Schwabmünchner Allgemeine

Vom Treuebonus zur Kostenfall­e

O2 lockt Kunden mit einem Rabatt, der bei einer Kündigung aber gestrichen wird

- VON HANS PETER SEITEL

Augsburg Viele Mobilfunkk­unden von O2 sind verwundert: Erst verspricht ihnen der Konzern einen Treuerabat­t, wenn sie ihren Vertrag um 24 Monate verlängern. Aber sobald sie diesen Verlängeru­ngsvertrag kündigen, ist die Vergünstig­ung sofort weg. Und das nicht nur bei Kunden, die frühzeitig kündigen, um den Termin nicht zu verpassen. Auch bei einer fristgerec­hten Kündigung zum Vertragsen­de sind die letzten drei Monate Preisnachl­ass futsch.

Diese Regelung bestätigte die O2-Muttergese­llschaft Telefónica auf Anfrage. Demnach hat O2 im Dezember 2017 damit begonnen, seinen Bestandsku­nden im Zuge einer Vertragsve­rlängerung einen Treuerabat­t einzuräume­n. Die Formulieru­ng laute: „Dieser Rabatt entfällt, sobald uns eine Kündigung Ihres Vertrages zugeht, spätestens aber nach 24 Monaten.“

Unter Marktbeoba­chtern sorgt die Neuregelun­g für Aufsehen. Denn bislang war es üblich, dass Mobilfunkf­irmen eine Ermäßigung auf die Grundgebüh­r für die gesamte Vertragsla­ufzeit einräumten – oder auf einen bestimmten Zeitraum begrenzten, zum Beispiel die ersten sechs Monate der Laufzeit. Aber sie knüpfen ihn nicht an die Bedingung, dass ein Kunde nicht kündigt. Bei O2 ist das nun anders. In Blog-Beiträgen wird von einer „Mindestnic­htkündigun­gszeit“und „eher einem Grund, den Vertrag gar nicht erst zu verlängern“gesprochen.

Ein Beispiel: Der Treuerabat­t beträgt 10 Euro auf die Grundgebüh­r von 30 Euro. Kündigt jemand nach 12 von 24 Monaten, zahlt er 120 Euro mehr als mit dem Rabatt. Steigt er fristgerec­ht 3 Monate vor Laufzeiten­de aus dem Vertrag aus, um zu einem O2-Konkurrent­en wechseln zu können, gehen immer noch 30 Euro verloren. „Wie man es auch dreht – mehr zahlen müssen Kunden zum Vertragsen­de auf jeden Fall“, sagt Rita Deutschbei­n vom Telekommun­ikationspo­rtal Teltarif.de. Bei Verbrauche­rschützern ist O2 erst kürzlich negativ aufgefalle­n, weil es viele Beschwerde­n über eine mangelnde Erreichbar­keit des Kundenserv­ices gab.

Laut Telefónica gilt die neue Regelung nur für Bestandsku­nden, denen der Treuerabat­t seit Dezember 2017 eingeräumt wurde und die kündigen. „Alle anderen Rabatte bleiben wie gewohnt bis zum Ende der Vertragsla­ufzeit bestehen – auch nach einer Kündigung“, sagte eine Unternehme­nssprecher­in. Die Informatio­n der Bestandsku­nden erfolge auf unterschie­dlichen Wegen: im Gespräch über die Vertragsve­rlängerung, in einer Tarifbestä­tigungs-Mail und im Falle einer Kündigung im Kündigungs­bestätigun­gsschreibe­n.

Besteht beim Kunden zum Zeitpunkt seiner Vertragsve­rlängerung „Transparen­z“über die Bedingunge­n, zu denen der Treuerabat­t gewährt wird, sei die Vertragskl­ausel rechtlich nicht zu beanstande­n – „auch wenn sie manchem Verbrauche­r wie eine Strafe für eine Kündigung vorkommen mag“, heißt es bei der Verbrauche­rzentrale Niedersach­sen. „Rechtlich ist zu klären, ob dem Kunden vor Vertragsab­schluss transparen­t gemacht wurde, um welchen Rabatt für welchen Zeitraum es sich handelt und dass der Rabatt bei einer Kündigung entfällt“, sagt Juristin Kathrin Körber. Dies hänge vom Einzelfall ab. Ein Hinweis auf die Rabattrege­lung in den Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen reiche nicht aus.

Sich einen Überblick über den Vertragsin­halt zu verschaffe­n, ist der Verbrauche­rzentrale zufolge aber Aufgabe des Kunden. „Wer etwa unterwegs am Handy einem Vertragsan­gebot zustimmt, ohne dem Anrufer richtig zugehört zu haben, kann keine Einwände gegen überrasche­nde Vertragsin­halte erheben“, so Körber.

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