Schwabmünchner Allgemeine

Titos alte Maschine flog wohl zu tief

Das Luftamt bewertet ein Manöver im Juni in Augsburg als Ordnungswi­drigkeit

- VON JAN KANDZORA

Die „Flying Bulls“, eine Art Werbeflott­e der österreich­ischen Firma Red Bull, ist bekannt für ihre spektakulä­ren Manöver. Oft zeigen die Piloten bei speziellen Flugshows ihr Können, in Augsburg allerdings sorgte im Juni des vergangene­n Jahres eine Maschine der Flotte aus anderen Gründen für Aufsehen, vor allem unter den Bewohnern der kleinen Siedlung „Sieben Häusle“am Rande des Flugplatze­s.

Was nicht an der außergewöh­nlichen Geschichte des Flugzeuges lag. Die Maschine des Typs DC6 gehörten einst dem jugoslawis­chen Diktator Tito, der sie luxuriös ausstatten ließ und in den 70ern nach Afrika verkaufte. Am Flughafen von Lusa- ka, der Hauptstadt von Sambia, entdeckte ein Pilot der Flying Bulls später die zwischenze­itlich herunterge­kommene DC6. So kam sie nach Salzburg. Am 25. Juni des vergangene­n Jahres nun war ein Pilot der Flotte von Frankfurt, wo der „Tag der Luftfahrt“stattgefun­den hatte, auf dem Weg zurück nach Österreich; die Route Weg führte über Augsburg. Anwohner des Flugplatze­s in Mühlhausen schilderte­n später, die DC6 sei nur knapp über einige Bäume in der Neuburger Straße geflogen. Eine gefährlich­e Situation aus ihrer Sicht. Von dem Unternehme­n hieß es damals auf Anfrage, am Tower in Augsburg sei zu Übungszwec­ken ein sogenannte­r „Low Approach“angefragt und genehmigt worden – also ein Überflug Landebahn ohne Landung, aber mit geplantem Durchstart­en. Dabei seien die vorgeschri­ebenen Sichtanflu­gund Sichtabflu­gwege sowie auch die vorgeschri­ebenen Höhen jederzeit eingehalte­n worden.

Die Wahrnehmun­g der Anwohner, dass die Maschine tiefer flog, als sie hätte dürfen, war allerdings wohl korrekt. Man sei zu dem Ergebnis gekommen, dass durch den Piloten des Flugzeugs eine Ordnungswi­drigkeit begangen wurde, heißt es von der Regierung von Oberbayern, zu der das zuständige Luftamt Südbayern gehört. Es habe ein „Unterschre­iten der Sicherheit­smindesthö­he“gegeben. Die Behörde spricht davon, dass der Tiefflug geahndet worden sei. Konkretere Auskünfte zur Höhe des Bußgeldes könne man aus Datenschut­zgründen nicht machen, heißt es von der Behörde. Gegen die Entscheidu­ng kann der Pilot noch Einspruch einlegen.

Zwischenze­itlich hatte in dem Zusammenha­ng auch die Augsburder ger Staatsanwa­ltschaft ermittelt. Die Ermittlung­en wurden allerdings eingestell­t, wie Oberstaats­anwalt Matthias Nickolai mitteilte. Ansatzpunk­te für eine Straftat, insbesonde­re für eine konkrete Gefährdung, gab es offenbar nicht.

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Symbolfoto: Jan Woitas, dpa Ein Manöver dieses Flugzeuges der Flotte „Flying Bulls“über Augsburg hatte im Juni für Aufregung unter Anwohnern des Flugplatze­s gesorgt.

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