Erbschaftsteuer: Wann der Fiskus zugreift
● Vom Erbe profitiert auch der Fiskus: Mittels Erbschaftsteuer fordert das Finanzamt seinen Anteil ein. Wie hoch sie ausfällt, ist neben der Höhe der jeweiligen Erbschaft auch vom ver wandtschaftlichen Verhältnis zwi schen Erblasser und Erbe abhängig. Es gelten nämlich Freibeträge, abhän gig vom Verwandtschaftsverhältnis: 500 000 Euro für den Ehepartner, 400 000 Euro für Kinder und Stiefkin der, 200 000 Euro für Enkelkinder, 100 000 Euro für sonstige Abkömmlin ge und Eltern sowie 20 000 Euro für alle übrigen Bedachten. Aber auch wenn die Freibeträge offensichtlich nicht überschritten werden, muss eine entsprechende Erbschaftsteuererklä rung beim zuständigen Finanzamt ein gereicht werden.
● Unabhängig davon, ob das Erbe den jeweiligen gesetzlich vorgesehenen Freibetrag übersteigt, kann eine Immo
bilie steuerfrei vererbt werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass der ent sprechende Wohnraum vom Erben für mindestens zehn Jahre lang als Hauptwohnsitz genutzt wird. Außer dem ist eine solche Steuerbefreiung des Immobilienerbes ausschließlich dem überlebenden Ehegatten oder dem ein getragenen Lebenspartner des Ver storbenen sowie den Kindern vorbehal ten. Im Fall der Kinder gilt zudem die Regelung, dass die Steuerbefreiung nur für Wohneigentum bis maximal 200 Quadratmeter möglich ist. Für jeden Quadratmeter mehr werden Steuern fällig. (czy)