Schwabmünchner Allgemeine

Chronologi­e des Missbrauch­sfalls im Breisgau

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Es ist ein Fall, der bundesweit Entsetzen ausgelöst hat: Ein Neunjährig­er soll von seiner Mutter, 47, und deren Le bensgefähr­ten, 39, gegen Geld im Internet angeboten worden sein – und mehreren Männern für Vergewalti gungen überlassen worden sein. Zudem soll das Paar aktiv an Vergewalti gung beteiligt gewesen sein.

● März 2017 Das Jugendamt des Landkreise­s Breisgau Hochschwar­z wald hat die Familie seit Jahren im Blick, allerdings geht es um die all gemeine Entwicklun­g des Buben. Nach vagen Hinweisen auf sexuelle Ge fährdung des Schülers nimmt das Amt ihn im März 2017 in Obhut. Das Ju gendamt fordert, dass die Erziehungs­fä higkeit der Mutter gutachterl­ich ge prüft wird.

● April 2017 Das Familienge­richt Freiburg lehnt ab, den Buben von der Mutter zu trennen – mit Verweis auf die Rechtsspre­chung des Bundesverf­as sungsgeric­hts. Die Mutter erhält die Auflage, dass sie keinen Kontakt zwi schen dem Buben und ihrem Lebensge fährten, der wegen sexuellen Miss brauchs vorbestraf­t ist, zulassen darf. Kontrollie­rt wird das allerdings nicht. Ab 11. April lebt das Kind wieder bei der Mutter. Das Jugendamt stimmt zu. ● Juni 2017 Ein Amtsgerich­t verurteilt den Lebensgefä­hrten der Frau zu vier Monaten Haft, weil er gegen Auflagen der Führungsau­fsicht verstoßen hat. Als er drei Jahre zuvor aus der Haft ent lassen wurde, war eine der Auflagen, dass er keinen Kontakt zu Kindern ha ben darf. Anfang 2015 lernt der heu te 39 Jährige die Frau kennen, später ziehen beide zusammen.

● Juli 2017 Das Oberlandes­gericht Karlsruhe bestätigt die Entscheidu­ng des Landgerich­ts Freiburg und bestä tigt, dass der 39 Jährige keinen Um gang mit dem Kind haben darf. In kei nem der beiden Urteile wird jedoch festgelegt, wer die Einhaltung der Auf lage kontrollie­ren soll: Während das Landratsam­t betont, mit der Kontrolle des Verbots sei das Jugendamt zu keiner Zeit beauftragt gewesen, betont das OLG, die Beobachtun­g einer dro henden Kindeswohl­gefährdung sei ge setzliche Aufgabe der Jugendämte­r.

● September 2017 Der 39 Jährige wird verhaftet, ebenso die Mutter. Mit dem Hauptverdä­chtigen, der zu gleich Kopf eines Pädophilen­rings ist, gehen der Polizei sechs weitere Männer ins Netz. Nach Polizeiang­aben sind die meisten Tatverdäch­tigen einschlägi­g vorbestraf­t. (dpa)

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