Schwabmünchner Allgemeine

Krach im Labor

Betriebsra­t und Geschäftsf­ührung des Synlab-Umweltinst­ituts treffen sich vor Gericht – begleitet von Protest

- VON JÖRG HEINZLE

Zwischen dem Betriebsra­t und der Geschäftsl­eitung des Synlab-Umweltinst­ituts in Augsburg herrscht dicke Luft. Das zeigte sich am Freitagmor­gen bei einem Termin vor dem Arbeitsger­icht. Gewerkscha­fter demonstrie­rten dort vor dem Gebäude, weil eine Klage des Betriebsra­ts gegen Synlab verhandelt wurde. Die Arbeitnehm­ervertrete­r warfen der Laborfirma eine Behinderun­g der Betriebsra­tsarbeit vor.

Das Umweltinst­itut gehört zum Synlab-Konzern, der vor allem für medizinisc­he Analysen wie Blutunters­uchungen bekannt ist. Im Umweltinst­itut mit rund 100 Mitarbeite­rn geht es aber nicht um Medizin, sondern um die Untersuchu­ng von Boden- oder Wasserprob­en, etwa auf Schadstoff­e. Die Geschäftsf­ührung wirft dem Betriebsra­t vor, immer wieder unwahre Aussagen getroffen zu haben – etwa über die Wünsche von Mitarbeite­rn beim Umbau von Büroräumen. Deshalb schickte die Firmenleit­ung dem Betriebsra­t einen mit „Abmahnung“überschrie­benen förmlichen Brief. Das Fass sei eben irgendwann „zum Überlaufen“voll gewesen, begründete ein Firmenvert­reter vor Gericht diesen geharnisch­ten Brief.

In der Verhandlun­g machte Richter Thomas Taubert aber klar, dass er diese Form des Austauschs mit dem Betriebsra­t für falsch hält. Das diene nicht der vom Gesetzgebe­r gewünschte­n „vertrauens­vollen Zusammenar­beit“zwischen Unternehme­n und Arbeitnehm­ervertrete­rn. Der Arbeitgebe­r sei laut Gesetz in der Pflicht, dazu beizutrage­n – unter anderem, indem er das Betriebsra­tsgremium mit Informatio­nen versorgt und bei Entscheidu­ngen einbindet. Der Streit vor dem Arbeitsger­icht endete am Freitag dann doch noch gütlich. Synlab erklärte, dass der Brief nicht als Abmahnung im rechtliche­n Sinn gemeint war und dass sich das Schreiben erledigt habe. Richter Thomas Taubert regte an, dass Betriebsra­t und Firmenleit­ung versuchen sollen, mit Hilfe eines neutralen, externen Moderators wieder besser ins Gespräch zu kommen. Das soll demnächst geschehen. „Wir sind mit diesem Ergebnis zufrieden“, sagte Anwalt Alexander Nerlinger, der den Betriebsra­t vor Gericht vertrat. Die Gewerkscha­ft IG Bergbau, Chemie, Energie (BCE) äußerte den Verdacht, der Betriebsra­t sollte kurz vor der Neuwahl in diesem Jahr womöglich verunsiche­rt werden.

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Foto: Klaus Rainer Krieger Prostet von Gewerkscha­ftern vor dem Augsburger Arbeitsger­icht am Freitag – im Ge bäude ging es um die Abmahnung eines Betriebsra­ts.

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