Gutachten erfreut die Grünen
Flächenverbrauch in Bayern: Obergrenze zulässig
München Die Grünen wollen eine Obergrenze für den Flächenverbrauch in Bayern. Die CSU lehnt das ab. Jetzt fühlen sich die Grünen ausgerechnet durch ein Gutachten bestätigt, das im Auftrag der CSU erstellt wurde. Bei der CSU sieht man das allerdings ganz anders.
„So heimlich, still und leise, wie dieses Gutachten in Auftrag gegeben wurde, so erfreulich ist doch dessen Ergebnis“, erklärte gestern Ludwig Hartmann, Fraktionschef der Grünen im Landtag und Sprecher des Bündnisses für das Volksbegehren „Betonflut eindämmen! Damit Bayern Heimat bleibt.“Nach Hartmanns Auffassung ist mit dem Gutachten des Augsburger Rechtsprofessors Martin Klemt klar, dass dem Volksbegehren verfassungsrechtlich nichts im Weg steht. Die Kernforderung des Bündnisses, den Flächenverbrauch in Bayern per Gesetz auf maximal fünf Hektar pro Tag zu begrenzen, verstoße nicht gegen geltendes Recht.
In dem 84 Seiten starken Gutachten heißt es unter anderem: „Die Festlegung einer Höchstgrenze für den Verbrauch an Freiflächen eignet sich dazu, das angestrebte Gesetzgebungsziel zu erreichen.“Außerdem vertritt der Gutachter die Auffassung, dass ein solcher Eingriff in die Selbstverwaltungshoheit der Kommunen verfassungsrechtlich gerechtfertigt werden kann und eine Obergrenze das „mildeste Mittel“sei, um eine Verringerung des Flächenverbrauchs sicherzustellen.
Der Auftraggeber des Gutachtens, der frühere CSU-Chef und Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses im Landtag, Erwin Huber, widerspricht den Grünen. Denn: Das Gutachten befasse sich gar nicht mit dem Text des Volksbegehrens, sondern mit dem Gesetzentwurf zur Begrenzung des Flächenverbrauchs, den die Grünen im Mai des vergangenen Jahres im Landtag vorgelegt haben. Und hier sei das Ergebnis eindeutig: Der Gesetzentwurf sei mit geltendem Recht nicht vereinbar. Mit dem Volksbegehren habe das nichts zu tun, so Huber. Über dessen Zulässigkeit müssten das Innenministerium oder der Verfassungsgerichtshof entscheiden.