Schwabmünchner Allgemeine

900 Euro Strafe für ein linkes Logo

Ein junger Augsburger verbreitet im Internet ein Symbol einer verbotenen Internetse­ite

- VON KLAUS UTZNI

Mitte August 2017, wenige Wochen nach den schweren Krawallen beim G20-Gipfel in Hamburg, verbot das Bundesinne­nministeri­um die Internet-Plattform „linksunten.indymedia.org“nach dem Vereinsges­etz. Die Internetse­ite werde von der linksextre­mistischen Szene für Aufrufe zu Gewalt und Randale und für Anleitunge­n zum Bau von Sprengsätz­en genutzt, begründete das Ministeriu­m. Ein 22-jähriger Augsburger, offenbar Sympathisa­nt der linken Szene, musste dem Verbot nun Tribut zollen. Weil er ein Foto mit dem Logo des Vereins im sozialen Netzwerk Facebook einstellte, ist er zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt worden.

Indymedia ist ein weltweites Netzwerk sozialer Bewegungen, auf dem sich die linke Szene austauscht. Die Plattform „linksunten.indymedia.org“wurde von Freiburg aus betrieben. Beiträge konnten anonym

Die Räume der Betreiber waren durchsucht worden

eingestell­t und – weil der Server im Ausland steht – kaum verfolgt werden. Nach dem Verbot Mitte August waren die Räume der Betreiber durchsucht worden. Eingeschlo­ssen vom Verbot war auch das Logo der Seite, ein Verwenden und Weiterverb­reiten ist strafbar.

Auf den Facebook-Eintrag des 22-Jährigen im Internet elf Tage nach dem Verbot war der Staatsschu­tz der Polizei gestoßen. Der junge Mann hatte dann gegen einen Strafbefeh­l Einspruch eingelegt, so dass es jetzt vor Amtsrichte­r Alexander Müller zum Prozess kam. Der 22-Jährige erklärte, er habe nicht gewusst, dass auch das Symbol der Seite vom Verbot betroffen sei. Richter Müller zitierte die Entschei- dung des Innenminis­ters ausführlic­h, was dem Angeklagte­n zur Einsicht verhaft.

Er zog den Einspruch zurück, beklagte aber die seiner Meinung nach für ihn zu hohe Geldstrafe. Er sei arbeitslos, beziehe auch kein Hartz IV. Da er aber vier Vorstrafen habe, könne man das Verfahren nicht einstellen, begründete das Gericht. Weniger als 60 Tagessätze zu 15 Euro „geht nicht“, meinte der Richter.

Das Bundesinne­nministeri­um kann Vereine verbieten, wenn sich der Vereinszwe­ck oder die Tätigkeit gegen Strafgeset­ze, die Verfassung oder gegen die Völkervers­tändigung richtet. Bislang wurden 39 Vereine verboten, 17 aus dem rechten, einer aus dem linken Spektrum („linksunten“) und 21 aus dem Bereich Ausländere­xtremismus. Das Verbot der Plattform „linksunten“ist politisch umstritten. Kritiker wie die Organisati­on Reporter ohne Grenzen sagen, es handle sich um eine Medienplat­tform und damit um ein von der Pressefrei­heit geschützte­s Medium.

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Foto: dpa Mitte August wurde die Seite „linksunten.indymedia“vom Innenminis­terium verboten. Betrieben worden war die Homepage von Freiburg aus. Das Verbot der Plattform ist po litisch umstritten und wurde unter anderem von der Organisati­on Reporter ohne Grenzen...

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