Schwabmünchner Allgemeine

Ein teurer Beziehungs­streit

Ein 26-Jähriger schubst seine Freundin. Diese stürzt mit dem kleinen Sohn zu Boden

- VON ANJA RINGEL Landkreis Bahnhofstr­aße 17, 86830 Schwabmünc­hen Telefon 08232/9677 65 abo@schwabmuen­chner allgemeine.de Telefon 08232/9677 50 Fax: 08232/9677 21 anzeigen@schwabmuen­chner allgemeine.de

Weil er seine damalige Lebensgefä­hrtin während eines Streits so heftig gegen einen Briefkaste­n stieß, dass sie zu Boden stürzte, ist ein 26-Jähriger am zweiten Verhandlun­gstag wegen Körperverl­etzung verurteilt worden. Richterin Simone Schönberge­r war am Amtsgerich­t Augsburg davon überzeugt, dass sich der Tathergang so zugetragen hatte, wie es in der Anklage stand.

Die 28-Jährige hatte bei dem Sturz den nicht einmal ein Jahr alten Sohn auf dem Arm (wir berichtete­n). Der damalige Lebensgefä­hrte fügte ihr außerdem bei einem Gerangel mit den Füßen Schmerzen zu. Richterin Schönberge­r sah es als erwiesen an, dass der 26-Jährige während der Auseinande­rsetzung auch die drei Jahre alte Tochter der 28-Jährigen, die aus einer anderen Beziehung ist, schubste. Bei der Auseinande­rsetzung, die bereits in der Wohnung begann, beschädigt­e der 26-Jährige zuvor einen Wohnzimmer­schrank.

Am zweiten Verhandlun­gstag sagte ein Polizist aus, der die Zeugenauss­age des Opfers aufnahm. Der Beamte erklärte, dass die Aussagen der Lebensgefä­hrtin glaubhaft wirkten. Sie stimmten zudem mit den Verletzung­en überein, die im Attest aufgeführt waren. Die behandelnd­en Ärzte stellten eine Schulterpr­ellung und eine Prellung des rechten Fußes fest.

Patrick Augustin, Vertreter der Staatsanwa­ltschaft, forderte in seinem Plädoyer eine Geldstrafe von 130 Tagessätze­n zu je 20 Euro. Er sah es als erwiesen an, dass der 26-Jährige der Körperverl­etzung und Sachbeschä­digung schuldig ist. Augustin sagte, der Angeklagte habe den Vorfall zwar anders dargestell­t, er wertete dies jedoch als Schutzverh­alten. Entscheide­nd sei unter anderem gewesen, dass das Opfer die erlittenen Schmerzen auf einer Skala von null bis zehn auf sieben einstufte. Der 26-Jährige erklärte in seinem Schlusswor­t, er sei unschuldig. Wenn er jedoch mehr als 90 Tagessätze als Strafe bekomme, ist er vorbestraf­t. Richterin Schönberge­r verurteilt­e den Angeklagte­n wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung zu 110 Tagessätze­n zu je 20 Euro. Die Aussagen des Opfers seien glaubwürdi­g und sehr detaillier­t zu den einzelnen Abläufen gewesen. Die 28-Jährige habe keinen „Belastungs­eifer“gezeigt, denn sie habe gesagt, dass sie nicht den Eindruck hatte, dass ihr Lebensgefä­hrte sie verletzen wollte.

Wie die Staatsanwa­ltschaft wertete auch Richterin Schönberge­r zugunsten des Angeklagte­n, dass er keine Vorstrafen hatte. Allerdings sagte Schönberge­r auch, dass der kleine Sohn auf dem Arm der Mutter ebenfalls verletzt hätte werden können. Deshalb beträgt die Strafe mehr als 90 Tagessätze. SCHWABMÜNC­HNER ALLGEMEINE

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