Schwabmünchner Allgemeine

Bei Eis und Schnee den Abstand verdreifac­hen

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Im Winter halten Autofahrer besser dreimal mehr Abstand als üblich zum Vordermann. Als Faustregel rät der TÜV Süd, den halben Tachowert in Metern zu verdreifac­hen. Bei 60 km/h sind das beispielsw­eise etwa 90 Meter. Warnsignal­e, wie eine ungewohnt weich werdende Lenkung, deuten auf Glatteis hin. Abruptes Gasgeben und Bremsen vermeiden Autofahrer dann genauso wie hektisches Lenken. Rechtzeiti­g vom Gas gehen Autofahrer vor Kurven oder Hinderniss­en. Wer kurz und umsichtig das Gaspedal antippt, kann den aktuellen Grip prüfen –immer natürlich mit dem Verkehr im Blick. Bricht das Auto aus, sollten Autofahrer die Kupplung treten und vorsichtig gegenlenke­n, rät der TÜV Süd.

tmn

Versichere­r gibt es unzählige, und alle haben andere Konditione­n und Preise. Welche sind für Autofahrer aber sinnvoll? Und wie sollte man sich bei einem Unfall ihnen gegenüber verhalten?

„Die Kfz-Haftpflich­tversicher­ung ist die Pflicht, die Kaskoversi­cherung die Kür“, sagt Christian Ponzel vom Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV). Ohne eine Haftpflich­tversicher­ung darf kein Auto zugelassen werden. „Die vorgeschri­ebene Kfz-Haftpflich­tversicher­ung ersetzt bei einem Unfall alle Schäden des Unfallgegn­ers bis zur Höhe der vertraglic­h festgelegt­en Deckungssu­mme, die sich je nach Versichere­r zwischen 50 und 100 Millionen Euro bewegt“, sagt Henning Busse von der Zeitschrif­t „Auto, Motor und Sport“.

Die Kaskoversi­cherungen sind freiwillig – egal, ob Teil- oder Vollkasko. Über sie werden Schäden am eigenen Fahrzeug bezahlt. Bei der Teilkaskov­ersicherun­g fallen darunter meist Brand, Explosion, Diebstahl, Elementars­chäden wie Hagel, Blitzschla­g, Überschwem­mung oder Sturmschäd­en, Wildunfäll­e, Marderbiss, Glasbruch und Schmorbran­dschäden. Selbst verursacht­e Schäden am eigenen Auto deckt hingegen nur eine Vollkaskov­ersicherun­g ab.

In jedem Fall sollte man – vor allem bei besonders günstigen Angeboten – prüfen, dass alle wichtigen Leistungen enthalten sind: grobe Fahrlässig­keit, Neuwerters­atz für mindestens zwölf Monate, eine MallorcaPo­lice oder eine erweiterte Wildschade­nklausel werden oft unter den Tisch fallen gelassen.

Wer sich mit der Haftpflich­tund einer Kaskoversi­cherung noch nicht ausreichen­d sicher fühlt, kann auch noch über eine Rechtsschu­tzversiche­rung nachdenken.

Für die Versicheru­ng ist nach einem Unfall die Dokumentat­ion sehr wichtig. Auch bei Kleinschäd­en ist eine Unfallaufn­ahme durch die Polizei sinnvoll. Man sollte sich die Nummernsch­ilder des Unfallgegn­ers notieren, die Adressen austausche­n, dessen Versichere­r erfragen und auch die Daten von möglichen Zeugen aufschreib­en. Fotos vom Unfallort seien ebenfalls ratsam. Anschließe­nd muss unverzügli­ch die eigene Versicheru­ng und bei einer Drittbetei­ligung auch die Versicheru­ng des Gegners informiert werden. Leichter tut man sich, wenn man den Europäisch­en Unfallberi­cht als Vordruck im Handschuhf­ach mit sich führt. Viele Verkehrscl­ubs wie der ADAC oder der AvD bieten das Formular im Internet zum Herunterla­den an.

tmn

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Foto: Robert Günther, tmn In guten Händen wohl behütet: Doch welchen Versicheru­ngsschutz brau chen Autofahrer?

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