Schwabmünchner Allgemeine

Streit um das Öko Test Siegel

Die Händler Otto und Baur zeichneten Produkte aus, die gar nicht getestet wurden

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Karlsruhe Die Zeitschrif­t Öko-Test hat die Versandhän­dler Otto und Baur wegen unlauterer Werbung verklagt. In beiden Fällen wurde mit einem Öko-Test-Label geworben, obwohl die abgebildet­e Ware nicht getestet wurde. Die Produkte wichen in Farbe oder Größe von der tatsächlic­h geprüften Ware ab. Damit sieht Öko-Test sein Markenrech­t verletzt. Das Magazin hat die Versandhän­dler auf Unterlassu­ng und Erstattung von Abmahnkost­en über 4500 Euro verklagt und damit beim Kammergeri­cht Berlin Recht bekommen. Dagegen haben Otto und Baur Revisionen vor dem Bundesgeri­chtshof eingelegt.

Der Bundesgeri­chtshof beschäftig­te sich gestern mit dem Fall, traf aber keine Entscheidu­ng. Das Gericht will im Markenrech­tstreit erst auf eine Entscheidu­ng des Europäisch­en Gerichtsho­fs (EuGH) warten. Bei der Verhandlun­g in Karlsruhe wies ihr Anwalt am Donnerstag eine missbräuch­liche Markenausn­utzung zurück. Mit dem Hinweis auf das Testergebn­is habe man lediglich den Verbrauche­r informiere­n wollen. „Das kann nicht unredlich sein.“

Der Kläger-Anwalt warf den Händlern dagegen vor, sich des guten Rufs der Marke Öko-Test zu bedienen, ohne eine eigene wirtschaft­liche Leistung zu erbringen. Alle Seiten warten nun gespannt auf die EuGH-Entscheidu­ng.

Denn das Oberlandes­gericht Düsseldorf hat dem EuGH einen ähnlichen Fall vorgelegt. Dabei geht es um eine aus Sicht von Öko-Test missbräuch­liche Nutzung des Labels für Zahnpasta, bei der die Rezeptur im Vergleich zur getesteten Paste verändert wurde.

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