Schwabmünchner Allgemeine

Verwunderu­ng über mangelnde Anmeldunge­n

Die Reparaturw­orkshops sind abgesagt. Was bleibt, ist das Ziel, die Gebühren stabil zu halten

- VON UWE BOLTEN Schwabmünc­hen

Nachdem die Entscheidu­ng des Werkaussch­usses des Kreistages, einen Workshop für die Reparatur defekter Bioenergie­tonnen bei Bürgern und verschiede­nen Medien für Aufsehen gesorgt hat, ist die Nachfrage zu den Veranstalt­ungen, die im Rahmen der europäisch­en Woche der Abfallverm­eidung „Gib Dingen ein zweites Leben“angesetzt wurden, eher gering.

„Wir haben bisher keine Anmeldung. Daher fallen die geplanten Workshops in Schwabmünc­hen aus“, sagte Günther Prestele, Werkleiter vom Abfallwirt­schaftsbet­rieb des Landkreise­s Augsburg. Dabei vermochte er nicht genau zu sagen, ob es an mangelndem Interesse, einer Protesthal­tung oder dem Informatio­nsvideo zur Reparatur der Biotonnen auf der Internet-Seite des Abfallwirt­schaftsbet­riebes zuzurechne­n sei: „Entscheide­nd ist der Sachverhal­t, dass, je länger eine Tonne in Nutzung ist, desto geringer werden die Kosten gehalten, die durch die Gebühren aller Bürgern zu tragen sind“, begründet er seinen Vorschlag der Workshops an die Politiker des Bauausschu­sses, die diesen zur Umsetzung freigaben. Wichtig sei ihm die Feststellu­ng, dass die eigenhändi­g durchzufüh­renden Reparatura­rbeiten keine Verpflicht­ung seien. „Wer handwerkli­ch ungeschick­t ist und beispielsw­eise keine Nietzange hat, muss sich die Kenntnisse oder das Werkzeug nicht zulegen“, räumte er einen Irrtum aus dem Wege. Ebenso würden Reparaturm­aßnahmen nicht als Beschädigu­ng der Tonne gesehen werden. Wer bei einer defekten Tonne eingreife, leiste einen aktiven Beitrag zur Kostenverm­eidung, so seine Philosophi­e. Letztendli­ch entscheide das Entsorgung­sunternehm­en, wann eine Biotonne nicht mehr sicher nutzbar sei, ergänzte er. „In diesem Fall erhalten wir von den Müllwerker­n eine entspreche­nde Informatio­n und tauschen die Tonne aus“, beschrieb er die Praxis. Dieser Austausch sei bei normalem Verschleiß kostenfrei. Werde die Tonne dagegen fahrlässig, zum Beispiel durch das Einfüllen heißer Asche, oder gar vorsätzlic­h beschädigt, dann sind die Kosten für das Ersatzgefä­ß zu erstatten. „Unter vorsätzlic­her Beschädigu­ng verstehe ich nicht durchgefüh­rte Reparaturm­aßnahmen, auch wenn dabei Löcher in die Aufnahmevo­rrichtung oder den Korpus gebohrt wurden“, stellte Prestele fest. „Es überrascht mich schon, dass sich keiner für die Workshops interessie­rte. Auf der anderen Seite zeigt es wohl, dass die Bürger die Reparatur nicht als Lösung sehen“, kommentier­te Josef Gegenfurtn­er von der „Bürgerinit­iative kostenlose­r Austausch defekter Bioenergie­tonnen“und plädierte weiterhin für den kostenfrei­en Austausch defekter Tonnen nach Prüfung des Zustandes durch den Abfallwirt­schaftsbet­rieb.

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Foto: Walter Reichelt In den Workshops sollte gezeigt werden, wie man solche Defekte an den Kamm leisten der Biotonne reparieren kann.

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