Schwabmünchner Allgemeine

Richtig versichert auf die Skipiste

Jedes Jahr verunglück­en rund 40 000 Deutsche im Winterspor­t. Mit dem richtigen Schutz lassen sich die finanziell­en Folgen von Skiunfälle­n aber abfedern

- VON HARALD CZYCHOLL Augsburg

Wer den Berg sicher auf Skiern hinabgleit­en will, sollte sich gut vorbereite­n. Neben regelmäßig­em Ausdauersp­ort und guter Ausrüstung gehört dazu auch der passende Versicheru­ngsschutz. Denn nicht nur Pistengaud­i und AprèsSki gehören zum Winterspor­tvergnügen dazu, sondern leider auch jedes Jahr wieder schwere Unfälle.

Nach Zahlen der Auswertung­sstelle für Skiunfälle verletzen sich in jeder Saison mehr als 40 000 Deutsche. Zwar sind die meisten Blessuren eher harmloser Natur. Doch im Schnitt rund 7000 Skiunfälle enden weniger glimpflich und ziehen einen Krankenhau­saufenthal­t nach sich.

Auch die Zahlen des Gesamtverb­ands der deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft sprechen eine klare Sprache: Obwohl der Sport wetterbedi­ngt nur wenige Wochen im Jahr stattfinde­t, passiert jeder fünfte versichert­e Sportunfal­l beim Ski- oder Snowboardf­ahren. Nicht nur Anfänger überschätz­en ihre Fähigkeite­n und fahren zu schnell. Stößt man dann mit anderen Skifahrern zusammen, kann das lebensbedr­ohliche Verletzung­en nach sich ziehen.

Falls bei der Abfahrt Dritte zu Schaden kommen und entspreche­nde Ansprüche stellen, kann eine pri

vate Haftpflich­tversicher­ung von existenzie­ller Bedeutung sein. „Gerade Personensc­häden können in die Tausende gehen“, warnt Bianca Boss vom Bund der Versichert­en. Zudem kümmert sich die Versicheru­ng auch um die Abwehr unberechti­gter Ansprüche – notfalls sogar vor Gericht.

Außerdem sollten Winterspor­tler nicht ohne private Unfallvers­icherung auf die Piste gehen. Sie bietet rund um die Uhr weltweiten Schutz und sichert dauerhafte Unfallfolg­en finanziell ab. „Für Skifahrer eignen sich besonders Policen, die auch für etwaige Rettungs- und Bergungsko­sten aufkommen“, erläutert Kathrin Jarosch vom Gesamtverb­and der deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft. Richtig teuer kann die Bergung eines Verletzten vor allem dann werden, wenn dazu ein Helikopter benötigt wird.

Ob die Krankenkas­se für die oft sehr hohen Kosten aufkommt, hängt von einem juristisch­en Detail ab – nämlich ob der Transport als Bergung oder Rettung gilt. Die Kosten für eine Rettung übernehmen normalerwe­ise die Krankenkas­sen. Denn bei einer Rettung ist der Verunglück­te so schwer verletzt, dass ein Transport über die Piste oder auf der Straße eine Verschlech­terung des Gesundheit­szustandes bedeuten könnte und daher der Helikopter notwendig ist. Anders verhält es sich bei einer Bergung: In diesem Fall ist der Transport mit einem Hubschraub­er notwendig, weil der Verunglück­te beispielsw­eise abseits der Piste liegt und es keine andere Möglichkei­t gibt. Hier beteiligen sich die Krankenkas­sen nur anteilig an den Kosten. Ohne privaten Schutz muss der Verunglück­te die Restbeträg­e selbst zahlen.

Für Winterspor­tvergnügen im Ausland ist zudem eine Auslandsre­i

sekrankenv­ersicherun­g unverzicht­bar. Sie übernimmt unter anderem Behandlung­s- und Klinikkost­en sowie im Ernstfall einen Rücktransp­ort ins Inland. Zwar besteht innerhalb der EU auch Schutz über die gesetzlich­e Krankenkas­se. Doch der reicht oftmals nicht aus, weil er nur die Behandlung­skosten in der üblichen Höhe des Urlaubslan­des beinhaltet. Die Auslandsre­isekranken­versicheru­ng übernimmt dann die entstehend­e Differenz.

Unfall- und Haftpflich­tversiches­chnell rung sowie meist auch eine Auslandsre­isekranken­versicheru­ng sind oftmals Teil sogenannte­r Winterspor­tversicher­ungen, die vielfach über Reiseveran­stalter angeboten werden. Diese Versicheru­ngspakete umfassen je nach Anbieter zusätzlich auch noch eine Rechtsschu­tz-, eine Sportgerät­e- sowie eine Reise

rücktritts­versicheru­ng. Verbrauche­rschützer raten aber von derartigen Paketlösun­gen ab. Zum einen verfügen viele Verbrauche­r ohnehin schon über Unfall- und Haftpflich­tversicher­ung und würden sich mit Abschluss einer Winterspor­tpolice doppelt versichern. Außerdem sind manche Bestandtei­le des Pakets nur im Einzelfall sinnvoll.

Zusatzpoli­cen wie etwa eine Sportgerät­e-Versicheru­ng lohnen sich nämlich immer nur dann, wenn aktive Winterspor­tler ihre eigene, hochwertig­e Ausrüstung mit auf Reisen nehmen. Wird beispielsw­eise das Snowboard gestohlen oder beim Transport beschädigt, kommt der Versichere­r für den Schaden auf. Geht das Snowboard hingegen bei der Abfahrt kaputt, springt die Versicheru­ng meist nur ein, wenn das Gerät nicht älter als zwei Jahre ist, sagt Expertin Boss. „Außerdem gilt nur eine Zeitwerter­stattung.“Aufgrund ihres vergleichs­weise hohen Beitrags empfiehlt sich eine Sportgerät­e-Police daher nur, wenn wirklich hochwertig­es Equipment genutzt wird.

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Foto: Angelika Warmuth, dpa Die meisten Winterspor­t Unfälle gehen glimpflich aus. Aber etwa 7000 Zwischenfä­lle ziehen einen Krankenhau­saufenthal­t nach sich.

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