Raser bekommen ihre Sportwagen wieder zurück
Polizisten hatten im Oktober ein illegales Rennen beobachtet. Drei junge Männer mussten ihre Autos abgeben
Für die Besitzer der Autos ist es wie ein Weihnachtsgeschenk: Drei junge Männer, die sich im Oktober auf der B17 ein illegales Rennen geliefert haben sollen, haben in dieser Woche ihre beschlagnahmten Fahrzeuge wiederbekommen. Sie hatten rund zwei Monate auf ihre PS-starken Wagen verzichten müssen.
Beamte der Verkehrspolizei, die unauffällig in einem zivilen Fahrzeug saßen, hatten die drei Männer aus der Tuning-Szene an einem Oktober-Wochenende längere Zeit beobachtet, wie sie sich auf der Bundesstraße innerhalb des Stadtgebiets mit zu hohem Tempo immer wieder überholten. Ein Polizeisprecher sagte, die Männer hätten die Straße als Rennstrecke genutzt. Der Fall sorgte für Aufsehen, weil die Polizei eine gerade erst in Kraft getretene Regelung nutzte, die es ermöglicht, den an einem illegalen Rennen beteiligten Fahrern die Autos abzunehmen. So wanderten ein Audi TT-RS, ein Nissan GT-R und ein BMW 335i in eine Halle der Polizei.
Früher wurden illegale Rennen oft nur als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Die seit Anfang Oktober gültige neue Gesetzeslage stuft die Organisation und Teilnahme an solchen Rennen jetzt als Straftat ein. Die Strafverfahren gegen die drei Männer im Alter von 23 bis 25 Jahren sind noch nicht abgeschlossen. Die Fahrzeuge wurden nun aber wieder an die Eigentümer herausgegeben. Die Vorwürfe gegen die Raser seien nicht so gravierend, dass in diesem Fall ein dauerhafter Entzug der Fahrzeuge in Frage komme, sagt Polizeisprecher Michael Jakob. Seit der Aktion im Oktober sind von der Polizei in Augsburg bisher keine weiteren Autos mehr wegen illegaler Straßenrennen beschlagnahmt worden. Das geschieht nur in Fällen, in denen es konkrete Indizien und Hinweise gibt. Grundsätzlich will die Polizei aber auch künftig streng gegen Möchtegern-Rennfahrer vorgehen. Sprecher Michael Jakob sagt: „Wir werden, wenn es erforderlich ist, auch künftig die Möglichkeit zur Sicherstellung von Fahrzeugen nutzen.“In gravierenden Fällen müssen die Betroffenen sogar damit rechnen, dass sie ihre Autos überhaupt nicht mehr bekommen. Sie können von der Justiz als Tatmittel eingezogen werden.