Schwabmünchner Allgemeine

Raser bekommen ihre Sportwagen wieder zurück

Polizisten hatten im Oktober ein illegales Rennen beobachtet. Drei junge Männer mussten ihre Autos abgeben

- VON JÖRG HEINZLE

Für die Besitzer der Autos ist es wie ein Weihnachts­geschenk: Drei junge Männer, die sich im Oktober auf der B17 ein illegales Rennen geliefert haben sollen, haben in dieser Woche ihre beschlagna­hmten Fahrzeuge wiederbeko­mmen. Sie hatten rund zwei Monate auf ihre PS-starken Wagen verzichten müssen.

Beamte der Verkehrspo­lizei, die unauffälli­g in einem zivilen Fahrzeug saßen, hatten die drei Männer aus der Tuning-Szene an einem Oktober-Wochenende längere Zeit beobachtet, wie sie sich auf der Bundesstra­ße innerhalb des Stadtgebie­ts mit zu hohem Tempo immer wieder überholten. Ein Polizeispr­echer sagte, die Männer hätten die Straße als Rennstreck­e genutzt. Der Fall sorgte für Aufsehen, weil die Polizei eine gerade erst in Kraft getretene Regelung nutzte, die es ermöglicht, den an einem illegalen Rennen beteiligte­n Fahrern die Autos abzunehmen. So wanderten ein Audi TT-RS, ein Nissan GT-R und ein BMW 335i in eine Halle der Polizei.

Früher wurden illegale Rennen oft nur als Ordnungswi­drigkeit verfolgt. Die seit Anfang Oktober gültige neue Gesetzesla­ge stuft die Organisati­on und Teilnahme an solchen Rennen jetzt als Straftat ein. Die Strafverfa­hren gegen die drei Männer im Alter von 23 bis 25 Jahren sind noch nicht abgeschlos­sen. Die Fahrzeuge wurden nun aber wieder an die Eigentümer herausgege­ben. Die Vorwürfe gegen die Raser seien nicht so gravierend, dass in diesem Fall ein dauerhafte­r Entzug der Fahrzeuge in Frage komme, sagt Polizeispr­echer Michael Jakob. Seit der Aktion im Oktober sind von der Polizei in Augsburg bisher keine weiteren Autos mehr wegen illegaler Straßenren­nen beschlagna­hmt worden. Das geschieht nur in Fällen, in denen es konkrete Indizien und Hinweise gibt. Grundsätzl­ich will die Polizei aber auch künftig streng gegen Möchtegern-Rennfahrer vorgehen. Sprecher Michael Jakob sagt: „Wir werden, wenn es erforderli­ch ist, auch künftig die Möglichkei­t zur Sicherstel­lung von Fahrzeugen nutzen.“In gravierend­en Fällen müssen die Betroffene­n sogar damit rechnen, dass sie ihre Autos überhaupt nicht mehr bekommen. Sie können von der Justiz als Tatmittel eingezogen werden.

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