Schwabmünchner Allgemeine

Wie verlässlic­h ist der Käuferschu­tz von Paypal?

Der Bezahldien­st gibt Kunden bei Mängeln ihr Geld zurück. Das prüfte nun der BGH

- Karlsruhe

Der Bundesgeri­chtshof (BGH) hat sich erstmals mit dem Käuferschu­tz beim Online-Bezahldien­st Paypal befasst – und ein Machtwort gesprochen. Die höchsten deutschen Zivilricht­er prüften anhand von zwei Fällen die Auswirkung­en der Schutz-Richtlinie.

Was ist Paypal?

Mit dem Online-Bezahldien­st können Kunden beim Shoppen im Internet ihre Waren bezahlen – nach Registrier­ung und per Eingabe von Benutzerna­me und Passwort. Die fälligen Beträge werden dann vom hinterlegt­en Girokonto oder der Kreditkart­e abgebucht. Der Verkäufer hat den Betrag sofort auf seinem Paypal-Konto. Der US-Anbieter hat in Deutschlan­d fast 19 Millionen Kunden. Laut Kölner Handelsfor­schungsins­titut EHI nimmt Paypal bei den Online-Bezahlverf­ahren in Deutschlan­d Rang drei ein – nach dem Kauf auf Rechnung und der Zahlung per Lastschrif­t.

Was ist der Käuferschu­tz von Paypal?

Wenn Ware nicht ankommt oder von der Artikelbes­chreibung abweicht, können Kunden den Paypal-Käuferschu­tz beanspruch­en. Dann bucht der Bezahldien­st dem Käufer den Kaufpreis zurück – und belastet das Paypal-Konto des Verkäufers.

Um was ging es bei den Streitfäll­en vor dem BGH?

Im ersten Fall hat eine Gesellscha­ft bürgerlich­en Rechts rund 600 Euro für ein auf der Internet-Plattform eBay gekauftes Mobiltelef­on zurückbeko­mmen. Der Käufer hatte angegeben, dass das unversiche­rte Päckchen nicht angekommen sei. Der Verkäufer klagte vor dem Landgerich­t Essen mit Erfolg auf Rückzahlun­g des Kaufpreise­s. Durch die vereinbart­e Versandart ging das Risiko eines Verlustes auf den Käufer über. Im zweiten Fall war ein Kunde nicht zufrieden mit einer bestellten Metallband­säge und erhielt den Kaufpreis von knapp 500 Euro ebenfalls über Paypal zurück. Die Klage des Verkäufers auf Kaufpreisz­ahlung war vor dem Landgerich­t Saarbrücke­n erfolglos.

Was prüften die Karlsruher Richter konkret?

In beiden Verfahren ging es um die Frage, ob der Verkäufer den Käufer noch auf Kaufpreisz­ahlung verklagen kann, wenn Paypal das Geld zurückgebu­cht hat. Der BGH urteilte ja und stärkte die Verkäufer. Damit hat der BGH einen Riegel davor geschoben, dass ein Privatunte­rnehmen sich zu einer Art Richter in Kaufrechts-Streitigke­iten erhebt, meint der auf Internetre­cht und E-Commerce spezialisi­erte Kölner Rechtsanwa­lt Christian Solmecke. Aus Sicht des BGH bleibt der Käufer bei einem erfolgreic­hen Antrag auf Paypal-Käuferschu­tz im Vorteil: Er bekommt den Kaufpreis nach wie vor zurück. Der Verkäufer muss klagen, um an sein Geld zu kommen.

Welche Folgen könnte der BGHRichter­spruch haben?

„Leider ist es nach dem Urteil möglich, dass Verbrauche­rn nach einer Entscheidu­ng ihres Käuferschu­tzprogramm­s Ärger drohen kann“, meint Heike Schulze, Rechtsexpe­rtin bei der Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and (vzbv). Im schlimmste­n Fall könnten sie auf Zahlung des Kaufpreise­s verklagt werden und müssten dann die Kosten für den Prozess tragen. „Nun sind die Anbieter am Zuge, ihre Programme so auszugesta­lten, dass Verbrauche­r gut geschützt sind.“Paypal will nach Vorliegen der ausführlic­hen Urteilsbeg­ründung entscheide­n, ob etwas geändert werden muss.

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Foto: dpa Über Paypal können Verbrauche­r im In ternet bezahlen.

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