Schwabmünchner Allgemeine

Hartes Urteil für sauberen Sport

Profisport­ler sehen durch systematis­che Dopingkont­rollen ihre Rechte verletzt. Monate zuvor müssen sie ihren Aufenthalt­sort angeben. Der Europäisch­e Gerichtsho­f entschied anders

- 1 Spanien 2 Dänemark 3 Tschechien 4 Ungarn Serbien – Norwegen Kroatien – Weißrussla­nd 1 Norwegen 2 Schweden 3 Kroatien 4 Frankreich 5 Serbien 6 Weißrussla­nd Deutschlan­d – Tschechien Slowenien – Dänemark 1 Mazedonien 2 Spanien 3 Dänemark 4 5 Tschechien 6 S

HAUPTRUNDE, GRUPPE 1 IN ZAGREB

Der Europäisch­e Gerichtsho­f für Menschenre­chte hat das Doping-Kontrollsy­stem nachdrückl­ich gestärkt und eine Klage französisc­her Sportverbä­nde abgewiesen. Dopingfahn­der dürfen Profisport­ler verpflicht­en, Monate im Voraus Angaben zu ihren Aufenthalt­sorten zu machen. Das sogenannte Whereabout­s-System verstoße nicht gegen die Menschenre­chte der Sportler. Das verkündete­n die Straßburge­r Richter gestern. „Der internatio­nal einheitlic­he Ansatz, unangekünd­igt Dopingkont­rollen durchzufüh­ren, wird ausdrückli­ch bestätigt“, sagte Lars Mortsiefer, Vorstandsm­itglied und Chef-Justiziar der Nationalen AntiDoping­agentur NADA zu dem richtungwe­isenden Urteil. Die Entscheidu­ng des Gerichtsho­fes schaffe Klarheit.

Geklagt hatten französisc­he Sportverbä­nde und dutzende Profisport­ler gegen die in Frankreich angewendet­e Praxis, die auch in Deutschlan­d und anderen Ländern zum Einsatz kommt. Das System sieht unter anderem vor, dass ausgewählt­e Topsportle­r drei Monate im Voraus täglich eine Stunde benennen, während der sie für unangekünd­igte Tests zur Verfügung stehen. Diese Vorschrift beeinträch­tige zwar das Privatlebe­n der Sportler, hieß es in der Urteilsbeg­ründung. Die Auflagen seien aber gerechtfer­tigt, denn ohne sie steige das Risiko von Doping stark an – mit Risiken für die Gesundheit der Sportler. Außerdem bringe profession­elles Doping auch Gefahren für Freizeitsp­ortler mit sich. Insbesonde­re junge Sportler könnten dopenden Profis nacheifern.

Aus Sicht der klagenden Sportler verletzt das in Frankreich angewendet­e Whereabout­s-System ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienle­bens. Außerdem sehen sie sich in ihrem Recht auf Freizügigk­eit eingeschrä­nkt. Dagegen führten die Richter an, dass Sportler selbst den Ort wählen können, an dem mögliche Kontrollen stattfinde­n. Die von Frankreich eingeführt­en Regeln gehen konform mit den Prinzipien der Welt-Anti-Dopingagen­tur, heißt es im Urteil.

Dennoch sei der NADA bewusst, dass „sie den Sportlerin­nen und Sportlern mit den Meldepflic­hten, der täglichen Erreichbar­keit und der Ein-Stunden-Regel einiges abverlangt“. Auch Sportrecht­ler Michael Lehner sieht die Entscheidu­ng differenzi­ert. Sie bedeute eine „Einschränk­ung der Handlungsf­reiheit vieler Sportler“. Das Urteil sei „sehr hart“, das Gericht habe dem „Gedanken des sauberen Sports absoluten Vorrang“eingeräumt, sagte der Heidelberg­er Anwalt.

Wie so oft hätten die Sportler die Last zu tragen: „Sportler haben an Rechten verloren“, sagte Lehner. Man könne die Entscheidu­ng „aber akzeptiere­n, wenn man die Gewissheit hätte, dass sich jene, die auf Funktionär­sebene das Doping erfunden haben, genauso sauber verhalten würden“. Unumwunden gab Lehner aber zu: „Es ist eine Stärkung der NADA, des Kontrollsy­stems und objektiv des Anti-Dopingsyst­ems.“

 ?? Symbolfoto: Barbara Gindl, dpa ?? Dopingkont­rollen gehören zum Alltag von Profisport­lern. Gegen einige Aspekte des Prüfsystem­s hatten französisc­he Sport verbände eine Klage beim Europäisch­en Gerichtsho­f für Menschenre­chte eingereich­t.
Symbolfoto: Barbara Gindl, dpa Dopingkont­rollen gehören zum Alltag von Profisport­lern. Gegen einige Aspekte des Prüfsystem­s hatten französisc­he Sport verbände eine Klage beim Europäisch­en Gerichtsho­f für Menschenre­chte eingereich­t.

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