900 Euro Strafe für ein linkes Logo
Ein junger Augsburger verbreitet im Internet ein Symbol einer verbotenen Internetseite
Mitte August 2017, wenige Wochen nach den schweren Krawallen beim G20-Gipfel in Hamburg, verbot das Bundesinnenministerium die Internet-Plattform „linksunten.indymedia.org“nach dem Vereinsgesetz. Die Internetseite werde von der linksextremistischen Szene für Aufrufe zu Gewalt und Randale und für Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen genutzt, begründete das Ministerium. Ein 22-jähriger Augsburger, offenbar Sympathisant der linken Szene, musste dem Verbot nun Tribut zollen. Weil er ein Foto mit dem Logo des Vereins im sozialen Netzwerk Facebook einstellte, ist er zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt worden.
Indymedia ist ein weltweites Netzwerk sozialer Bewegungen, auf dem sich die linke Szene austauscht. Die Plattform „linksunten.indymedia.org“wurde von Freiburg aus betrieben. Beiträge konnten anonym
Die Räume der Betreiber waren durchsucht worden
eingestellt und – weil der Server im Ausland steht – kaum verfolgt werden. Nach dem Verbot Mitte August waren die Räume der Betreiber durchsucht worden. Eingeschlossen vom Verbot war auch das Logo der Seite, ein Verwenden und Weiterverbreiten ist strafbar.
Auf den Facebook-Eintrag des 22-Jährigen im Internet elf Tage nach dem Verbot war der Staatsschutz der Polizei gestoßen. Der junge Mann hatte dann gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt, so dass es jetzt vor Amtsrichter Alexander Müller zum Prozess kam. Der 22-Jährige erklärte, er habe nicht gewusst, dass auch das Symbol der Seite vom Verbot betroffen sei. Richter Müller zitierte die Entschei- dung des Innenministers ausführlich, was dem Angeklagten zur Einsicht verhaft.
Er zog den Einspruch zurück, beklagte aber die seiner Meinung nach für ihn zu hohe Geldstrafe. Er sei arbeitslos, beziehe auch kein Hartz IV. Da er aber vier Vorstrafen habe, könne man das Verfahren nicht einstellen, begründete das Gericht. Weniger als 60 Tagessätze zu 15 Euro „geht nicht“, meinte der Richter.
Das Bundesinnenministerium kann Vereine verbieten, wenn sich der Vereinszweck oder die Tätigkeit gegen Strafgesetze, die Verfassung oder gegen die Völkerverständigung richtet. Bislang wurden 39 Vereine verboten, 17 aus dem rechten, einer aus dem linken Spektrum („linksunten“) und 21 aus dem Bereich Ausländerextremismus. Das Verbot der Plattform „linksunten“ist politisch umstritten. Kritiker wie die Organisation Reporter ohne Grenzen sagen, es handle sich um eine Medienplattform und damit um ein von der Pressefreiheit geschütztes Medium.