Wer sich keine Ziele setzt, erreicht nichts
In der Debatte um den hohen Flächenverbrauch in Bayern wird im Jahr der Landtagswahl mit Haken und Ösen gekämpft. Die Grünen sitzen der Regierungspartei CSU mit einem Volksbegehren im Nacken, dessen grundsätzliches Ziel wohl nicht nur eine Mehrheit der Bevölkerung, sondern auch eine Mehrheit der CSU-Anhänger teilt. Jeder kennt aus eigener Anschauung abschreckende Beispiele für den mancherorts verschwenderischen Umgang mit der knappen Ressource Boden. Und bisher ist nicht erkennbar, dass die Staatsregierung für das seit vielen Jahren bekannte Problem eine Lösung hat.
Die Freude der Grünen über das neue Rechtsgutachten aus Augsburg ist deshalb nachvollziehbar. Es bestätigt im Grundsatz die Rechtmäßigkeit ihrer Forderung nach einer Höchstgrenze beim Flächenverbrauch. Es besteht demnach kaum mehr ein Zweifel: Der Gesetzgeber darf aus übergeordneten Gründen in die Selbstverwaltungshoheit der Kommunen eingreifen.
Noch ganz und gar nicht klar ist allerdings, wie eine Höchstgrenze konkret durchzusetzen wäre. Ein Handel mit Flächenzertifikaten etwa, wie er im Gesetzentwurf (nicht im Volksbegehren) der Grünen vorgeschlagen wird, bringt die Gefahr mit sich, dass finanzschwächere Kommunen, die an einer wirtschaftlichen Weiterentwicklung besonders interessiert sind, am Ende das Nachsehen haben. Diesem Instrument erteilt das Gutachten schon mal eine Absage.
Trotzdem ist die Forderung nach einer Höchstgrenze im Kern richtig. Wer sich keine verbindlichen Ziele setzt, erreicht auch nichts.