Schwabmünchner Allgemeine

Was sind eigentlich Elternzeit und Elterngeld?

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● Elternzeit Wer Elternzeit nimmt, kann im Beruf eine Auszeit einlegen, um sich der Erziehung widmen zu kön nen – bis zu drei Jahre lang. In der Zeit erhält man allerdings keinen Lohn. Der Vorteil ist der Anspruch, nach dem Ende der Elternzeit auf seinen al ten oder einen gleichwert­igen Ar beitsplatz zurückzuke­hren zu können, berichtet das „Zentrum Bayern Fa milie und Soziales“.

● Elterngeld Elterngeld ist eine Leis tung des Staates. Im Basis Eltern geld gibt es für Paare bis zu 14 Monate lang maximal 1800 Euro im Monat. Das immer beliebtere Elterngeld Plus wird grundsätzl­ich für bis zu 28 Mo nate gezahlt. Wenn beide Elternteil­e für 25 bis 30 Wochenstun­den Teilzeit arbeiten und sich die Betreuung des Kindes teilen, kann die Leistung für vier zusätzlich­e Monate in Anspruch ge nommen werden. Elterngeld Plus beträgt höchstens 900 Euro/Monat.

● Zusammenha­ng Um Elternzeit zu nehmen, muss man nicht unbedingt Elterngeld beantragen, berichtet das Bundesfami­lienminist­erium. „Aller dings bekommen Sie keinen Lohn, während Sie in Elternzeit sind“, erin nert das Ministeriu­m. „Daher kann es sinnvoll sein, dass Sie für diese Zeit Elterngeld beantragen.“

● Versicheru­ng Die Krankenkas­sen behandeln Elternzeit Nehmende und Elterngeld Empfänger gleich. Während der Elternzeit ist man so krankenver sichert wie während des Elterngeld Be zugs, schreibt das Bundesfami­lien ministeriu­m im Ratgeber „Elterngeld, Elterngeld Plus und Elternzeit“. (mke, dpa)

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