Einbrüche in der Evakuierungszone
Ein Mann wird während der Bombenentschärfung an Weihnachten 2016 mit Beute erwischt und soll ins Gefängnis
Es war die bis dahin größte Evakuierungsaktion nach dem Zweiten Weltkrieg: Rund 54 000 Augsburger mussten am ersten Weihnachtsfeiertag 2016 ihre Wohnungen verlassen. Während die Sprengmeister die 1,8 Tonnen schwere Fliegerbombe entschärften, glichen große Teile von Augsburg einer Geisterstadt. Doch im menschenleeren Sperrbezirk entdeckte die Polizei in Lechhausen einen 50-jährigen Mann. Er hatte einen Rucksack und einen Trolley dabei – darin elektronische Geräte. Unter anderem einen Fernseher. Diebesgut, vermuteten die Beamten. Der Mann stand nun vor dem Amtsgericht und wurde wegen Einbruchs und Diebstahls zu zwei Jahren Haft verurteilt. Er schilderte die Vorfälle anders als die Anklage.
Laut Staatsanwaltschaft soll der Mann in zwei Wohnungen in dem Mehrfamilienhaus in der Eichhornstraße in Lechhausen eingebrochen sein, in dem er selbst lebte. Sie waren wegen der anstehenden Evakuierung bereits verlassen. Dort soll er die Geräte mitgenommen haben. Der Gesamtschaden betrug rund 2700 Euro. Vor Gericht hatte der einschlägig vorbestrafte Mann ausgesagt, dass er nicht in die Wohnungen eingebrochen sei. Unbekannte hätten diese Tat bereits an Heiligabend verübt. Er habe die Wohnungen wieder verschlossen und Gegenstände, die im Flur lagen, an sich genommen. Einen Fernseher habe er aus einer der aufgebrochenen Wohnungen geholt, um seine Drogensucht zu finanzieren. Nachbarn hatten am Heiligabend laute Geräusche gehört. Ein 15-Jähriger verlangte nach Ruhe, sah niemanden, glaubt aber, den Angeklagten gehört zu haben. Um mehr Klarheit zu bekommen, gab es einen zweiten Verhandlungstag, an dem Beamte der Kriminalpolizei zu dem Fall aussagten. Laut Verteidiger Felix Hägele habe sich dennoch kein klareres Bild ergeben. Staatsanwältin Marlies Dorn forderte zwei Jahre und sechs Monate Haft. Verteidiger Hägele plädierte auf fünf Monate Haft wegen einfachen Diebstahls. Das Schöffengericht von Richterin Susanne Scheiwiller verurteilte den Angeklagten zu zwei Jahren Haft wegen der Einbrüche und Diebstähle. Eine Bewährungsstrafe kam für den mehrfach vorbestraften Angeklagten nicht infrage – er hatte erst kurz zuvor eine andere Haftstrafe verbüßt. Verteidiger Hägele kündigte Widerspruch gegen das Urteil an, das noch nicht rechtskräftig ist.