine Satzung für die Straßenausbaubeiträge zu erlassen. Abgerechnet wird künftig mit wiederkehrenden Beiträgen. Der Bauausschuss hat jetzt letzte Unklarheiten beseitigt, Mitte November soll der Marktgemeinderat die Satzung beschließen. Im Gespräch mit unserer Zeitung nennt Bürgermeister Erich Püttner einige Eckpunkte.
Bereits im Jahr 2010 hatte der Bayerische Kommunale Prüfungsverband das Fehlen einer Straßenausbaubeitragssatzung in Kaufering bemängelt. Und auch im Jahr 2013 hatten die Prüfer der hoch verschuldeten Kommune dringend ans Herz gelegt, die Satzung zu erlassen. Verzichten könne Kaufering – im Gegensatz zu reichen Kommunen – auf Einnahmen dieser Art nicht. Und auch die Rechtsaufsicht des Landratsamtes hatte Druck gemacht. Einen Grundsatzbeschluss lehnte der Marktgemeinderat im März 2016 ab. Die Kreisbehörde genehmigte daraufhin den Haushalt der Kommunalwerke nicht, weil dort eine Kreditaufnahme geplant war.
Nach ausgiebiger und wiederholter Debatte beschloss der Marktgemeinderat im Februar, eine Satzung mit wiederkehrenden Beiträgen zu erarbeiten. Diese Aufgabe hat Geschäftsstellenleiter Rainer Biedermann übernommen. „Er hat sich eingearbeitet“, sagt Erich Püttner. Die wichtigsten Punkte wurden vor Kurzem im Bauausschuss behandelt. Unter anderem, welche Abrechnungsgebiete festgelegt werden sollen. Das Gemeindegebiet von Kaufering soll in West, Ost, Altdorf und Gewerbegebiet unterteilt werden. „Wir folgen damit den markanten Trennlinien im Ort“, sagt der Bürgermeister und nennt die alte Bundesstraße, die Bahnlinie und den Lech. West und Ost trennt die alte Bundesstraße, das Gewerbegebiet liegt südlich der Bahnlinie und östlich des Lechs das Altdorf. Eine wichtige Frage für die Grundstücksbesitzer ist jene nach dem Anteil, den die Gemeinde beim Ausbau einer Straße übernimmt. Gewichtet wird dies unter anderem danach, ob im Abrechnungsgebiet der Anlieger- oder der Durchgangsverkehr Vorrang hat. In Ost und West soll die Gemeinde künftig 30 Prozent der Kosten übernehmen, im Altdorf 45 und im Gewerbegebiet südlich der Bahnlinie 25. Welche Beiträge dann von den Grundstücksbesitzern erhoben werden, soll nach der alten Rechtssprechung abgerechnet werden.
Und was passiert mit Anliegern, die gerade einen Einmalbeitrag gezahlt haben? In diesem Fall kann die sogenannte Verschonungsregelung angewendet werden. Die besagt, dass Grundstückseigentümer, die in den vergangenen 20 Jahren einmalige Straßenausbaubeiträge gezahlt haben, von der Zahlung von wiederkehrenden Beiträgen für eine gewisse Zeit verschont werden können. Generell glaubt Erich Püttner, dass die Beiträge, die die Eigentümer bezahlen müssen, überschaubar sein werden. „Es kann sein, dass es Jahre gibt, in denen nichts umgelegt werden muss“, sagt der Rathauschef. Schließlich stünden in den nächsten Jahren im Gemeindegebiet eher Sanierungen an, aber kein Ausbau.
Richtig akut wurde die Frage nach einer Satzung zum Straßenausbau vor einem Jahr durch ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Eine Gemeinde im Landkreis München wollte die Satzung nicht mehr anwenden, um ihre Bürger zu verschonen. Der Verwaltungsgerichtshof wurde daraufhin deutlich: Bei der Satzung handle es sich um eine Soll-Regelung, die eigentlich eine Muss-Regelung ist. Und so korrigierte das Urteil die Auffassung, dass Gemeinden auf die Satzung verzichten können, wenn sie anderweitig genügend Geld haben, um den Straßenbau ohne Beiträge der Anlieger zu finanzieren.