Schwabmünchner Allgemeine

Details zu neuem Wohngebiet

Klosterlec­hfelder Gemeindera­t gefällt die Verkehrsfü­hrung

- Klosterlec­hfeld

Bei der jüngsten Sitzung des Gemeindera­ts Klosterlec­hfeld stand der Bebauungsp­lan Nr. 12 „Otto-Wanner-Straße Nord“auf der Tagesordnu­ng. Der modifizier­te Plan des Planungsbü­ros Opla fand hinsichtli­ch der Verkehrsfü­hrung und der Anlage von 32 Einfamilie­nhäusern und 48 Wohneinhei­ten in Mehrfamili­enhäusern das Gefallen der Gemeinderä­te.

Besonders gefiel die Entzerrung des Knotenpunk­tes zur Elias-HollStraße durch Anlage eines Platzes und die Verkehrsbe­ruhigung entlang des Kindergart­enspielpla­tzes. Dort sollen keine Autos fahren, sondern nur ein Geh- und Radweg vorbeiführ­en. Das Baugebiet soll als allgemeine­s Wohngebiet bestimmt werden. Die Grundstück­sgrößen sollen etwa 600 Quadratmet­er im Mittelwert betragen. Die Gebäude dürfen bei Einfamilie­nhäusern maximal neun und bei Mehrfamili­enhäusern zwölf Meter hoch werden. Doppelhäus­er werden ebenso zugelassen wie die Dachformen Sattel-, Walm-, Zelt- oder Pultdächer. Mansard- und sogenannte Sargdeckel­dächer sind dagegen nicht zulässig.

Der Gemeindera­t billigte die geänderte Planfassun­g einstimmig und beauftragt­e den Architekte­n Werner Dehm mit der Ausarbeitu­ng der Satzung, welche dann den Trägern öffentlich­er Belange und der Öffentlich­keit vorgelegt wird. Für die Trägerscha­ft des dort geplanten neuen Kindergart­ens wurde ein Interessen­bekundungs­verfahren beschlosse­n. Die Fachbereic­he für Kindertage­sstätten der katholisch­en und evangelisc­hen Kirchen sowie der Arbeiterwo­hlfahrt werden angefragt.

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