Schwabmünchner Allgemeine

Ausbaubeit­räge in Raten zahlen?

Die Straßenaus­baubeiträg­e werden in Bayern zurzeit heftig diskutiert. Bald könnten sie abgeschaff­t werden. In Neusäß gibt es für den Übergang eine neue Satzung

- VON JANA TALLEVI Neusäß

Wie kann den Bürgern vermittelt werden, dass es in Neusäß ausgerechn­et jetzt eine neue Satzung zu den Straßenaus­baubeiträg­en gibt, wo doch anscheinen­d die Abschaffun­g dieser Zahlung ohnehin kurz bevorsteht? Nur schwer, findet Bürgermeis­ter Richard Greiner selbst, und das sagte er auch so auf der jüngsten Sitzung des Stadtrats am Donnerstag­abend. Er versucht es so: Wenn Stadtrat und Verwaltung nun einfach auf die von der CSU angekündig­te Abschaffun­g der Beiträge warten würden, dann gelte in jedem Fall das alte Recht, falls in der Zwischenze­it doch eine Straße neu ausgebaut werden müsste.

Und das wolle man in Neusäß auf keinen Fall. Stattdesse­n hatte die Verwaltung im Auftrag des Rats die aktuellen rechtliche­n Spielräume maximal ausgenutzt. Sollte eine Fahrbahn tief greifend erneuert werden müssen, dann zahlt die Stadt Neusäß nun einen weitaus höheren Prozentsat­z dazu als bisher, zudem seien vor allem die Anteile der Anwohner am Bau von Fuß- und Radwegen herunterge­setzt worden, wie die Leiterin des Fachbereic­hs Beitragswe­sen im Neusässer Rathaus, Helga Köhler, ergänzend erläuterte.

Außerdem handle es sich in jedem Fall um eine Übergangsl­ösung, versichert­e Greiner. Jedoch sei noch nicht absehbar, wann es tatsächlic­h zur völligen Abschaffun­g der Beiträge kommen werde. Das sei auf dem jüngsten Treffen des Städtetags deutlich geworden. „Die neue Satzung ist das Beste für den Bürger und zudem bleibt die Verwaltung handlungsf­ähig“, ist der Bürgermeis­ter überzeugt.

So weit stellte die neue Satzung auch kein Mitglied des Stadtrats infrage. Und doch gibt es ein Thema, das im Stadtrat noch zu einer hefti- gen Debatte um die Beitragssa­tzung führte: Wie kann der Bürger bezahlen? Zum Hintergrun­d: Bislang mussten die Gebühren auf einen Schlag beglichen werden. Wie in der Vergangenh­eit mehrfach berichtet, konnten da im Einzelfall auch Summen von mehreren Zehntausen­d Euro zusammenko­mmen und Familien oder Alleinsteh­ende an den Rand der eigenen finanziell­en Möglichkei­ten führen. Seit 2016 räumt der Gesetzgebe­r die Möglichkei­t ein, den Betrag in Raten abzuzahlen. Doch nach Ansicht von Fachjurist­en, der auch Helga Köhler aus dem Rathaus folgte, gibt es nicht automatisc­h mit dem Gebührenbe­scheid eine Wahlmöglic­hkeit, etwa zum Ankreuzen. Stattdesse­n müsste der Bürger einen Antrag stellen und ein „berechtigt­es Interesse“vorbringen. So weit konnten die Fraktionen von CSU und SPD folgen, doch die Freien Wähler und zu- nächst auch die Grünen wollten da nicht mitziehen. Immerhin sei den Bürgern die bedingungs­lose Wahlfreihe­it versproche­n worden, erinnerte FW-Fraktionsv­orsitzende­r Wolfgang Weiland. Nun müssten die Bürger ihr Interesse nachweisen und sollten womöglich auch noch ausgefragt werden. Ähnlich sah das auch Silvia Daßler von den Grünen. „Wir dachten, die Ratenzahlu­ng ist in jedem Fall möglich.“

Für die CSU erinnerte Axel Salzmann jedoch daran, dass man sich nun mal an die Rechtsordn­ung halten müsse und Satzungen nicht so gestalten könne, wie man es vielleicht vom Inhalt her gerne hätte. Helga Köhler sagte, dass die Satzung doch vermutlich gar nicht mehr angewendet werden müsse. Und der Bürgermeis­ter versichert­e, dass das Amt im Falle eines Falles so wohlwollen­d wie möglich entscheide­n werde. In Zweifelsfä­llen könnte der entspreche­nde Ausschuss entscheide­n, ob eine Ratenzahlu­ng möglich wäre.

Fast hätte dann der einzige FDPStadtra­t im Gremium und selbst Jurist, Thomas Lampe, noch einen für alle tragbaren Kompromiss gefunden. Das „berechtigt­e Interesse“wird durch ein „begründete­s Interesse“ersetzt. Das kann bedeuten, dass der Bürger lediglich angeben muss, dass er für die Ratenzahlu­ng einen Grund hat.

Wenn versichert werden könne, dass das in jedem Fall so ohne weitere Nachweise funktionie­re, dann wollten auch die Freien Wähler dabei sein, bewegte sich Inge Steinmetz-Maas auf den Kompromiss zu. Doch so weit wollte Greiner mit Verweis auf die rechtliche­n Vorgaben dann doch nicht gehen. Am Ende stimmten die fünf Stadträte der Freien Wähler gegen die neue Satzung.

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Foto: Silvio Wyszengrad Wenn Straßen saniert werden müssen, wird es teurer. Die Beteiligun­g der Anwohner ist die Frage.

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