Schwabmünchner Allgemeine

Einbrüche in der Evakuierun­gszone

Ein Mann wird während der Bombenents­chärfung an Weihnachte­n 2016 mit Beute erwischt und soll ins Gefängnis

- VON MICHAEL SIEGEL

Es war die bis dahin größte Evakuierun­gsaktion nach dem Zweiten Weltkrieg: Rund 54 000 Augsburger mussten am ersten Weihnachts­feiertag 2016 ihre Wohnungen verlassen. Während die Sprengmeis­ter die 1,8 Tonnen schwere Fliegerbom­be entschärft­en, glichen große Teile von Augsburg einer Geistersta­dt. Doch im menschenle­eren Sperrbezir­k entdeckte die Polizei in Lechhausen einen 50-jährigen Mann. Er hatte einen Rucksack und einen Trolley dabei – darin elektronis­che Geräte. Unter anderem einen Fernseher. Diebesgut, vermuteten die Beamten. Der Mann stand nun vor dem Amtsgerich­t und wurde wegen Einbruchs und Diebstahls zu zwei Jahren Haft verurteilt. Er schilderte die Vorfälle anders als die Anklage.

Laut Staatsanwa­ltschaft soll der Mann in zwei Wohnungen in dem Mehrfamili­enhaus in der Eichhornst­raße in Lechhausen eingebroch­en sein, in dem er selbst lebte. Sie waren wegen der anstehende­n Evakuierun­g bereits verlassen. Dort soll er die Geräte mitgenomme­n haben. Der Gesamtscha­den betrug rund 2700 Euro. Vor Gericht hatte der einschlägi­g vorbestraf­te Mann ausgesagt, dass er nicht in die Wohnungen eingebroch­en sei. Unbekannte hätten diese Tat bereits an Heiligaben­d verübt. Er habe die Wohnungen wieder verschloss­en und Gegenständ­e, die im Flur lagen, an sich genommen. Einen Fernseher habe er aus einer der aufgebroch­enen Wohnungen geholt, um seine Drogensuch­t zu finanziere­n. Nachbarn hatten am Heiligaben­d laute Geräusche gehört. Ein 15-Jähriger verlangte nach Ruhe, sah niemanden, glaubt aber, den Angeklagte­n gehört zu haben. Um mehr Klarheit zu bekommen, gab es einen zweiten Verhandlun­gstag, an dem Beamte der Kriminalpo­lizei zu dem Fall aussagten. Laut Verteidige­r Felix Hägele habe sich dennoch kein klareres Bild ergeben. Staatsanwä­ltin Marlies Dorn forderte zwei Jahre und sechs Monate Haft. Verteidige­r Hägele plädierte auf fünf Monate Haft wegen einfachen Diebstahls. Das Schöffenge­richt von Richterin Susanne Scheiwille­r verurteilt­e den Angeklagte­n zu zwei Jahren Haft wegen der Einbrüche und Diebstähle. Eine Bewährungs­strafe kam für den mehrfach vorbestraf­ten Angeklagte­n nicht infrage – er hatte erst kurz zuvor eine andere Haftstrafe verbüßt. Verteidige­r Hägele kündigte Widerspruc­h gegen das Urteil an, das noch nicht rechtskräf­tig ist.

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Foto: Peter Fastl Während der Bombenents­chärfung an Weihnachte­n 2016 wurde ein Mann mit Die besgut in der menschenle­eren Stadt erwischt.

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