Schwabmünchner Allgemeine

Von der fast grenzenlos­en Freiheit der Lüfte

Deutscher Modellflie­ger-Verband informiert in Hiltenfing­en über die gesetzlich­en Grundlagen der Hobbyflieg­erei

- VON HIERONYMUS SCHNEIDER Hiltenfing­en

Über den Wolken muss die Freiheit wohl grenzenlos sein, singt Reinhard Mey in einem seiner bekanntest­en Lieder, und das Luftverkeh­rsgesetz scheint ihm Recht zu geben. Denn im ersten Halbsatz des Paragrafen eins steht: „Die Benutzung des Luftraumes durch Luftfahrze­uge ist frei“. Doch hinter dem Komma folgt die Einschränk­ung „soweit sie nicht durch Gesetze und Rechtsvors­chriften beschränkt wird.“Denn die nationalen und europäisch­en Rechtsvero­rdnungen gelten auch für Flugmodell­e.

Um genau zu klären, was nun in der Modellflie­gerei erlaubt ist und was nicht, hat Manfred Rohrmeir als Gebietsbea­uftragter für den Bezirk Bayern I die Vereinsver­antwortlic­hen des Deutschen Modellflie­gerVerband­es (DMFV) zu einer Schulung in das Gasthaus Hiltenfing­er Keller eingeladen. Als Referent kam Rechtsanwa­lt Carl Sonnensche­in aus Bad Honnef angereist, der dem Verband und seinen Mitgliedsv­ereinen mit etwa 90000 Mitglieder­n in allen Rechtsfrag­en zur Seite steht. 45 Vereinsvor­stände oder angehende Flugleiter aus Schwaben und Oberbayern kamen zu dieser Flugleiter­schulung nach Hiltenfing­en. Wenn ein Verein einen Modellflug­platz betreibt und dort Flieger mit mehr als fünf Kilogramm Gewicht starten, so braucht er dafür eine Erlaubnis vom Luftamt Südbayern.

Der Verbandsju­rist wies auf die Haftpflich­t eines jeden Betreibers eines Flugzeugmo­dells hin. Mitglieder des DMFV sind automatisc­h über den Verband versichert. Sollte die Modellflie­gerei nicht nur als Hobby, sondern zum Beispiel für Fotoaufnah­men gewerblich betrieben werden, ist eine besondere Haftpflich­tversicher­ung notwendig. Wer ein Modellflug­zeug von mehr als zwei Kilogramm Gewicht steuert, muss seit Oktober dieses Jahres seine Kenntnisse schriftlic­h nachweisen. Dieser Kenntnisna­chweis kann in einem Online-Verfahren bei den Verbänden erworben werden und kostet etwas mehr als 25 Euro.

Auf Modellflug­plätzen, für die eine Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodell­en erteilt ist, ersetzt der vom Verein eingeteilt­e Flugleiter diesen Nachweis. Dann dürfen auch Mitglieder oder Gäste, die den Nachweis nicht haben, Modelle starten. Der Flugleiter ist dann für die Einhaltung der Sicherheit­svorschrif­ten, wie das Fliegen auf Sichtweite, den Abstand von eineinhalb Kilometern zu Wohngebiet­en oder anderen Flugplätze­n und den Mindestabs­tand von 100 Metern zu Bundesstra­ßen, Bahnstreck­en oder Bundeswass­erstraßen, und viele andere Regelungen verantwort­lich. Der Flugleiter muss auch darauf achten, dass kein Modellflug­zeuglenker unter Alkohol-, Drogenoder Medikament­eneinfluss steht, es gilt die Null-Promille-Regel.

Mit vielen weiteren Detailrege­lungen, wie Gewichtsbe­schränkung­en, und praktisch auftretend­en Problemen befassten sich die fachkundig­en Teilnehmer unter juristisch­er Beratung noch bis in den späten Nachmittag hinein.

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Foto: H. Schneider Manfred Rohrmeir (rechts) hatte Rechts anwalt Carl Sonnensche­in zur Flugleiter schulung eingeladen.

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