Von der fast grenzenlosen Freiheit der Lüfte
Deutscher Modellflieger-Verband informiert in Hiltenfingen über die gesetzlichen Grundlagen der Hobbyfliegerei
Über den Wolken muss die Freiheit wohl grenzenlos sein, singt Reinhard Mey in einem seiner bekanntesten Lieder, und das Luftverkehrsgesetz scheint ihm Recht zu geben. Denn im ersten Halbsatz des Paragrafen eins steht: „Die Benutzung des Luftraumes durch Luftfahrzeuge ist frei“. Doch hinter dem Komma folgt die Einschränkung „soweit sie nicht durch Gesetze und Rechtsvorschriften beschränkt wird.“Denn die nationalen und europäischen Rechtsverordnungen gelten auch für Flugmodelle.
Um genau zu klären, was nun in der Modellfliegerei erlaubt ist und was nicht, hat Manfred Rohrmeir als Gebietsbeauftragter für den Bezirk Bayern I die Vereinsverantwortlichen des Deutschen ModellfliegerVerbandes (DMFV) zu einer Schulung in das Gasthaus Hiltenfinger Keller eingeladen. Als Referent kam Rechtsanwalt Carl Sonnenschein aus Bad Honnef angereist, der dem Verband und seinen Mitgliedsvereinen mit etwa 90000 Mitgliedern in allen Rechtsfragen zur Seite steht. 45 Vereinsvorstände oder angehende Flugleiter aus Schwaben und Oberbayern kamen zu dieser Flugleiterschulung nach Hiltenfingen. Wenn ein Verein einen Modellflugplatz betreibt und dort Flieger mit mehr als fünf Kilogramm Gewicht starten, so braucht er dafür eine Erlaubnis vom Luftamt Südbayern.
Der Verbandsjurist wies auf die Haftpflicht eines jeden Betreibers eines Flugzeugmodells hin. Mitglieder des DMFV sind automatisch über den Verband versichert. Sollte die Modellfliegerei nicht nur als Hobby, sondern zum Beispiel für Fotoaufnahmen gewerblich betrieben werden, ist eine besondere Haftpflichtversicherung notwendig. Wer ein Modellflugzeug von mehr als zwei Kilogramm Gewicht steuert, muss seit Oktober dieses Jahres seine Kenntnisse schriftlich nachweisen. Dieser Kenntnisnachweis kann in einem Online-Verfahren bei den Verbänden erworben werden und kostet etwas mehr als 25 Euro.
Auf Modellflugplätzen, für die eine Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen erteilt ist, ersetzt der vom Verein eingeteilte Flugleiter diesen Nachweis. Dann dürfen auch Mitglieder oder Gäste, die den Nachweis nicht haben, Modelle starten. Der Flugleiter ist dann für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, wie das Fliegen auf Sichtweite, den Abstand von eineinhalb Kilometern zu Wohngebieten oder anderen Flugplätzen und den Mindestabstand von 100 Metern zu Bundesstraßen, Bahnstrecken oder Bundeswasserstraßen, und viele andere Regelungen verantwortlich. Der Flugleiter muss auch darauf achten, dass kein Modellflugzeuglenker unter Alkohol-, Drogenoder Medikamenteneinfluss steht, es gilt die Null-Promille-Regel.
Mit vielen weiteren Detailregelungen, wie Gewichtsbeschränkungen, und praktisch auftretenden Problemen befassten sich die fachkundigen Teilnehmer unter juristischer Beratung noch bis in den späten Nachmittag hinein.