Ausbaubeiträge in Raten zahlen?
Die Straßenausbaubeiträge werden in Bayern zurzeit heftig diskutiert. Bald könnten sie abgeschafft werden. In Neusäß gibt es für den Übergang eine neue Satzung
Wie kann den Bürgern vermittelt werden, dass es in Neusäß ausgerechnet jetzt eine neue Satzung zu den Straßenausbaubeiträgen gibt, wo doch anscheinend die Abschaffung dieser Zahlung ohnehin kurz bevorsteht? Nur schwer, findet Bürgermeister Richard Greiner selbst, und das sagte er auch so auf der jüngsten Sitzung des Stadtrats am Donnerstagabend. Er versucht es so: Wenn Stadtrat und Verwaltung nun einfach auf die von der CSU angekündigte Abschaffung der Beiträge warten würden, dann gelte in jedem Fall das alte Recht, falls in der Zwischenzeit doch eine Straße neu ausgebaut werden müsste.
Und das wolle man in Neusäß auf keinen Fall. Stattdessen hatte die Verwaltung im Auftrag des Rats die aktuellen rechtlichen Spielräume maximal ausgenutzt. Sollte eine Fahrbahn tief greifend erneuert werden müssen, dann zahlt die Stadt Neusäß nun einen weitaus höheren Prozentsatz dazu als bisher, zudem seien vor allem die Anteile der Anwohner am Bau von Fuß- und Radwegen heruntergesetzt worden, wie die Leiterin des Fachbereichs Beitragswesen im Neusässer Rathaus, Helga Köhler, ergänzend erläuterte.
Außerdem handle es sich in jedem Fall um eine Übergangslösung, versicherte Greiner. Jedoch sei noch nicht absehbar, wann es tatsächlich zur völligen Abschaffung der Beiträge kommen werde. Das sei auf dem jüngsten Treffen des Städtetags deutlich geworden. „Die neue Satzung ist das Beste für den Bürger und zudem bleibt die Verwaltung handlungsfähig“, ist der Bürgermeister überzeugt.
So weit stellte die neue Satzung auch kein Mitglied des Stadtrats infrage. Und doch gibt es ein Thema, das im Stadtrat noch zu einer hefti- gen Debatte um die Beitragssatzung führte: Wie kann der Bürger bezahlen? Zum Hintergrund: Bislang mussten die Gebühren auf einen Schlag beglichen werden. Wie in der Vergangenheit mehrfach berichtet, konnten da im Einzelfall auch Summen von mehreren Zehntausend Euro zusammenkommen und Familien oder Alleinstehende an den Rand der eigenen finanziellen Möglichkeiten führen. Seit 2016 räumt der Gesetzgeber die Möglichkeit ein, den Betrag in Raten abzuzahlen. Doch nach Ansicht von Fachjuristen, der auch Helga Köhler aus dem Rathaus folgte, gibt es nicht automatisch mit dem Gebührenbescheid eine Wahlmöglichkeit, etwa zum Ankreuzen. Stattdessen müsste der Bürger einen Antrag stellen und ein „berechtigtes Interesse“vorbringen. So weit konnten die Fraktionen von CSU und SPD folgen, doch die Freien Wähler und zu- nächst auch die Grünen wollten da nicht mitziehen. Immerhin sei den Bürgern die bedingungslose Wahlfreiheit versprochen worden, erinnerte FW-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Weiland. Nun müssten die Bürger ihr Interesse nachweisen und sollten womöglich auch noch ausgefragt werden. Ähnlich sah das auch Silvia Daßler von den Grünen. „Wir dachten, die Ratenzahlung ist in jedem Fall möglich.“
Für die CSU erinnerte Axel Salzmann jedoch daran, dass man sich nun mal an die Rechtsordnung halten müsse und Satzungen nicht so gestalten könne, wie man es vielleicht vom Inhalt her gerne hätte. Helga Köhler sagte, dass die Satzung doch vermutlich gar nicht mehr angewendet werden müsse. Und der Bürgermeister versicherte, dass das Amt im Falle eines Falles so wohlwollend wie möglich entscheiden werde. In Zweifelsfällen könnte der entsprechende Ausschuss entscheiden, ob eine Ratenzahlung möglich wäre.
Fast hätte dann der einzige FDPStadtrat im Gremium und selbst Jurist, Thomas Lampe, noch einen für alle tragbaren Kompromiss gefunden. Das „berechtigte Interesse“wird durch ein „begründetes Interesse“ersetzt. Das kann bedeuten, dass der Bürger lediglich angeben muss, dass er für die Ratenzahlung einen Grund hat.
Wenn versichert werden könne, dass das in jedem Fall so ohne weitere Nachweise funktioniere, dann wollten auch die Freien Wähler dabei sein, bewegte sich Inge Steinmetz-Maas auf den Kompromiss zu. Doch so weit wollte Greiner mit Verweis auf die rechtlichen Vorgaben dann doch nicht gehen. Am Ende stimmten die fünf Stadträte der Freien Wähler gegen die neue Satzung.