Schwabmünchner Allgemeine

Chefs als Lohnprelle­r

Zoll: Nicht immer wird Mindestloh­n bezahlt

- Landkreis Augsburg

Wenn der Chef den Lohn prellt: Im Landkreis Augsburg bekommen nicht alle Beschäftig­ten die Bezahlung, die ihnen per Gesetz zusteht. Das kritisiert die Gewerkscha­ft Nahrung-GenussGast­stätten. Die NGG beruft sich hierbei auf neue Zahlen des Bundesfina­nzminister­iums. Danach leitete das verantwort­liche Hauptzolla­mt Augsburg in den ersten sechs Monaten des Jahres insgesamt 84 Ermittlung­sverfahren wegen nicht gezahlter Mindestlöh­ne ein. Im Hotel- und Gaststätte­ngewerbe wurden die Beamten der Finanzkont­rolle Schwarzarb­eit 15-mal fündig.

58 Prozent mehr Kontrollen als voriges Jahr

Für Tim Lubecki von der NGG Schwaben steht fest: „Jeder Verstoß ist einer zu viel. Es kann nicht angehen, dass sich auch zwei Jahre nach seiner Einführung noch immer nicht alle Betriebe an den gesetzlich­en Mindestloh­n halten.“Auch spezielle Branchenmi­ndestlöhne, wie es sie etwa für die Leiharbeit gebe, würden zu häufig unterlaufe­n. Positiv wertet Lubecki dabei die Zunahme der Kontrollen. Im ersten Halbjahr prüften die Augsburger Zollbeamte­n laut Statistik 158 Hotels, Gaststätte­n und Restaurant­s – das sind 58 Prozent mehr als im Vorjahresz­eitraum.

Zugleich wendet sich die NGG gegen Pläne, die Dokumentat­ionspflich­ten beim Mindestloh­n aufzuweich­en. Dafür hatten sich Union und FDP im Wahlkampf ausgesproc­hen. Lubecki: „Nur wenn die Beschäftig­ten ihre Arbeitszei­ten genau erfassen, lässt sich Lohnprelle­rei verhindern. Denn gerade im Gastgewerb­e kommt es immer wieder vor, dass Chefs versuchen, ihre Mitarbeite­r zu Umsonst-Überstunde­n zu zwingen.“

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