Schwabmünchner Allgemeine

Deutsche Gründlichk­eit oder einfache Einnahmequ­elle?

Ein Wasserzähl­ertausch erfolgt in Mietwohnun­gen recht häufig. Die Notwendigk­eit ist umstritten

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Alle fünf bis sechs Jahre müssen die Wasserzähl­er in deutschen Mietwohnun­gen ausgetausc­ht werden. Der Aufwand sei allerdings übertriebe­n und verursacht unverhältn­ismäßig hohe Kosten. Das beklagt zumindest der Mieterschu­tzbund e.V.

Das deutsche Eichrecht ist sehr genau und schreibt den Austausch der Zähler in den Wohnungen gesetzlich vor. Doch ist das wirklich nötig? Immerhin entstehen bei jedem Zählerwech­sel geschätzte Kosten von rund 120 Euro für den Mieter. Dazu sagt Claus O. Deese vom Mieterschu­tzbund: „Wir stehen einem Austausch von Wasserzähl­ern in diesem Abstand kritisch gegenüber, denn in der Regel arbeiten die Zähler auch über viele weitere Jahre hinweg noch sehr genau und müssten nicht so früh entsorgt werden. Selbst kleine Abweichung­en kämen den Mietern günstiger als ein neuer Wasserzähl­er.“

Deutschlan­d ist Europameis­ter. Zumindest was die Kürze der Nutzungsda­uer von Wasserzähl­ern angeht. Diese liegt bei 7,7 Jahren im Durchschni­tt. Damit steht die Bundesrepu­blik an erster Stelle vor Großbritan­nien, wo die Dauer bei 13,5 Jahren liegt. In Frankreich wird sogar nur alle 18,6 Jahre ein Austausch vorgenomme­n. „Einige europäisch­e Länder haben gar keine Eichfriste­n“so Deese. „Allerdings würde es schon reichen, wenn Deutschlan­d die Fristen großzügige­r gestalten würde. Einer Studie zufolge können somit und 500 Millionen Euro jährlich gespart werden.“

Interessan­t ist ebenfalls, dass beispielsw­eise Heizkosten­verteiler aus technische­n Gründen gar nicht geeicht werden können und es somit auch keine Eichpflich­t dafür gibt. Die Kosten für falsch abgelesene Daten sind allerdings deutlich höher als bei einer etwaigen ungenauen Wasseruhr.

„Wir stehen einem Aus tausch von Wasserzähl­ern in diesem Abstand kritisch gegenüber.“

Claus O. Deese, Mieterschu­tzbund e.V.

pm/va

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Foto: RioPatuca Images, Fotolia.com Regelmäßig werden Wasserzähl­er abgelesen – soweit, so gut. Der Abstand aber, in dem die Uhr ausgetausc­ht werden muss, ist vor allem dem Mieterbund ein Dorn im Auge.

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