Mit der Schaufel gegen den Schneepflug
Dürfen Hausbesitzer Schnee einfach auf die Straße schieben?
Schnee und Verkehr sind zwei Dinge, die sich einfach nicht vertragen. Und doch kommt es vor, dass beim Räumen der Gehwege viel Schnee auf der geräumten Fahrbahn landet. Aber dürfen Hausbesitzer den Schnee eigentlich dorthin schieben? „Nein“, sagt Ann-Christin Joder, Sprecherin der Stadt Gersthofen. „Anwohner sollten ihren Schnee möglichst auf den Schneehaufen der Räumfahrzeuge abladen.“Auf der Straße soll er nur im absoluten Ausnahmefall landen, und auch nur dann, wenn er den Verkehr nicht behindert.
Denn der Landkreis ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Straßen verkehrssicher befahrbar zu halten. Die Räummaschinen schieben den Schnee daher an die Straßenseite, wo er sich normalerweise an den Bordsteinen zu Schneehaufen auftürmt. Ärgerlich wird das besonders für Besitzer einer Hof- oder Garageneinfahrt. Denn hier fehlt durch den abgesenkten Bordstein die Barriere für den Schnee, und er wird auf den Gehsteig geschoben. Kerstin Zoch, Sprecherin des Landratsamtes Augsburg, hält bei dem Thema einen Grundsatz für besonders wichtig: „Alle Seiten arbeiten nach dem Gebot der Rücksichtnahme und des gegenseitigen Respekts.“
Wenn das nicht funktioniert, kann es in Gersthofen tatsächlich Ärger geben: „Sollte allerdings doch jemand mutwillig den Schnee zurück auf die Straße räumen, können wir laut der Satzung der Stadt Gersthofen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten“, sagt Joder. Das würde dann eine Geldstrafe bedeuten, sei aber in den letzten Jahren nicht vorgekommen.