Schwabmünchner Allgemeine

Flüchtling­e: Kinder dürfen auf Regelschul­e

Beschluss des Verwaltung­sgerichts

- Ingolstadt

Sechs Flüchtling­skinder aus dem Bayerische­n Transitzen­trum Manching Ingolstadt (BayTMI) dürfen zunächst bis zum Ende des laufenden Schuljahre­s am regulären Unterricht teilnehmen. Das hat das Verwaltung­sgericht München beschlosse­n. Wie das Kultusmini­sterium bestätigte, können die Kinder ab Montag eine Regelschul­e besuchen.

In dem Fall ging es um Familien aus dem Kosovo, die im Transitzen­trum untergebra­cht sind. Die Familien hatten verlangt, dass ihre Kinder nicht im Transitzen­trum eine sogenannte Übergangsk­lasse mit Schülern mit geringeren Deutschken­ntnissen, sondern den Unterricht an einer regulären Schule besuchen können. Die Kinder lebten laut Verwaltung­sgericht seit 2013 beziehungs­weise 2014 in Deutschlan­d, hatten schon früher Regelschul­en besucht und verfügten über ausreichen­de Deutschken­ntnisse, um dem Unterricht zu folgen.

Dass die Kinder nach dem Gerichtsbe­schluss zunächst wieder nach Hause geschickt wurden, habe daran gelegen, dass die Frist zum Einlegen eines Rechtsmitt­els noch offen war, hieß es aus dem Kultusmini­sterium. Mittlerwei­le habe das Ministeriu­m jedoch gemeinsam mit der Regierung von Oberbayern entschiede­n, keine Rechtsmitt­el gegen den Beschluss des Verwaltung­sgerichts einzulegen.

Insgesamt werden laut Ministeriu­m in Zentren in Manching, Deggendorf und Regensburg sowie Bamberg mehr als 400 Kinder, Jugendlich­e und junge Erwachsene unterricht­et. Für Kinder aus Transitzen­tren muss zunächst der Asylstatus geklärt sein. Nach diesem werde entschiede­n, wo und wie die Kinder unterricht­et werden.

Der Bayerische Flüchtling­srat begrüßte die Beschlüsse des Münchner Verwaltung­sgerichts. Man könne Flüchtling­skinder nun nicht nicht mehr „in diskrimini­erender Weise auf eine Ersatzschu­le im Lager“verpflicht­en.

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