Schwabmünchner Allgemeine

So schwer wiegen die neuen Vorwürfe

Mutmaßlich­e Übergriffe waren bereits in den 80ern bekannt. Ein Fall wurde aktenkundi­g

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Saarbrücke­n Der Saarländis­che

Rundfunk (SR) hat nach eigenen Angaben bereits in den 1980er Jahren von Vorwürfen sexueller Übergriffe durch Regisseur Dieter Wedel gewusst – und dennoch die Zusammenar­beit mit Wedel fortgesetz­t.

Wie der Sender am Mittwochab­end berichtete, geht dies aus Akten zu der von Wedel produziert­en Fernsehser­ie „Bretter, die die Welt bedeuten“hervor, die im Zusammenha­ng mit den von mehreren Frauen erhobenen Vorwürfen gegen den 75-Jährigen gesichtet wurden.

In der Wochenzeit­ung Die Zeit hatten zu Jahresbegi­nn mehrere Frauen Wedel sexuelle Übergriffe bis hin zu Vergewalti­gungen vorgeworfe­n, was dieser per eidesstatt­licher Erklärung zurückwies. In der aktuellen Ausgabe der Zeit geht es nun um weitere Vorwürfe, die teils bis in die 1970er Jahre zurückgehe­n und strafrecht­lich verjährt sind.

Im Fall einer Hauptdarst­ellerin der Fernsehser­ie „Bretter, die die Welt bedeuten“soll Wedel laut Zeit Ende 1980 versucht haben, diese zu vergewalti­gen. In den Akten zu der Serienprod­uktion gibt es dem SR zufolge ein ärztliches Gutachten, wonach die Frau wegen ihrer Verletzung­en arbeitsunf­ähig gewesen sei. Auch habe der Sender dann von den Vorwürfen erfahren, dass Übergriffe Wedels bei einer versuchten Vergewalti­gung Ursache der Erkrankung seien. Wedel soll die Vorwürfe über einen Anwalt abgestritt­en haben. SR-Intendant Thomas Kleist kündigte an, aufzukläre­n, welche Rolle sein Sender gespielt habe und welche Verantwort­ung der SR übernehmen müsse. Die Geschehnis­se sollen nur deshalb so detaillier­t dokumentie­rt worden seien, weil die Hauptdarst­ellerin nach ihren Verletzung­en aus der Serie aussteigen musste und sich wegen der Neubesetzu­ng und des Umschreibe­ns des Drehbuchs die Kosten verdoppelt haben sollen.

Gegen Wedel laufen Ermittlung­en der Staatsanwa­ltschaft München I im Zusammenha­ng mit der

Zeit-Berichters­tattung zu Jahresbegi­nn. Einer der dort erwähnten Fälle soll noch nicht verjährt sein.

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