Pikante Anfragen für den Bauausschuss
Ein bordellartiger Betrieb will sich in Königsbrunn ansiedeln. Dem schiebt die Stadtpolitik einen Riegel vor. Bei einem angedachten Swingerclub wird dies rechtlich deutlich schwieriger
Mit zwei pikanten Anfragen hat sich der Königsbrunner Bauausschuss in seiner aktuellen Sitzung befasst.
Bei den Anfragen mit eindeutigem Hintergrund ging es um Gebäude in den Gewerbegebieten Nord und Süd, in der Hunnenstraße und am Messerschmittring. Im Süden wollte ein Unternehmer das Obergeschoss eines Hauses für kurzfristige Vermietungen nutzen. Dort sollten sich Damen und Herren treffen können, die sich vorher über eine Internetplattform kennengelernt hatten. Für die Ausschussmitglieder eindeutig ein Angebot aus dem Rotlicht-Milieu, in der Sitzungsvorlage ist von einem „bordellartigen Betrieb“die Rede.
Die Mitglieder des Ausschusses erteilten dem Interessenten eine klare Absage. Bürgermeister Franz Feigl (CSU) erklärte: „Wir haben eine Verordnung, dass solches Gewerbe in Städten unter 30000 Einwohnern nicht zulässig ist. Selbst wenn wir es baurechtlich genehmigen würden, könnte der Interessent aufgrund dieser Verordnung die Wohnungen nicht nach Wunsch nutzen.“Mit einem schnellen Wachstum der Bevölkerungszahl auf über 30000 sei zudem nicht zu rechnen.
Deutlich komplizierter ist die Rechtslage im Gewerbegebiet Nord. Dort plant ein Unternehmer ein „Erlebniskino“, das auch eine Art Swingerklub sein soll. Solche Einrichtungen fallen laut Landratsamt unter die Kategorie „Vergnügungsstätte“. Dazu gehören auch Spielkasinos oder die Lasertag-Arena, die sich ebenfalls in dem Gebiet befinden. Die Stadträte sorgen sich um den Charakter des gesamten Areals als Gewerbegebiet, wenn sich dort immer mehr Vergnügungsstätten „Mir ist so etwas deutlich lieber als die 13 Spielcasinos im Stadtgebiet, weil dort keine Existenzen ruiniert werden“, sagte Florian Kubsch (SPD). Natürlich könne man diskutieren, ob es das in Königsbrunn braucht, aber grundsätzlich müsse man die Anfrage sachlich betrachten.
Brigitte Holz (CSU) war hier gänzlich anderer Meinung: „Können solche Betriebe nicht einfach in der Großstadt bleiben? Ich weiß, ich bin da moralisch“, sagte sie. Das sei das „St.-Florians-Prinzip“kam aus der Versammlung zurück. Zumal Augsburg selbst versucht, das Rotlichtmilieu und ähnliche Betriebe in der Stadt kleiner zu halten. Rund 500 Prostituierte arbeiten nach Angaben der Kripo aktuell in der Stadt. Vor einigen Jahren waren es geschätzt noch an die 700 Frauen. Seit jedoch die Straßenprostitution Anfang 2013 von der Stadt komplett verboten wurde, sind die Zahlen rückläufig. Zudem versucht man, Neuansiedlungen wie ein in Lechhausen geplantes Laufhaus nach Möglichkeit zu verhindern.
Bei dem in der Hunnenstraße angedachten Betrieb handelt es sich allerdings nicht um ein Bordell: In der Beschreibung des Objekts in der Sitzungsvorlage des Ausschusses wird klargestellt, dass es keine Prostitution oder Animierdamen geben werde. Auch deshalb läuft das Erlebniskino unter dem Oberbegriff „Vergnügungsstätte“, während Bordelle Gewerbebetriebe sind.
Wird ein formeller Bauantrag geansiedeln. stellt, könnte es daher mit einer Ablehnung aufgrund der bestehenden Vergnügungsstätten in dem Gebiet schwierig werden. Maximilian Wellner fragte, ob man dann nicht vom Landratsamt überstimmt würde. Das sei nicht auszuschließen, sagte der Leiter der Bauverwaltung Rainhard Schöler: „Wir müssen eine rechtlich saubere Begründung abgeben, damit eine Ablehnung durchgeht.“Bürgermeister Feigl brachte die Möglichkeit ins Spiel, einen Bebauungsplan aufzustellen und weitere Vergnügungsstätten in dem Bereich zu untersagen. Bei Gewerbegebieten sei dies allerdings ein relativ aufwendiges Unterfangen. Die Bauvoranfrage des Unternehmers bekam zunächst einmal keine Unterstützung.