Stadtwerke reagieren auf Kritik an der Abo Werbung
Nach dem Vorwurf der Irreführung werden Plakate nachgebessert. Und es gibt ein Recht zur Sonderkündigung
Die Augsburger Stadtwerke reagieren schnell auf die Kritik an ihrer Plakatwerbung für das günstige 9-Uhr-Abo für den Nahverkehr. Auf den Plakaten wurde mit dem Versprechen „monatlich kündbar!“geworben. Tatsächlich aber muss man nachzahlen, wenn man das Abo vor Ablauf des ersten Jahres kündigen will. Stadtwerke-Chef Walter Casazza sagte auf Anfrage unserer Zeitung: „Die Formulierung kann zu Missverständnissen führen, das war nicht unsere Absicht.“
Die Werbeplakate, die an vielen Haltestellen im Stadtgebiet hängen, würden deshalb nun mit entsprechenden Aufklebern versehen, die auch auf die Bedingungen für eine Kündigung hinweisen. Außerdem sollen jene Kunden, die bis dato ein neues 9-Uhr-Abo abgeschlossen haben, ein Sonderkündigungsrecht erhalten. Das zeige, dass es den Stadtwerken nicht darum gehe, die Kunden in die Irre zu führen. „Wir nehmen aber Kritik sehr ernst und reagieren deshalb“, so Casazza. Das 9-Uhr-Abo für Bus und Bahn spielt in den Werbekampagnen von Stadtwerken und Augsburger Verkehrsverbund (AVV) eine wichtige Rolle.
Es wurde mit der zum Jahreswechsel in Kraft getretenen Tarifreform deutlich günstiger. Im sogenannten Innenraum, der die Zonen 10 und 20 umfasst, kostet es 30 Euro im Monat – und damit rund zehn Euro weniger als zuletzt. Genutzt werden darf es von Montag bis Freitag allerdings erst ab 9 Uhr vormittags. Am Wochenende gibt es die Einschränkung nicht. Die Stadtwerke wollen erreichen, dass nicht zu viele Kunden zu Stoßzeiten den Nahverkehr nutzen. Es soll sich besser verteilen. Gleichzeitig wird das 9-Uhr-Ticket auch als Alternative zum Seniorenticket beworben, das im Zuge der AVV-Tarifreform abgeschafft worden ist. Ebenfalls gestrichen wurden die Senioren-Monatskarten, die man bisher ohne längerfristige Bindung jeweils einzeln kaufen konnte. Kritiker bemängeln an der angebotenen Alternative die Zeitbeschränkung am Morgen. Die Stadtwerke halten entgegen, dass das 9-Uhr-Abo schließlich günstiger sei und man daher im Gegenzug für einzelne Fahrten morgens eine Streifenkarte nutzen könne.
Das 9-Uhr-Abo wird zunächst immer für ein Jahr abgeschlossen – wie alle anderen Abo-Arten auch. Eine Kündigung ist zwar schon vor Ablauf dieser Frist möglich. Allerdings ist dann eine Nachzahlung fällig. Bei einem Abo für den Innenraumbereich muss man pro bereits genutztem Monat zehn Euro nachzahlen. Nach fünf Monaten wären das zum Beispiel 50 Euro. Bei einem 9-Uhr-Abo für die Zonen 1, 2 und 3 – das ist der sogenannte Innenraum Plus – sind es 7,60 Euro Nachzahlung pro Nutzungsmonat. Der Augsburger Anwalt Hagen Hild, ein Fachmann für Wettbewerbsrecht, sprach angesichts der Plakatwerbung von einem klaren Fall von „irreführender Werbung“. Stadtwerke-Chef Walter Casazza sagt, das habe man als kommunales Unternehmen keinesfalls beabsichtigt.
Nach Angaben der Stadtwerke kommt das 9-Uhr-Abo bisher gut an. Der Abo-Verkauf liege insgesamt im Bereich der Prognosen, die im Vorfeld ermittelt worden seien. Ende voriger Woche hatte Casazza von einem Abo-Zugewinn von rund 4000 seit Jahreswechsel gesprochen. Die Zahl sei noch weiter gestiegen, heißt es. Erklärtes Ziel von Stadtwerken und AVV ist es, mehr Nahverkehrs-Kunden in ein Abo zu bringen und sie länger zu binden. Die Preise für Einzelfahrten stiegen deshalb teils um bis zu 100 Prozent – unter anderem durch die Zusammenlegung der Zonen 10 und 20.
Einen Bericht, wie die Politik in Augsburg auf die Kritik an der AVV-Reform reagiert, sowie weitere Stimmen unserer Leser finden Sie auf
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