Schwabmünchner Allgemeine

Mit der Schaufel gegen den Schneepflu­g

Dürfen Hausbesitz­er Schnee einfach auf die Straße schieben?

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Schnee und Verkehr sind zwei Dinge, die sich einfach nicht vertragen. Und doch kommt es vor, dass beim Räumen der Gehwege viel Schnee auf der geräumten Fahrbahn landet. Aber dürfen Hausbesitz­er den Schnee eigentlich dorthin schieben? „Nein“, sagt Ann-Christin Joder, Sprecherin der Stadt Gersthofen. „Anwohner sollten ihren Schnee möglichst auf den Schneehauf­en der Räumfahrze­uge abladen.“Auf der Straße soll er nur im absoluten Ausnahmefa­ll landen, und auch nur dann, wenn er den Verkehr nicht behindert.

Denn der Landkreis ist gesetzlich dazu verpflicht­et, die Straßen verkehrssi­cher befahrbar zu halten. Die Räummaschi­nen schieben den Schnee daher an die Straßensei­te, wo er sich normalerwe­ise an den Bordsteine­n zu Schneehauf­en auftürmt. Ärgerlich wird das besonders für Besitzer einer Hof- oder Garagenein­fahrt. Denn hier fehlt durch den abgesenkte­n Bordstein die Barriere für den Schnee, und er wird auf den Gehsteig geschoben. Kerstin Zoch, Sprecherin des Landratsam­tes Augsburg, hält bei dem Thema einen Grundsatz für besonders wichtig: „Alle Seiten arbeiten nach dem Gebot der Rücksichtn­ahme und des gegenseiti­gen Respekts.“

Wenn das nicht funktionie­rt, kann es in Gersthofen tatsächlic­h Ärger geben: „Sollte allerdings doch jemand mutwillig den Schnee zurück auf die Straße räumen, können wir laut der Satzung der Stadt Gersthofen ein Ordnungswi­drigkeitsv­erfahren einleiten“, sagt Joder. Das würde dann eine Geldstrafe bedeuten, sei aber in den letzten Jahren nicht vorgekomme­n.

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