Angestellter hintergeht seine Chefs 86 mal
Ein Mann kauft im Internet für mehr als 4000 Euro ein. Die Vorgesetzten glauben, die Waren seien für ihren Kiosk
Die Verlockung war einfach zu groß. Immer wieder kaufte ein 35-jähriger Mann bei großen Online-Händlern wie Amazon ein. Was dabei alles in seinen Besitz gelangte, wurde bei der Verhandlung am Augsburger Amtsgericht nicht geklärt. Der Angeklagte aus dem Landkreis Augsburg zahlte jede seiner privaten Bestellungen – den Online-Händlern entstand also kein Schaden, wohl aber den Vorgesetzten des 35-Jährigen. Denn der Mann beglich die Rechnungen nicht selbst, sondern mit dem Geld des Kiosks.
Der Angeklagte griff nicht einfach in die Kasse des Kiosks und nahm die Geldscheine an sich, er wählte ein aufwendigeres Vorgehen. An einem externen Gerät löste er über einen Zeitraum von zehn Monaten insgesamt 86-mal eine sogenannte Paysafecard. Dieses elektronische Zahlungsmittel ist eine Art Wertkarte, die es mit unterschiedlichem Guthaben gibt. Der Käufer zahlt den Betrag an der Kasse und erhält dafür einen Kassenzettel mit einem 16-stelligen PIN. Mit diesem Code kann der Kunde dann im Internet einkaufen und Rechnungen bei bestimmten Online-Händlern begleichen. Sobald das Guthaben aufgebraucht ist, ist der PIN-Code ungültig. Der angeklagte Angestellte bestellte auf diese Weise für sich Waren im Wert von 4200 Euro – ohne die Karten im Kiosk zu bezahlen.
Da über dieses Bezahlsystem auch parallel für den Kiosk eingekauft wurde, flog sein Vorgehen erst spät auf. Die Vorgesetzten bemerkten den Fehlbestand im Laden bei einer Überprüfung der Rechnungen. Der Angestellte gab vor Gericht alles zu, auch wenn ihm der vierstellige Betrag sehr hoch vorkam.
Staatsanwältin Melanie Ostermeier sprach von einer erheblich kriminellen Energie des 35-Jährigen. Die Straftaten seien umso verwerflicher, da er seine Chefin wie die eigene Mutter ansah. Ostermeier beantragte eine zweijährige Gefängnisstrafe, da der Angeklagte bereits mehrfach vorbestraft ist – wegen Betrugs und Unterschlagung. Deshalb saß er bereits einige Monate im Gefängnis, der Strafrest ist zur Bewährung ausgesetzt. Sein Verteidiger Moritz Bode hingegen bezeichnete die Gefängnisstrafe als Zäsur im Leben seines Mandanten. Da die Taten außerdem bis zu drei Jahre zurückliegen, hielt er eine 16-monatige Bewährungsstrafe für angemessen.
Richter Philipp Meyer verurteilte den 35-Jährigen, der schon lange nicht mehr in dem Kiosk arbeitet, wegen veruntreuender Unterschlagung zu einer Bewährungsstrafe von 20 Monaten. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre. Zudem muss er monatlich 100 Euro an seine ehemaligen Vorgesetzten zahlen, bis der komplette Schaden beglichen ist. SCHWABMÜNCHNER ALLGEMEINE