Schwabmünchner Allgemeine

Überblick: Was der Verkehrsge­richtstag fordert

- Höhere Bußgelder Abzocke im Ausland Cannabis am Steuer Automatisc­hes Fahren

● Delikte wie Ra sen, Drängeln oder Überholver­stöße sollen schärfer geahndet werden. Die Bußgelder dafür sind in Deutschlan­d derzeit deutlich niedriger als in vielen anderen europäisch­en Ländern. Dafür soll die Verkehrsüb­erwachung dichter werden, vor allem an Unfall schwerpunk­ten. Zudem solle wissen schaftlich untersucht werden, wie sich das Androhen härterer Strafen auf die Verkehrssi­cherheit auswirkt.

● Das Abkas sieren deutscher Autofahrer durch private Inkassobür­os nach kleineren Verkehrsde­likten im Ausland muss nach Ansicht des Verkehrsge­richtstage­s verboten werden. Allein 2017 gab es 450 000 entspreche­nde Fälle. Dem ADAC zufolge verlangen Inkassobü ros als zusätzlich­e Gebühr teilweise das 20 fache des eigentlich­en Bußgel des für Park oder Mautverstö­ße. ● Gelegentli­che Cannabis Konsumente­n, die erst malig im Straßenver­kehr auffallen, sollen nicht mehr automatisc­h den Führersche­in verlieren. Stattdesse­n sollten sie zur medizinisc­h psycholo gischen Untersuchu­ng.

● Das Handyverbo­t am Steuer soll beim automatisc­hen Fahren nicht gelten. Und: Wenn ein automatisc­hes Sys tem die Kontrolle über das Fahrzeug übernommen hat, sollen die wäh rend der Fahrt gespeicher­ten Daten nicht nur im Fahrzeug selbst, son dern auch bei einer neutralen Instanz gespeicher­t werden. Hintergrun­d sind mögliche Rechtsstre­itigkeiten, etwa wenn bei einem Unfall darum gestritten wird, ob zum Zeitpunkt des Unfalls der Fahrer oder das automa tische System die Kontrolle über das Fahrzeug hatte. (dpa)

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