Wer kontrolliert im Milieu?
sich oft fast 24 Stunden am Tag im selben Zimmer auf – meist nur unterbrochen von kurzen Ausflügen zur Tankstelle oder zum Supermarkt. Neu ist auch: Wer bestimmte Vorstrafen hat, der darf einen Bordellbetrieb nicht mehr leiten.
Für die Behörden ist die Kontrolle des Milieus Neuland – und ein großer Aufwand. Deshalb wurden im Ordnungsreferat der Stadt zwei neue Stellen geschaffen. Noch haben die wenigsten Bordellbetreiber eine Erlaubnis beantragt. Bis Anfang November lagen rund ein Dutzend Anträge vor. Die Stadt geht aktuell aber von rund 80 Betrieben aus. Dazu zählen nicht nur die rund 20 größeren Häuser, sondern auch einzelne Bordellwohnungen. Allerdings kennt die Stadtverwaltung bislang wohl auch nicht alle Orte, an denen Prostitution angeboten wird. Viele Etablissements wurden bis jetzt ohne jede Anmeldung betrieben – auch ohne baurechtliche Erlaubnis. Diese Bordellwohnungen findet man mitunter auch in normalen Mietshäusern in Wohngebieten.
Genehmigt ist bis jetzt noch kein einziger Betrieb, sagt Ordnungsreferent Dirk Wurm (SPD). In vielen Fällen fehlten noch Unterlagen. Allerdings läuft ohnehin noch eine Übergangsfrist. Die Bordellbetriebe müssen die Unterlagen erst spätestens bis Jahresende einreichen. Für Verwirrung sorgt, das jetzt zwei Ämter in der Stadtverwaltung für die Bordelle zuständig sind – Baubehörde und Ordnungsbehörde. Kann nun das eine Amt ein Bordell erlauben, während es das andere Amt verbieten? Theoretisch sei das denkbar, heißt es bei der Stadt. Man will es aber nicht so weit kommen lassen. Es fänden, so die Auskunft, noch „Abstimmungen“statt.
Die Rotlicht-Ermittler der Augsburger Kripo versprechen sich von den neuen Regeln, dass sich die oft schlechten Arbeitsbedingungen der Prostituierten im Milieu verbessern. Fortschritte im Kampf gegen Zuhälterei und Menschenhandel erwarten die Beamten dagegen eher nicht. Dazu müssten die Behörden zunächst einen Überblick darüber haben, welche Prostituierten überhaupt in der Stadt arbeiten. Eine solche Anmeldepflicht gibt es aber nach wie vor nicht. Die Frauen müssen sich nun zwar alle zwei Jahre bei der Stadt anmelden, in der sie hauptsächlich arbeiten. Tatsächlich ist es aber so, dass die meisten Prostituierten ständig umher reisen und nirgends länger als ein paar Wochen bleiben. Bordellbetreiber mit Vorstrafen werden nach Einschätzung der Polizei zudem versuchen, das Problem über Strohleute zu regeln. ● Bisher werden die Bordelle
– in Absprache mit der Stadt. Künftig soll sich das ändern. Da Bordellbetreiber nun
brauchen, kon trolliert das Amt auch die Einhaltung der Auflagen. Das wird allerdings erst nächstes Jahr passieren, wenn die Übergangsfrist abgelaufen ist.
● Künftig sollen laut Ordnungsrefe rat
vereinbart und ein koordi niertes Kontrollsystem eingerichtet werden. Schon bisher wird das Bau ordnungsamt aktiv, wenn es
gibt. Dort wird geprüft, ob ein Bordell an dieser Stelle baurecht lich zulässig ist. (jöh)