Schwabmünchner Allgemeine

Wer kontrollie­rt im Milieu?

- Alleine von der Kriminalpo­lizei kontrol liert Ordnungsam­tes eine Lizenz des gemeinsame Termine mit der Kripo Be schwerden von Nachbarn über ein Bordell

sich oft fast 24 Stunden am Tag im selben Zimmer auf – meist nur unterbroch­en von kurzen Ausflügen zur Tankstelle oder zum Supermarkt. Neu ist auch: Wer bestimmte Vorstrafen hat, der darf einen Bordellbet­rieb nicht mehr leiten.

Für die Behörden ist die Kontrolle des Milieus Neuland – und ein großer Aufwand. Deshalb wurden im Ordnungsre­ferat der Stadt zwei neue Stellen geschaffen. Noch haben die wenigsten Bordellbet­reiber eine Erlaubnis beantragt. Bis Anfang November lagen rund ein Dutzend Anträge vor. Die Stadt geht aktuell aber von rund 80 Betrieben aus. Dazu zählen nicht nur die rund 20 größeren Häuser, sondern auch einzelne Bordellwoh­nungen. Allerdings kennt die Stadtverwa­ltung bislang wohl auch nicht alle Orte, an denen Prostituti­on angeboten wird. Viele Etablissem­ents wurden bis jetzt ohne jede Anmeldung betrieben – auch ohne baurechtli­che Erlaubnis. Diese Bordellwoh­nungen findet man mitunter auch in normalen Mietshäuse­rn in Wohngebiet­en.

Genehmigt ist bis jetzt noch kein einziger Betrieb, sagt Ordnungsre­ferent Dirk Wurm (SPD). In vielen Fällen fehlten noch Unterlagen. Allerdings läuft ohnehin noch eine Übergangsf­rist. Die Bordellbet­riebe müssen die Unterlagen erst spätestens bis Jahresende einreichen. Für Verwirrung sorgt, das jetzt zwei Ämter in der Stadtverwa­ltung für die Bordelle zuständig sind – Baubehörde und Ordnungsbe­hörde. Kann nun das eine Amt ein Bordell erlauben, während es das andere Amt verbieten? Theoretisc­h sei das denkbar, heißt es bei der Stadt. Man will es aber nicht so weit kommen lassen. Es fänden, so die Auskunft, noch „Abstimmung­en“statt.

Die Rotlicht-Ermittler der Augsburger Kripo verspreche­n sich von den neuen Regeln, dass sich die oft schlechten Arbeitsbed­ingungen der Prostituie­rten im Milieu verbessern. Fortschrit­te im Kampf gegen Zuhälterei und Menschenha­ndel erwarten die Beamten dagegen eher nicht. Dazu müssten die Behörden zunächst einen Überblick darüber haben, welche Prostituie­rten überhaupt in der Stadt arbeiten. Eine solche Anmeldepfl­icht gibt es aber nach wie vor nicht. Die Frauen müssen sich nun zwar alle zwei Jahre bei der Stadt anmelden, in der sie hauptsächl­ich arbeiten. Tatsächlic­h ist es aber so, dass die meisten Prostituie­rten ständig umher reisen und nirgends länger als ein paar Wochen bleiben. Bordellbet­reiber mit Vorstrafen werden nach Einschätzu­ng der Polizei zudem versuchen, das Problem über Strohleute zu regeln. ● Bisher werden die Bordelle

– in Absprache mit der Stadt. Künftig soll sich das ändern. Da Bordellbet­reiber nun

brauchen, kon trolliert das Amt auch die Einhaltung der Auflagen. Das wird allerdings erst nächstes Jahr passieren, wenn die Übergangsf­rist abgelaufen ist.

● Künftig sollen laut Ordnungsre­fe rat

vereinbart und ein koordi niertes Kontrollsy­stem eingericht­et werden. Schon bisher wird das Bau ordnungsam­t aktiv, wenn es

gibt. Dort wird geprüft, ob ein Bordell an dieser Stelle baurecht lich zulässig ist. (jöh)

 ?? Fotos: Anne Wall, Annette Zoepf ?? Rund 20 größere Bordelle gibt es in Augsburg, dazu kommen nach Angaben der Kriminalpo­lizei etwa 90 Bordellwoh­nungen. Rund 500 Frauen verkaufen sich dort an Freier. Ab dem nächsten Jahre benötigen alle Betriebe eine Lizenz des Ordnungsam­tes.
Fotos: Anne Wall, Annette Zoepf Rund 20 größere Bordelle gibt es in Augsburg, dazu kommen nach Angaben der Kriminalpo­lizei etwa 90 Bordellwoh­nungen. Rund 500 Frauen verkaufen sich dort an Freier. Ab dem nächsten Jahre benötigen alle Betriebe eine Lizenz des Ordnungsam­tes.

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