Schwabmünchner Allgemeine

Von Sauen und Hunden

- VON ULI BACHMEIER jub@augsburger allgemeine.de

Schweine, Schweine, Schweine. Zum Jahreswech­sel hat das Borstenvie­h Hochkonjun­ktur. Als Glücksschw­ein verheißt es ein gutes neues Jahr und Fruchtbark­eit. In der Mutation zum inneren Schweinehu­nd kommt es als Generalaus­rede für gescheiter­te gute Vorsätze zum Einsatz. Und klein geschnitte­n versucht es, sich beim Fondue gegen Rind und Lamm zu behaupten.

Über die eigentlich­e Bedeutung des Schweins für das Volk der Bayern wird dagegen wenig gesprochen. Schon lange bevor die Bajuwaren – woher auch immer sie kamen – ins Licht der Geschichte traten, staunten die alten Römer über die Fleischwir­tschaft nördlich der Alpen. Da wurden die Sauen einfach in die Eichenund Buchenwäld­er getrieben und, sobald sie dick und fett waren, wieder eingefange­n, geschlacht­et und aufgegesse­n.

Andere Tiere dagegen – Schafe, Rinder, Ziegen, Hühner – wollten aktiv beschützt werden: vor gierigen Nachbarn, vor hungrigen Landstreic­hern und selbstvers­tändlich vor Bären und Wölfen. Dafür hatten die Bayern Hunde, die ihnen besonders viel wert waren. Die „Lex Baioarioru­m“– das älteste Recht der Bayern, das in der Reihe „Editio Bavarica“gerade frisch übersetzt und in allgemein verständli­cher Form publiziert wurde – unterschei­det zwischen einfachen Hofhunden, Jagdhunden, Spürhunden, Hirtenhund­en und bei den Hirtenhund­en wiederum zwischen solchen, die es mit einem Wolf, und solchen, die es auch mit einem Wisent oder einem Bären aufnehmen. Die Schweine werden in dem frühmittel­alterliche­n Gesetzeswe­rk nur am Rande und ganz zum Schluss in einem nachrangig­en Titel erwähnt. Ein „Hund, ein verreckta“genießt in Bayern halt einfach ein größeres Ansehen als eine „arme Sau“.

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