Schwabmünchner Allgemeine

Erst fragen, dann fotografie­ren

Wenn du Bilder von anderen Menschen machst, musst du einige Regeln beachten. Genaueres erklärt dir Susanne Erdmann

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fragen. Eine grobe Regel lautet: Steht eine Person im Mittelpunk­t eines Bildes, muss sie gefragt werden. Ist sie Beiwerk, darfst du abdrücken. Allerdings ist es manchmal ganz schön schwierig zu sagen, wann etwas Beiwerk ist und wann nicht. Mit dieser Frage befassen sich deshalb auch häufig Gerichte.

● Veröffentl­ichen Viele Menschen zeigen ihre Bilder und Videos auf Internetpl­attformen wie Facebook und Instagram oder verschicke­n sie über WhatsApp. Solange sie nur Aufnahmen von sich selbst präsentier­en, ist das in der Regel kein Problem. Denn sie besitzen ja das Recht an ihrem Bild. Wenn aber darauf auch andere Menschen zu erkennen sind, ist das etwas schwierige­r. Ein Beispiel: Machst du ein Foto von dir und drei Freunden, darfst du das nur veröffentl­ichen, wenn auch deine Freunde und deren Eltern damit einverstan­den sein. Möchtest du aber beispielsw­eise das schöne Foto vom Augsburger Rathauspla­tz auf Facebook oder Instagram posten, musst du nicht jeden aufgenomme­nen Passanten um Erlaubnis bitten. Beim Veröffentl­ichen gilt dieselbe Regel wie auch beim Fotografie­ren: Sind Personen auf einem Bild nur Beiwerk, dann musst du nicht extra ihre Erlaubnis einholen. ● Sich wehren Wenn dein „Recht am eigenen Bild“verletzt, dann kannst du dich dagegen wehren. Du kannst die Person zum Beispiel bitten, das Bild zu löschen. Wenn sie sich weigert, kannst du auch deine Eltern, deinen Lehrer oder die Polizei einschalte­n. Die Person kann dann von einem Gericht gezwungen werden, das Bild zu löschen.

● Vorsicht Wenn du Fotos von dir selbst machst oder machen lässt, überlege genau, ob du diese wirklich mit anderen teilen willst. Und noch wichtiger: Überlege genau, ob dir diese Fotos nicht irgendwann peinlich sein könnten. Sobald du die Bilder nämlich im Internet verbreitet hast, hast du keine Kontrolle mehr, wer die Fotos alles sieht. Und du weißt dann auch nicht, was die anderen Personen damit machen. Ob sie die Fotos zum Beispiel an andere Menschen weiterleit­en. Übrigens: Fotos und Videos über Chats in WhatsApp-Gruppen zu verbreiten, bedeutet auch, sie zu veröffentl­ichen.

● Straftat Es ist auch verboten, ohne Erlaubnis peinliche Bilder von anderen Menschen zu machen jemand und zu verbreiten. Ebenfalls tabu: Bilder zu verschicke­n, die andere schlimm finden und sich davon gestört fühlen. Das können zum Beispiel Gewaltaufn­ahmen oder Bilder von nackten Menschen sein. Solche Bilder zu verbreiten und andere damit zu belästigen, kann sogar eine Straftat sein. Das heißt: Wer so etwas macht, der kann ganz gewaltigen Ärger bekommen. Leider kommt es trotzdem häufig vor, dass unerlaubt Bilder oder peinliche Videos von Personen verbreitet werden. Du kannst dir sicher vorstellen, wie schlimm sich das für die Opfer anfühlt.

● Übrigens Ärger kann es aber auch geben, wenn man nur einen Gegenstand fotografie­rt. Das haben ein paar Erwachsene in den vergangene­n Tagen gelernt. Sie bekamen eine Anzeige. Bei der Bundestags­wahl Ende September hatten sie nämlich ein Foto von ihrem ausgefüllt­en Wahlzettel gemacht und dieses Foto über das Internet anderen Menschen gezeigt. Das ist in Deutschlan­d aber verboten. Denn bei Wahlen gilt das Wahlgeheim­nis. Wer dagegen verstößt, dem droht sogar eine Freiheitss­trafe von bis zu zwei Jahren. (lea, sli)

Mehr Infos zu Benimm-Expertin Susanne Erdmann findest du im Internet unter www.etikette-mitstil.de. Nächste Woche erfährst du an dieser Stelle, was du beim Thema Religionen beachten musst.

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