Schwabmünchner Allgemeine

Dann klappt’s auch mit dem Nachbarn

Wenn sich mehrere Parteien in einem Haus ein WLAN teilen, wird es für alle billiger. Die Idee ist aber nicht ganz unproblema­tisch

- Till Simon Nagel, dpa

Einen normalen DSL-Internetzu­gang gibt es schon ab rund 20 Euro im Monat. Bei Anschlüsse­n mit Datenraten jenseits der 100 Megabit oder Kabelansch­lüssen für Einfamilie­nhäuser wird es aber schon teurer. Wäre es da nicht eine gute Idee, den Anschluss mit Nachbarn oder Mitbewohne­rn zu teilen?

Den Internetan­schluss teilen? Das geht und ist in vielen Wohngemein­schaften gelebter Alltag. Rein rechtlich spricht auch überhaupt nichts dagegen, sagt der Berliner Rechtsanwa­lt Prof. Niko Härting. „Es gibt keinerlei Verbot, sein WLAN mit anderen zu teilen.“Lediglich die Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen vieler Internet-Zugangsanb­ieter schließen es aus, anderen den Anschluss gegen Geldzahlun­g zugänglich zu machen. Strafe droht also keine, höchstens die Kündigung durch den Anbieter.

Wer andere mitsurfen lassen will, muss sich vorher ein paar Gedanken machen: zum Beispiel, welche Technik man nutzen will. Die einfachste Lösung ist, Mitbewohne­rn oder Nachbarn einfach das WLANPasswo­rt zu verraten. Dann können sie mit ins Netz. Das WLAN sollte in jedem Fall passwortge­schützt sein. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informatio­nstechnik empfiehlt ein komplexes Passwort mit 20 Zeichen oder mehr und WPA2-Verschlüss­elung.

Reicht der Empfang in der Nachbarwoh­nung nicht aus, verstärkt ein Repeater oder zusätzlich­er Zugangspun­kt das Signal. Moderne Mesh-WLAN-Lösungen von Hersteller­n wie AVM, Netgear oder Google Wifi versorgen auch größere Bereiche mit WLAN-Netz.

Doch andere einfach in sein WLAN zu lassen, ist nicht unbedingt die beste Lösung. „Sie möchten ja nicht alle Ressourcen teilen, sondern nur die Internetve­rbindung“, sagt Ernst Ahlers vom Fachmagazi­n c’t. Denn Geräte in einem Netz können einander sehen und miteinande­r kommunizie­ren. Das will nicht jeder. Die Lösung heißt: Gastnetzwe­rk.

Diese zweiteinfa­chste Lösung bieten immer mehr Routerhers­teller schon ab Werk an. Zusätzlich zum normalen Funknetzwe­rk wird ein zweites Netz aufgebaut. „Das hat den charmanten Vorteil, dass man dem Nachbarn den Zugang auch wieder entziehen kann“, sagt Ahlers. Ein weiterer Vorteil: Im Gastnetzwe­rk kann man oft auch die Internetge­schwindigk­eit der Mitnutzer einstellen oder etwa nur E-Mailund Websitebes­uche freischalt­en. Auch die Kommunikat­ion der Geräte im Netzwerk untereinan­der lässt sich blockieren. So behält man die Kontrolle über die Aktivitäte­n der Mitnutzer und muss – im Idealfall – keinen Ärger wegen illegalem Filesharin­g oder Downloads fürchten.

Etwas komplizier­ter, aber technisch am saubersten ist die sogenannte Routerkask­ade. Hierbei stellt ein Modem oder Router die Verbindung zum Internet her, erklärt Ernst Ahlers. Alle anderen Nutzer schließen daran per Netzwerkka­bel ihren eigenen WLANRouter an. Der Vorteil: Jeder kann sich seinen Zugang selbst so einrichten, wie es gewünscht ist. Mit etwas Arbeit lassen sich so auch mehrere IP-Telefonans­chlüsse mit eigener Telefonnum­mer betreiben, sodass man sich nicht den Hauptansch­luss teilen muss.

Allerdings kann die Routerkask­ade auch Tücken haben. Durch die aktuell zwei Verfahren zum Zuteilen einer IP-Adresse, IPv4 und IPv6, kann es mit dem Router hinter dem Router zu Problemen beim Streaming oder bei Onlinespie­len kommen. Auch die Reaktionsz­eit des Internetan­schlusses kann – in einigen Fällen – in den Keller gehen.

Aber was ist, wenn der Mitnutzer illegale Dinge über den Internetan­schluss anstellt? Flattert deshalb eine Abmahnung ins Haus, ist man verpflicht­et, die Mitnutzer zu nennen, sagt Anwalt Härting. Danach muss aber die Gegenseite beweisen, wer den Schaden angerichte­t hat. Als WLAN-Betreiber haftet man nicht. Und: „Es besteht keine Pflicht, die Aktivitäte­n anderer im Netz aufzuzeich­nen.“

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Foto: dpa Ein Internetan­schluss für mehrere Nut zer. Technisch und rechtlich gesehen ist das durchaus möglich.

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