Ein teurer Beziehungsstreit
Ein 26-Jähriger schubst seine Freundin. Diese stürzt mit dem kleinen Sohn zu Boden
Weil er seine damalige Lebensgefährtin während eines Streits so heftig gegen einen Briefkasten stieß, dass sie zu Boden stürzte, ist ein 26-Jähriger am zweiten Verhandlungstag wegen Körperverletzung verurteilt worden. Richterin Simone Schönberger war am Amtsgericht Augsburg davon überzeugt, dass sich der Tathergang so zugetragen hatte, wie es in der Anklage stand.
Die 28-Jährige hatte bei dem Sturz den nicht einmal ein Jahr alten Sohn auf dem Arm (wir berichteten). Der damalige Lebensgefährte fügte ihr außerdem bei einem Gerangel mit den Füßen Schmerzen zu. Richterin Schönberger sah es als erwiesen an, dass der 26-Jährige während der Auseinandersetzung auch die drei Jahre alte Tochter der 28-Jährigen, die aus einer anderen Beziehung ist, schubste. Bei der Auseinandersetzung, die bereits in der Wohnung begann, beschädigte der 26-Jährige zuvor einen Wohnzimmerschrank.
Am zweiten Verhandlungstag sagte ein Polizist aus, der die Zeugenaussage des Opfers aufnahm. Der Beamte erklärte, dass die Aussagen der Lebensgefährtin glaubhaft wirkten. Sie stimmten zudem mit den Verletzungen überein, die im Attest aufgeführt waren. Die behandelnden Ärzte stellten eine Schulterprellung und eine Prellung des rechten Fußes fest.
Patrick Augustin, Vertreter der Staatsanwaltschaft, forderte in seinem Plädoyer eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 20 Euro. Er sah es als erwiesen an, dass der 26-Jährige der Körperverletzung und Sachbeschädigung schuldig ist. Augustin sagte, der Angeklagte habe den Vorfall zwar anders dargestellt, er wertete dies jedoch als Schutzverhalten. Entscheidend sei unter anderem gewesen, dass das Opfer die erlittenen Schmerzen auf einer Skala von null bis zehn auf sieben einstufte. Der 26-Jährige erklärte in seinem Schlusswort, er sei unschuldig. Wenn er jedoch mehr als 90 Tagessätze als Strafe bekomme, ist er vorbestraft. Richterin Schönberger verurteilte den Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu 110 Tagessätzen zu je 20 Euro. Die Aussagen des Opfers seien glaubwürdig und sehr detailliert zu den einzelnen Abläufen gewesen. Die 28-Jährige habe keinen „Belastungseifer“gezeigt, denn sie habe gesagt, dass sie nicht den Eindruck hatte, dass ihr Lebensgefährte sie verletzen wollte.
Wie die Staatsanwaltschaft wertete auch Richterin Schönberger zugunsten des Angeklagten, dass er keine Vorstrafen hatte. Allerdings sagte Schönberger auch, dass der kleine Sohn auf dem Arm der Mutter ebenfalls verletzt hätte werden können. Deshalb beträgt die Strafe mehr als 90 Tagessätze. SCHWABMÜNCHNER ALLGEMEINE