Wer zahlt künftig für die Straßensanierung?
Augsburgs Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU) sitzt beim Thema „Straßenausbaubeiträge“zwischen den Stühlen. Als Vertreter des Städtetags hält er die jetzige Regelung für gut. Die CSU-Landtagsfraktion will sie abschaffen
Wenn in Augsburg Straßen saniert werden, müssen die Grundstückseigentümer mitzahlen. Es werden Straßenausbaubeiträge fällig. Die Freien Wähler fordern die Abschaffung. Sie haben ein Volksbegehren gestartet. Die CSU-Landtagsfraktion hat beschlossen, die „Strabs“abzuschaffen. Oberbürgermeister Kurt Gribl ist in einer schwierigen Lage: Als OB und Städtetagsvertreter ist er für die „Strabs“, die Partei des Stellvertretenden CSU-Vorsitzenden geht in eine andere Richtung.
Wie bewerten Sie die Diskussion rund um die Straßenausbaubeiträge? Zumal ja auch ein Bürgerbegehren in Augsburg wegen der Beiträge läuft.
Es ist absolut nachvollziehbar, dass ein Straßenausbaubeitragsbescheid in entsprechender Höhe bei betroffenen Grundstückseigentümern als belastend und ungerecht empfunden wird. Diese Problematik ist nicht neu. Daher habe ich immer betont, dass Belastungen auf kleinere Teilbeträge verteilt oder gestundet werden. Jedenfalls kann es nicht sein, dass jemand ein Grundstück verkaufen muss, weil er die Straßenausbaubeiträge nicht bezahlen kann. Dass ein solches Thema bis hin zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge politisch diskutiert wird, liegt absolut nahe.
Was schlagen Sie vor, welche Regelung künftig gelten soll?
Marode Straße müssen ausgebaut und saniert werden. Das gehört zur Daseinsvorsorge. Solche Maßnahmen müssen aber auch finanziert werden können. Deshalb war der Bayerische Städtetag auch dafür, dass die Straßenausbaubeiträge beibehalten werden. Mit der Überlegung des Freistaats, eine Kann-Regelung einzuführen, musste darüber neu nachgedacht werden. Ich halte eine solche Regelung aus kommunaler Sicht nicht für sinnvoll.
Warum?
Wenn eine Kommune Beiträge erhebt und die andere nicht, würde dies das Gerechtigkeitsgefühl vieler Bürger enorm strapazieren. Im Grunde kommt eine „Kann“-Regelung einer Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gleich. Aber dann würden letztendlich die Kommunen auf den gesamten Beiträgen sitzen bleiben. Es kann deshalb nur so sein, dass die Straßenausbaubeiträge ganz abgeschafft werden und der Freistaat für eine entsprechende finanzielle Kompensierung zugunsten der Kommunen im Rahmen des Finanzausgleichs sorgt. So ist es nach der Klausur der CSU-Fraktion in Kloster Banz jetzt auch vorgesehen.
Was bedeutet die laufende Diskussion eigentlich für die Grundstückseigentümer in Augsburg?
Gribl: Ich denke, dass sich die meisten über eine Abschaffung der Beiträge freuen. Nachdem Augsburg eine gültige Straßenausbaubeitragssatzung hat, müssen bereits begonnene und bis zu einer eventuellen Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung noch technisch begonnene beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen voraussichtlich nach dieser Satzung abgerechnet werden. Für diese und ähnliche Fälle würden jedoch entsprechend der gesetzlichen Regelung Überleitungsregelungen festgelegt werden.
Wie soll das geschehen?
Die Frage ist, wie diese Regelungen gestaltet werden, ohne dass ein allzu großes Gefühl einer Benachteiligung entsteht. Auch das Für und Wider einer Stichtagsregelung ist abzuwägen. Da sind eine Reihe von Fragen zu klären.
Würde eine Gesetzesänderung bedeuten, dass künftig weniger marode Straßen in Augsburg saniert werden?
Es ist nicht zu erwarten, dass die Kann-Regelung ohne finanzielle Kompensation durch den Freistaat abgeschafft wird. Daher werden auch künftig in Augsburg marode Straßen saniert – allein schon aus Gründen der Verkehrssicherheit. Diese muss seitens der Kommunen gewährleistet sein.