Verwunderung über mangelnde Anmeldungen
Die Reparaturworkshops sind abgesagt. Was bleibt, ist das Ziel, die Gebühren stabil zu halten
Nachdem die Entscheidung des Werkausschusses des Kreistages, einen Workshop für die Reparatur defekter Bioenergietonnen bei Bürgern und verschiedenen Medien für Aufsehen gesorgt hat, ist die Nachfrage zu den Veranstaltungen, die im Rahmen der europäischen Woche der Abfallvermeidung „Gib Dingen ein zweites Leben“angesetzt wurden, eher gering.
„Wir haben bisher keine Anmeldung. Daher fallen die geplanten Workshops in Schwabmünchen aus“, sagte Günther Prestele, Werkleiter vom Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg. Dabei vermochte er nicht genau zu sagen, ob es an mangelndem Interesse, einer Protesthaltung oder dem Informationsvideo zur Reparatur der Biotonnen auf der Internet-Seite des Abfallwirtschaftsbetriebes zuzurechnen sei: „Entscheidend ist der Sachverhalt, dass, je länger eine Tonne in Nutzung ist, desto geringer werden die Kosten gehalten, die durch die Gebühren aller Bürgern zu tragen sind“, begründet er seinen Vorschlag der Workshops an die Politiker des Bauausschusses, die diesen zur Umsetzung freigaben. Wichtig sei ihm die Feststellung, dass die eigenhändig durchzuführenden Reparaturarbeiten keine Verpflichtung seien. „Wer handwerklich ungeschickt ist und beispielsweise keine Nietzange hat, muss sich die Kenntnisse oder das Werkzeug nicht zulegen“, räumte er einen Irrtum aus dem Wege. Ebenso würden Reparaturmaßnahmen nicht als Beschädigung der Tonne gesehen werden. Wer bei einer defekten Tonne eingreife, leiste einen aktiven Beitrag zur Kostenvermeidung, so seine Philosophie. Letztendlich entscheide das Entsorgungsunternehmen, wann eine Biotonne nicht mehr sicher nutzbar sei, ergänzte er. „In diesem Fall erhalten wir von den Müllwerkern eine entsprechende Information und tauschen die Tonne aus“, beschrieb er die Praxis. Dieser Austausch sei bei normalem Verschleiß kostenfrei. Werde die Tonne dagegen fahrlässig, zum Beispiel durch das Einfüllen heißer Asche, oder gar vorsätzlich beschädigt, dann sind die Kosten für das Ersatzgefäß zu erstatten. „Unter vorsätzlicher Beschädigung verstehe ich nicht durchgeführte Reparaturmaßnahmen, auch wenn dabei Löcher in die Aufnahmevorrichtung oder den Korpus gebohrt wurden“, stellte Prestele fest. „Es überrascht mich schon, dass sich keiner für die Workshops interessierte. Auf der anderen Seite zeigt es wohl, dass die Bürger die Reparatur nicht als Lösung sehen“, kommentierte Josef Gegenfurtner von der „Bürgerinitiative kostenloser Austausch defekter Bioenergietonnen“und plädierte weiterhin für den kostenfreien Austausch defekter Tonnen nach Prüfung des Zustandes durch den Abfallwirtschaftsbetrieb.